News Händler verschweigen Informationen beim E-Book-Verkauf

mischaef

Kassettenkind
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat siebzehn E-Book-Verkaufsplattformen untersucht und dabei erhebliche Mängel festgestellt. Ein Großteil der Anbieter soll für den Kunden wichtige Informationen verstecken oder gar verschweigen. Die Untersuchung weist allerdings auch Mängel auf.

Zur News: Händler verschweigen Informationen beim E-Book-Verkauf
 
Solange die Leute ihre E-Bücher für 12 Euro anstatt 15 als gebundene kaufen bieten die Hersteller diese auch so sackteuer an. Find ich auch unverschämt, Steam machts aber genauso ;)
 
Verbraucherschutz, Warentest, Finanztest... alles der gleiche Mist. Die Leute dort testen halbgar und stellen danach Behauptungen und Forderungen in den Raum. Jeder dürfte für seine jeweilige Branche bestätigen können, dass all das keine Hilfe für die Verbraucher darstellt.
 
Zwischenüberschriften wären schon nett bei so einem Artikel.
 
Bei Steam gibt's aber zumindest Rabattaktionen. Ebooks empfinde ich persönlich die Accountbindung auch unnötiger und störender und ohne Mehrwert, im Gegensatz zu Steam.

Ganz krass finde ich ja die Filmindustrie. IMO müssten die mal locker um 30-60% im Preis runtergehen bevor das interessant wird.. Kopierschutz, oft nur Einkanalton und keine Extras, ... und trotzdem oft merklich teurer (zu teuer) als wenn man sich die BluRay kauft. Videothek ist beim Leihen auch meist günstiger.
 
@Zeromaster

Und was schlägst du vor? Die Hilfe für den Verbraucher durch den Verbraucherschutz und die "Test"-Institutionen ist besser als nichts.

Computerbase schrieb:
Das ist bei vielen anderen immaterielle Güter wie Musik- und Software-CDs seit Jahren Praxis.

Tatsächlich? Musik- und Software-CDs darf man weiterverkaufen (mal von Spielen, die an Accounts gebunden sind abgesehen), was nicht möglich wäre, wenn man mit dem Kauf der CDs / DVDs etc. ausschließlich ein Nutzungsrecht erwerben würde. (Darüber gab es hier bei CB bereits entsprechende Artikel...)
Man hat eben auch das Recht, das Produkt weiter zu kaufen / zu verschenken / an Familienmitglieder auszuleihen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manche Branchen können sich halt noch mit Hilfe ihrer Lobbyarbeit schützen:
=> Buchpreisbindung
=> Accountbindung und somit Verdrängung des Gebrauchsmarkts
=> Rechtsberatungsverbot
=> Das Verbot mit Buslinen bestimmte Streckenverbindungen anzubieten
=> Kopierverbote für kopiergeschützte Medien aber trotzdem für Kopien kassieren. ( Medienabgabe )

Im Normalfall sind solche Vorgehensweisen ein Fall fürs Kartellamt... :rolleyes:
 
@calluna: Du gehst von einer falschen Annahme aus... man hat tatsächlich nur das Nutzungsrecht, das beschränkt dich aber nicht so wie du denkst.

Klar geht der Verkauf, denn damit erklärst du eine vollständige Abtretung deiner Rechte an eine andere Person... Ergo: Kein Thema.
Bei Verleih wird es schon haarig. Während das bei Familie noch gedulded (nicht erlaubt!) ist, sieht es bei anderen Personen schon anders aus. Während es bei Freunden und Bekannten noch unter "Augen fest zudrücken" landet und schlicht rechtlich nicht verfolgt wird, wäre es zB illegal eine CD einem fremden zu verleihen.
Auch das Abspielen einer CD auf einem öffentlichen Platz (theoretisch sogar das Abspielen über Handyboxen) ist schlicht illegal. Und das kommt daher, dass man nun einmal nur das Nutzungsrecht und eben nicht das Eigentum der Daten hat.

@Suxxess: Lang leben die Freimaurer!
Vor allem Rechtsberatungsverbot klingt fies, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich es schlecht finden soll, wenn man in Rechtsfragen nur beraten darf, wenn man auch weiß wovon man redet...
 
@Rome1981

Ich gehe nicht von einer falschen Annahme aus.

Bei dem Urteil vom EuGH zu gebrauchter Software z.B. ist die Rede davon, dass der Käufer (wie auch beim Kauf von CDs und DVDs) das Eigentum an einer Kopie erwirbt - das ist eben etwas ganz anderes, als wenn man tatsächlich nur ein Nutzungsrecht an einer Kopie erwirbt, wie dies bei einigen Ebooks der Fall ist!

So ist es auch bei normalen Büchern... du erwirbst nicht ein Nutzungsrecht, sondern das Eigentum an einer Kopie. Wenn du das Eigentum an einer Kopie erwirbst, kannst du diese Kopie verkaufen, vererben, verschenken etc.

Suxxess schrieb:
Manche Branchen können sich halt noch mit Hilfe ihrer Lobbyarbeit schützen:
=> Buchpreisbindung

Ist das so? Oder dienen manche Maßnahmen was Bücher betrifft nicht eher der Sicherung eines Kulturgutes? Bücher mit Millionenauflagen, die wirklich Gewinne einfahren sind eher die Ausnahme und die gibt es ohnehin meistens zwischen 8-12 Euro in gedruckter Form.
 
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@calluna: Man erwirbt das Eigentum an der Kopie, soweit korrekt, aber nicht an dem geistigen Eigentum, welches die Kopie beinhaltet. Denn wie schon gesagt, damit wäre auch ein öffentliches Aufführen und beliebiges Verändern möglich und das ist nach wie vor verboten.
 
Ernsthaft, wo ist eigentlich euer Problem in Sachen Accountbindung ? Man kann jedes Spiel verkaufen, auch von Steam.
 
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Wozu brauchste da nen Link ?

Mach dir doch für jedes Steamgame nen neuen Account. Willst du mit deiner Kreditkarte zahlen kaufste das Spiel über deinen Hauptaccount und schickst dem neuen Acc das als Geschenk. Bei Verkauf gibst du dem Käufer einfach die Mailadresse + Passwort. Fertig. Mit ein wenig Hirnschmalz ist das ganze Rumgenöle schlicht überflüssig.
 
@Rome1981

Deine Antworten gehen am Inhalt dessen, was ich geschrieben habe, vorbei.

@Damocles Sword

Inwiefern das bindend ist, ist eine andere Sache, aber

Steam AGB schrieb:
-"Es ist Ihnen untersagt, Ihr Kennwort oder Benutzerkonto Dritten gegenüber offenzulegen, mitzuteilen oder anderweitig zugänglich zu machen..."

- "Es ist Ihnen untersagt, das Recht zur Nutzung Ihres Benutzerkontos an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder Ihr Benutzerkonto in sonstiger Weise auf einen Dritten zu übertragen. Ebenso wenig ist es Ihnen gestattet, Ihr Nutzungsrecht an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder gegebenenfalls Abonnements an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen, wenn und soweit dies Ihnen nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung (einschließlich etwaiger Abonnementbedingungen oder Nutzungsrichtlinien) gestattet ist."
 
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Es ist hier wie mit nahezu allen digitalen Waren. Wir Verbraucher werden massiv verarscht. Allein die Tatsache, dass man nur Nutzungsrechte erwirbt ist mMn absolut nicht tragbar, weil es in der Folge zu starke Einschränkungen und Benachteiligungen gibt.
Hier ist die Politik gefragt, die per gesetz solche Praktiken verbieten müsste. Ich kaufe ein Buch/E-Book/Spiel/Musikstück -> Ich darf es nutzen wie ich will, wann ich will und es jedem geben. So muss es sein und nicht anders.
DRM, Accountbindung usw. sind ungerechtfertigte Benachteiligugungen der Kunden. Soetwas können sich nur die Anbieter von digitalen Waren erlauben, weil es so schön einfach ist und erstmal nicht so sehr auffällt.
Man stelle sich mal vor, das gleiche würde bei Waren aus dem Supermarkt und Ähnlichem passieren.

Dass dann am Ende auch noch die Händler viel von dem untragbaren Mist verschweigen ist nur die Spitze des Eisberges, aber dennoch nicht minder schlimm.
 
Oh ja, ein (wahrscheinlich ungültiger) AGB-Verstoß ! Die werden uns steinigen und vierteilen. Und die Leute die das seit Jahren so praktizieren werden rückwirkend verklagt....

Macht es doch einfach. Machen meine Kumpelz/Kollegen/Clanmates seit Jahren schon so. Da passiert genau gar nix - außer dass man seine Games verkaufen kann.
 
Damocles' Sword schrieb:
Oh ja, ein (wahrscheinlich ungültiger) AGB-Verstoß ! Die werden uns steinigen und vierteilen. Und die Leute die das seit Jahren so praktizieren werden rückwirkend verklagt....

Macht es doch einfach. Machen meine Kumpelz/Kollegen/Clanmates seit Jahren schon so. Da passiert genau gar nix - außer dass man seine Games verkaufen kann.

Ich geb dir ja Recht aber dann ruf bitte auch gleich zum Zivilen Ungehorsam auf und verbreite keine falschen Eindrücke.
 
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