Händler will nur Teilsumme bei Gutschrift auszahlen, darf er das machen?

Kossem du wunderst dich dass Laien kein Juristen-Sprech verstehen? Du darfst gerne mal in meine Firma kommen und ich haue dir den ganzen Tag unser Firmen-Sprech um die Ohren und danach sage ich "Wie, du weisst immer noch nicht um was es hier geht? Ich habe es doch nun 8 Stunden lang erklärt ?!?"

Will hier nun kein Offtopic-Fass aufmachen, war nur eine Anmerkung, da es immer das Gleiche ist in den Rechtsfragenthreads. Denn du musst zugeben, dass es sehr schnell immer in ein §§ Hin und her ausartet und ausser euch dann keiner mehr folgen kann.

Nur als Beispiel wie du meinst, dass doch alles eindeutig und klar ist: Einer meinte weiter oben "Neuware muss nicht repariert werden". Jurist 1 kontert sofort "Das ist mal grundsätzlich falsch". Jurist 2 später sagt dann aber "Jaein, nicht ganz richtig".

Also? hab ich doch nicht ganz Unrecht, dass sich die Juristen gerne widersprechen und man als Laie dann wieder sagt, ja was denn nun?

Am Ende kommt doch nur Eines dabei heraus. Man versucht das eine oder das andere und es funktioniert, oder eben auch nicht. Der eine Händler steigt darauf ein, der andere pocht auf AGB, der dritte auf Paragraphen im BGB (oder welchem Rechtswälzer auch immer).

@TE Sry für mein Einmischen hier. Wollte deinen Thread nicht kapern. Aber als Laie und ehemaliger Einzelhändler hätte ich auch etwas für die Nutzung abgezogen wenn du meinen Vorschlag, ein identisches Gerät (mit einer weiteren Zusatzfunktion) zu bekommen, ausschlägst.
 
Arakash schrieb:
Will hier nun kein Offtopic-Fass aufmachen, war nur eine Anmerkung, da es immer das Gleiche ist in den Rechtsfragenthreads. Denn du musst zugeben, dass es sehr schnell immer in ein §§ Hin und her ausartet und ausser euch dann keiner mehr folgen kann.
So ist das eben bei Rechtsfragen. Da ist oft vieles Auslegung. Deswegen entstehen immer solche Diskussionen.
Oft hat jemand zwar recht mit seiner Aussage , aber es gibt dann wieder Ausnahmen.
Bspw ist es schwierig zu sagen ab wann ein Austausch anstatt Reparatur unverhältnismäßig ist.
 
Arakash, ich wundere mich natürlich nicht darüber. Bei meinen Hinweisen bemühe ich mich auch stets um weitgehend laienverständlichen Ausdruck. Dabei verzichte ich oft sogar auf die Nachvollziehbarkeit - sogar trotz der Tatsache, dass man mich dafür nicht immer gleich ernst nimmt. Viele glauben ja, man könne vom Thema keine Ahnung haben, wenn man nicht gleich seinen Hintergrund offen oder per Fachsprache zeigt.

Wenn es dennoch nicht verständlich ist oder die Begründung/Nachvollziehbarkeit interessiert, bin ich der letzte, der sich nicht über Nachfragen freut!

Dafür, dass Leute - auch ich selbst - sich mal irren und damit Gegenansichten aufwerfen, kann ja wohl niemand etwas. Und mit "klar" meine ich auch nicht Rechts- und Tatsachenfragen im Generellen, sondern die Beantwortung der Ausgangsfrage, ob ein Abzug möglich ist: Ja, der ist nach der beschriebenen Situation möglich. Die Ausführungen, die daneben noch stattfanden, mögen zur Ausgangsfrage nichts beitragen, aber ehrlich gesagt kann ich auch nicht erkennen, dass man davon zwangsläufig verwirrt werden muss.

Es sieht zwar nach dem "aufatmenden" Beitrag des Themenstarters - dass er endlich verstanden würde - so aus, als wäre er *wirklich* verwirrt; was man ehrlicherweise niemandem vorhalten kann. Aber ich bin sicher, dass er in Wahrheit einfach nur mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist.
 
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