Haftung für Beiträge - ist das eigentlich geregelt?

uwe-b

Commander
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Jan. 2006
Beiträge
2.676
wo ich gerade folgende signatur gesehen habe:
Der Autor übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch seinen Post entstanden sind.

wie ist das eigentlich hier geregelt, bzw. auch generell in internetforen?
gibt es hier eine klausel in den agb, die ich auf die schnelle nicht gefunden habe?
 
ich glaube, der forenbetreiber muss leider dafür mittlerweile haften.
wenn ich das damals richtig verfolg habe.
 
das wäre ja ziemlich blöde.
man kann als betreiber ja nicht alles lesen und testen.
 
Es ist sogar so, das beide haften. Einmal der Verfasser (egal was in seiner Signatur steht), so man ihn denn ermitteln kann und zum anderen der Forenbetreiber wenn er den betreffenden Beitrag nicht entfernt. Wie weit die Haftung der Forenbetreiber noch gehen wird und wann er genau wie haftet, steht irgendwie in den Sternen. Derzeit ist es etwas schwammig, aufgrund unterschiedlicher Verfahren und Urteile.
 
Naja, in den Sternen steht das nicht gerade. Anfang März wird das Urteil im Fall Supernature erwartet und das ist dann wenigstens mal ein Anfang. Auch wenn es derzeit so aussieht, als ob ein Grundsatzurteil nicht zu erwarten ist.

Hier die Einschätzung des Anwalts Dr. Bahr, der Supernature vertritt:

"Wir haben die Schlacht zu 5/6 gewonnen, aber den Krieg verloren".

Aller Voraussicht nach werden wir also unsere Klage in den meisten Punkten gewinnen, im wichtigsten Punkt aber ist das Gericht anderer Meinung bzw. ist gar nicht darauf eingegangen.

Es ging uns in dieser Sache hauptsächlich um die Sicherstellung, dass der Betreiber eines Forums erst mit Kenntnisnahme für dort eingestellte Beiträge haftet, und dass die Abmahnung allein aus diesem Grund keine Grundlage hat.

Dieser Punkt hat das Gericht aber überhaupt nicht interessiert, stattdessen ging es direkt nur um den Inhalt der entsprechenden Beiträge. Von den sieben Äußerungen, die in der Abmahnung angeführt wurden, sah das Gericht sechs als von der freien Meinungsäußerungen gedeckt und nur eine als rechtsverletzend an. Auf Basis dieser einen Äußerung hätte ich im Rahmen eines Vergleichs eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, was ich abgelehnt habe - mit dem Verweis darauf, dass dies eine Vorabkontrolle aller eingestellten Beiträge zur Folge hätte, die ich nicht leisten kann - und die nach meinem Verständnis vom Gesetz ja auch nicht vorgesehen ist.

Das Gericht sieht dies offenbar anders - sinngemäß sprach einer der beisitzenden Richter: "Wer ein öffentliches Forum betreibt und auch noch selbst daran teilnimmt, der haftet für alles, was dort passiert - ob er davon weiß oder nicht."
Was das in letzter Konsequenz bedeutet, muss man sicher nicht näher erläutern.

Quelle: http://www.supernature-forum.de/vbb...n-abgemahnt-aktuelle-info-verhandlung-hh.html

Die AGB helfen da prinzipiell nicht weiter, denn ein öffentliches Forum ist nunmal öffentlich, da kann man Disclaimer und Konsorten bis zum Abwinken davor schreiben.

man kann als betreiber ja nicht alles lesen und testen.

Das ist ja das Problem und da hätte ein Grundsatzurteil einerseits vieles für Betreiber von Foren gerissen, aber auch einigen "Internetsäuen" quasi einen Freibrief erteilt.
 
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