"Wir haben die Schlacht zu 5/6 gewonnen, aber den Krieg verloren".
Aller Voraussicht nach werden wir also unsere Klage in den meisten Punkten gewinnen, im wichtigsten Punkt aber ist das Gericht anderer Meinung bzw. ist gar nicht darauf eingegangen.
Es ging uns in dieser Sache hauptsächlich um die Sicherstellung, dass der Betreiber eines Forums erst mit Kenntnisnahme für dort eingestellte Beiträge haftet, und dass die Abmahnung allein aus diesem Grund keine Grundlage hat.
Dieser Punkt hat das Gericht aber überhaupt nicht interessiert, stattdessen ging es direkt nur um den Inhalt der entsprechenden Beiträge. Von den sieben Äußerungen, die in der Abmahnung angeführt wurden, sah das Gericht sechs als von der freien Meinungsäußerungen gedeckt und nur eine als rechtsverletzend an. Auf Basis dieser einen Äußerung hätte ich im Rahmen eines Vergleichs eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, was ich abgelehnt habe - mit dem Verweis darauf, dass dies eine Vorabkontrolle aller eingestellten Beiträge zur Folge hätte, die ich nicht leisten kann - und die nach meinem Verständnis vom Gesetz ja auch nicht vorgesehen ist.
Das Gericht sieht dies offenbar anders - sinngemäß sprach einer der beisitzenden Richter: "Wer ein öffentliches Forum betreibt und auch noch selbst daran teilnimmt, der haftet für alles, was dort passiert - ob er davon weiß oder nicht."
Was das in letzter Konsequenz bedeutet, muss man sicher nicht näher erläutern.