Hardware verkauf mit garantie, wie geht das mit der "abtretung"?

Äh, nicht? Dann frag doch einfach nach; ich habe dir genau geschrieben, was ich für richtig halte (und die anderen wohl auch). Was darüber hinaus an deinem Informationsbedarf vorbeigeht, muss dich nicht dazu verleiten, das undankbar abzuwerten (wie du es im Übrigen mit allem anderen auch tust..). Statt dessen frag doch einfach nach, wenn dir etwas noch unklar ist.

Noch mal kurz: Abtretung von Garantie kannst du rechtstechnisch vergessen. Praktisch kannst du trotzdem erfolgreich sein, das ist dann aber kein rechtlicher Vorgang, somit erübrigt sich auch eine Frage nach rechtlich korrekter Abtretung. Abtretung von Gewährleistung ist demgegenüber auch rechtstechnisch unkompliziert. Einfach schriftlich festhalten, dass die Gewährleistungsrechte abgetreten werden; fertig.
 
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pupsi11 schrieb:
leute das alles hilft mir kein stück weiter.

ich hab konkrete fragen gestellt. aber nicht wirklich antworten drauf bekommen.

Ich finde schon, dass die Antworten konkret genug sind.

Die richtige Antwort lautet einfach: Lies die Garantiebedingungen oder klär es mit dem Garantiegeber ab, ob die Abtretung machbar ist.
 
Dem ist im Prinzip nichts hinzuzufügen, einen Hinweis hätte ich noch.
Etwaige Restgarantie würde ich beim Verkauf (z.B. über ebay) nur dann mit angeben ("bewerben"), wenn der Hersteller nachprüfbar sicher keinen Zweitkäuferausschluss in seinen Garantiebedingungen stehen hat.
 
Aktuell ist mir kein Fall bekannt wo man sich solche Mühe machen muss, wegen der Garantie Abtretung.

Eine Rechnung oder als Kopie reicht aktuell immer noch aus.

Das ganze nachzuprüfen wäre für das Unternehmen zu zeitaufwändig.

Ansonsten liess die AGBs aber so etwas, dies bezügliches steht dort in dem meisten Fällen zu 99% auch nicht drin.

Informierte dich beim Händler.
 
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