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Hartz 4 - Geld futsch vom Kinder-Minijob?
- Ersteller Holodan
- Erstellt am
Relict
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 7.908
Für Dich müsste Deine Mutter evt. noch erforderliche Nachweise mitbringen, dass Du eben nicht (mehr) bei ihr wohnst. (also Dein Mietvertrag, ggf. Arbeitsvertrag, pipapo)
Dein pers. Erscheinen ist dabei weniger gefragt.
Die Belege/ Änderungen kommen lediglich ergänzend in die Akte Deiner Mutter, der Rest wurde ja in ihrem Antrag schon ausgefüllt und die Richtigkeit dieser Angaben unterschrieben.
PS:
Zwei Wohnungen hätte sie als ALG-II.Empfänger sowieso nie durchbekommen.
Dein pers. Erscheinen ist dabei weniger gefragt.
Die Belege/ Änderungen kommen lediglich ergänzend in die Akte Deiner Mutter, der Rest wurde ja in ihrem Antrag schon ausgefüllt und die Richtigkeit dieser Angaben unterschrieben.
PS:
Zwei Wohnungen hätte sie als ALG-II.Empfänger sowieso nie durchbekommen.
Zuletzt bearbeitet:
Topgun3500
Ensign
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 158
ja sorry, habe dich falsch verstanden!is halt so wenn man das während der Arbeit schreibt!
Wenn du selber natürlich keinen Antrag stellst brauchst du natürlich auch keine Bestätigung!
Und deine Mutter betrifft es auch nur soweit das die Wohnung vielleicht über sie läuft!? und du die Kosten trägst. Wenn dem so is muss das Amt dies natürlich wissen aber sonst no probs
Wenn du selber natürlich keinen Antrag stellst brauchst du natürlich auch keine Bestätigung!
Und deine Mutter betrifft es auch nur soweit das die Wohnung vielleicht über sie läuft!? und du die Kosten trägst. Wenn dem so is muss das Amt dies natürlich wissen aber sonst no probs