Hartz 4 Wohnraumbemessungsfrage

six400

Lieutenant
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Sep. 2008
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947
Hallo Zusammen

ich weiß vieleicht gehört sowas hier nicht rein aber ich möchte bitte mal das rot makirte von jemanden erklärt haben bitte?



Erforderlich kann ein Umzug zum Beispiel sein
a) im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb des Landes Berlin (Bei der Entscheidung zu Umzugskosten ist Nr. 7.1 Abs.3 zu beachten),
b) im Ausnahmefall im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit innerhalb des Landes Berlin (z.B. bei Schichtarbeit mit Nachtdiensten und ungünstigen Verkehrsbedingungen, langen Arbeitswegen und festgelegten Abholzeiten für Kinder bei Alleinerziehenden),
c) bei Veränderung der familiären Situation (z.B. Trennung der Ehe- oder Lebenspartner einer Bedarfsgemeinschaft, wenn einer der Partner neuen Wohnraum benötigt; Gründung einer Familie, auch zukünftig entstehender Bedarf),
d) wenn die Sicherung des Wohnraumes mit der Übernahme von Mietschulden bei wiederholt aufgetretenen Mietschulden nicht mehr gewährleistet ist und Wohnungslosigkeit einzutreten droht,
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e) bei gesundheitlicher Gefährdung (z.B. durch schlechte Wohnverhältnisse, die nicht in vertretbarer Zeit durch den Vermieter behoben werden, oder bei drohender Gewalt Dritter),
f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse; hierbei sind die bei Anerkennung eines dringenden Wohnbedarfs im Rahmen der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines als räumlich unzureichend beschriebenen Wohnverhältnisse zu Grunde zu legen. Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen:
aa) für 2 Personen 1 Wohnraum und insgesamt 30 m² Wohnfläche der Wohnung,
bb) für 3 Personen 2 Wohnräume und insgesamt 50 m² Wohnfläche der Wohnung,
cc) für 4 und 5 Personen 3 Wohnräume und insgesamt 65 m² Wohnfläche der Wohnung
dd) ab 6 Personen 4 Wohnräume und insgesamt 80 m² Wohnfläche der Wohnung.

Frage

zu dieser berechnung gehörn doch nur die wohnräume also da wo man schläft also schlafzimmer kinderzimmer und wohnzimmer?nur diese räume sind doch damit gemeint so damit man auf die 65m² kommt
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

Da steht doch "Wohnfläche der Wohnung", da gehören auch Bad und Küche dazu nach meinem Verständnis.

Wo stammt das denn her? Wenn das nen Gesetzestext ist, empfiehl sich aber der Gang in eine Bibliothek und der Blick in einen Kommentar... dort wird das regelmässig genauer erklärt.
 
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AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

"Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen"

Also gehört die Küche nicht zum Wohnraum und das Bad wahrscheinlich auch nicht.


http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfläche
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

Ja da gehts doch auch um die Räume....

also übersetzt: aa) für 2 Personen Küche+Bad+1Wohnraum und insgesamt 30m².... so würde ich das zumindest lesen.

Der Flur ist ein Nebenraum! Mit Wohnraum ist wohl ein Zimmer gemeint was keinem vorbestimmten Zweck dient wie Küche (kochen/essen), Bad (waschen, WC,...) oder auch Flur (Verbindung der Zimmer + durchlaufen), also was gemeinhin als Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer bezeichnet wird...
 
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AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

Da Küche, Bad und Flur nicht als ein Zimmer in einer Wohnung zählen, gehören diese imo auch nicht zum Wohnraum.
Umfasst Wohnraum nicht die Zimmer, in denen man sich dauerhaft aufhält. Also rein logisch gedacht, deswegen würde ich sagen, zählt Flur ebensowenig dazu, da man sich im Flur nur temporär aufhält -> Nebenraum -> wird nicht dazugezählt.
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

@Sick@Intel_Rulz

Woher schließt du denn das? Klar gehören die dazu, die sind kein Wohnraum (hier ist 1 Zimmer gemeint) aber gehören zur Wohnfläche schon dazu.
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

Klick Mich

Wirtschaftsräume sind ausgeschlossen , ich denke Küche, Bad ist ein Wirtschaftsraum deswegen schließe ich das es nicht zur Wohnfläche gehört.

Nun gut ich gehe mal Wirtschaftsräume googeln.

mfg

Ahhh ich sehe Wirtschaftsräume ungleich Küche Bad.

Also laut Wikipedia ist die Wohnfläche mit Küche und Bad oder ihre ich mich nun ? :rolleyes:
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

genau darum geht es mir sind damit nur die zimmer gemeint wenn ich die jetzt zusammen rechne und die würden nicht diese 65m² ergeben sondern weniger dann ist es doch beengter wohnraum oder nicht?

@ Sick@Intel_Rulz
nur zu deiner info ich bin arbeiter und ich hole diese info nur für jemand anderen und sich gleich so abwertig auf hartz4 emfänger zu stürzen finde ich echt uter aller s... denn es gibt immerhin welche die das nicht gerne sind und am tag 20 bewerbungen schreiben warte mal bis du kein schüler mehr bist vieleicht geht es dir einige zeit auch so sorry will dich nicht angreifen aber gleich solche aussagen zu machen ist echt nicht gut von dir
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

@six400

wenn du wüsstest was bei mir im Viertel passiert, dann würdest du mich besser verstehten. Du hast aber recht, ich darf nicht alles in eine Schublade schieben, also keine Vorurteile . Habe vorher den Kommentar etwas aus hochkommenden emotionen herausgeschrieben, wollte ihn aber nachher nicht mehr änder, weil ich so etwas "feige" finde, auch wenn es ein verbaler ausrutscher war.
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

Versucht das mal einfach anders betont zu lesen:

Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen:

aa) für 2 Personen 1 Wohnraum
und insgesamt 30 m² Wohnfläche der Wohnung,
---> 2 Personen = 1 Zimmer (+ggf. Küche, Bad, Flur) bei einer Gesamtgrundfläche der Wohnung von 30m².
bb) für 3 Personen 2 Wohnräume und insgesamt 50 m² Wohnfläche der Wohnung,
---> 3 Personen = 2 Zimmer (+ggf. Küche, Bad, Flur) bei einer Gesamtgrundfläche der Wohnung von 50m².
und so weiter....

Sonst bräuchten 2 Personen ja ein 30m² Wohnzimmer, 3 Personen 2 Zimmer a 25m²... wären sicherlich schöne Wohnungen aber glaube nicht, dass sowas vom Staat angedacht wird.
 
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AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

@ Sick@intel-rulz

Nu lehn dich ma nich so weit ausm Fenster. Hast du irgend ne Ahnung wie seine Lebensumstände sind? Wie lange er schon H4 bekommt?
Vielleicht hat er ja auch nen 1 Euro job.Man bezieht dann trotzdem noch H4.

Voreilig irgend jemanden hier anzugreifen is nicht gerade Bringer.Also komm ma wieder runter von deinem hohen Ross.
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

Jein :D

Zur Grundfläche der Wohnung ja (hier: "Wohnfläche"). Als Zimmer nein (hier: "Wohnraum").

P.S.: Ist nur meine Meinung und wie ich das lesen würde, finds so insgesamt auch logisch.
 
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AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

die Anzahl der Wohnräume gibt nur an obs 2-Raum oder 3-Raum Wohnungen sind bzw. sein sollen.

Die Wohnfläche steht dagegen IMMER für die ganze Wohnung, sprich mit Küche und Bad und Flur, auch der Balkon kann bis zur Hälfte angerechnet werden.

Mal abgesehen davon würde man sicher keine Wohnung finanziert bekommen, in der 3 Räume schon 65m² haben ;)
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

also dieser Fall:

cc) für 4 und 5 Personen 3 Wohnräume und insgesamt 65 m² Wohnfläche der Wohnung

Ich versteh das so, dass für 4 beziehungsweise 5 Personen beengter Wohnraum vorliegt wenn keine 3 Zimmer vorhanden sind und/oder die Gesamtgrundfläche der Wohnung kleiner als 65m² ist. Man sollte allerdings die Formulierung "in der Regel" nicht außer Acht lassen, könnte bei Sonderfällen auch wichtig sein.
 
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AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

six400 schrieb:
also zählen nur die zimmer was die 65m² angeht und wenn die keine 65m² ergehben liegt beengter wohnraum vor?


liege ich damit richtig
 
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend

ne eben nicht, es zählen alle Räume der Wohnung zur Fläche, also auch Küche/Bad/Flur
 
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