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Hartz 4 Wohnraumbemessungsfrage
- Ersteller six400
- Erstellt am
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 947
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend
Also er hat eine wohnung 4 räume und 79,36m² angegebene nebenflächen sind 17m²
da er 3 kinder hat eins davon dieses jahr noch in die schule kommt und der zeit mit ihrer kleineren schwester in einem zimmer wohnt was garnicht geht da die beiden sich dann wach halten und er immer erst warten muss bis die kleine schläft und dann erst die andere in bett bringen kann was dann erst gegen 22 uhr der fall ist hat er einen antrag auf umzug in eine 5 raum wohnung gestellt das jedes kind sein eigenes zimmer hat der ihm aber leider abgelehnt wurde
hier mal der auszug der begründung
Derzeit sind sie mit ausreichendem Wohnraum versorgt.
Die jetzige Wohnung umfasst 4 Räume mit Ingesammt 79,36m² Wohnfläche.
Der vorhandene Wohnraum in der...........Str ist für 5 Personen ausreichend.
Nach AV-Wohnen liegt beengter Wohnraumvor,wenn nicht mindestens für 5 Personen 3 Wohnräume und insgesammt 65m² Wohnfläche vorhanden wären ihre jetzige Wohnung ist deshalb nicht beengt.
so nun haben wir das mal nachgrechnet sie haben 4 Zimmer
Wohnzimmer: 20,5m²
Schlafzimmer: 14,5m²
Kinderzimmer 1: 10,5m²
Kinderzimmer 2: 8,0m²
macht 53,5m² wohnfläche
Also er hat eine wohnung 4 räume und 79,36m² angegebene nebenflächen sind 17m²
da er 3 kinder hat eins davon dieses jahr noch in die schule kommt und der zeit mit ihrer kleineren schwester in einem zimmer wohnt was garnicht geht da die beiden sich dann wach halten und er immer erst warten muss bis die kleine schläft und dann erst die andere in bett bringen kann was dann erst gegen 22 uhr der fall ist hat er einen antrag auf umzug in eine 5 raum wohnung gestellt das jedes kind sein eigenes zimmer hat der ihm aber leider abgelehnt wurde
hier mal der auszug der begründung
Derzeit sind sie mit ausreichendem Wohnraum versorgt.
Die jetzige Wohnung umfasst 4 Räume mit Ingesammt 79,36m² Wohnfläche.
Der vorhandene Wohnraum in der...........Str ist für 5 Personen ausreichend.
Nach AV-Wohnen liegt beengter Wohnraumvor,wenn nicht mindestens für 5 Personen 3 Wohnräume und insgesammt 65m² Wohnfläche vorhanden wären ihre jetzige Wohnung ist deshalb nicht beengt.
so nun haben wir das mal nachgrechnet sie haben 4 Zimmer
Wohnzimmer: 20,5m²
Schlafzimmer: 14,5m²
Kinderzimmer 1: 10,5m²
Kinderzimmer 2: 8,0m²
macht 53,5m² wohnfläche
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend
Genau, alles richtig was die da im Amt gemacht haben, würde ich auch so sehen. Bei eurer Rechnung fehlen Küche, Bad und Co.
Wohnraum: 4 (Voraussetzung: 3 Räume)
Wohnfläche: 79,39m² (Voraussetzung: 65m² --> das ist eben die Gesamtfläche der Wohnung mit Flur, Bad, Küche, Balkon,...)
Genau, alles richtig was die da im Amt gemacht haben, würde ich auch so sehen. Bei eurer Rechnung fehlen Küche, Bad und Co.
Wohnraum: 4 (Voraussetzung: 3 Räume)
Wohnfläche: 79,39m² (Voraussetzung: 65m² --> das ist eben die Gesamtfläche der Wohnung mit Flur, Bad, Küche, Balkon,...)
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- Dez. 2007
- Beiträge
- 517
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend
@six400: Und wieder das gleiche die Wohnfläche beträgt 79,36 m² nicht 53 !
Damit ist seine Wohnung deutlich über der Maßgabe.
Es gibt nur die Möglichkeit, dass er alles was drüber liegt aus eigener Tasche zahlt, glaube jedoch nicht, dass dann die finaziellen Mittel dafür reichen. Jedenfalls wird er keine größere Wohnung finanziert kriegen, auf keinen Fall.
Und das mit den Kleinen, ich kann schon verstehen, aber dass die sich wach halten zählt nicht fürs Arbeitsamt oder die Behörden. Es gibt genügend Wohnräume und ausreichend Wohnfläche.
EDIT: zu langsam ^^
@six400: Und wieder das gleiche die Wohnfläche beträgt 79,36 m² nicht 53 !
Damit ist seine Wohnung deutlich über der Maßgabe.
Es gibt nur die Möglichkeit, dass er alles was drüber liegt aus eigener Tasche zahlt, glaube jedoch nicht, dass dann die finaziellen Mittel dafür reichen. Jedenfalls wird er keine größere Wohnung finanziert kriegen, auf keinen Fall.
Und das mit den Kleinen, ich kann schon verstehen, aber dass die sich wach halten zählt nicht fürs Arbeitsamt oder die Behörden. Es gibt genügend Wohnräume und ausreichend Wohnfläche.
EDIT: zu langsam ^^
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend
Vielleicht einfach mal das Gesetz anders geschrieben:
Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens 3 Wohnräume (ohne Küche und Nebenräume) für 4 bis 5 Personen zur Verfügung stehen. Weiterhin liegt beengter Wohnraum vor, wenn für 4 bis 5 Personen die Wohnungsgröße (mit Küche und Nebenräumen) nicht insgesamt 65m² beträgt.
Vielleicht einfach mal das Gesetz anders geschrieben:
Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens 3 Wohnräume (ohne Küche und Nebenräume) für 4 bis 5 Personen zur Verfügung stehen. Weiterhin liegt beengter Wohnraum vor, wenn für 4 bis 5 Personen die Wohnungsgröße (mit Küche und Nebenräumen) nicht insgesamt 65m² beträgt.
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- Dez. 2007
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AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend
wenn du sagst
"eine 3-Raum-Wohnung"
dann ist das eine Wohnung mit 3 Wohnräumen (WoZi, SchlaZi, KiZi) und Küche/Bad/Flur
also bei den Wohnräumen zählen nur die Räume, ohne Küche und Bad und Flur.
Für die Wohnfläche zahlt aber immer alles ! Alle Räume in der Wohnung... der gesamte Platz innerhalb der Wohnungswände. Ist das jetzt echt so schwer zu verstehen ? ^^
Du kaufst doch auch kein Auto und bezahlst dann nur die Vordersitze oder ?
ja doofes Beispiel... aber klar man bezahlt Miete für die GANZE Wohnung
wenn du sagst
"eine 3-Raum-Wohnung"
dann ist das eine Wohnung mit 3 Wohnräumen (WoZi, SchlaZi, KiZi) und Küche/Bad/Flur
also bei den Wohnräumen zählen nur die Räume, ohne Küche und Bad und Flur.
Für die Wohnfläche zahlt aber immer alles ! Alle Räume in der Wohnung... der gesamte Platz innerhalb der Wohnungswände. Ist das jetzt echt so schwer zu verstehen ? ^^
Du kaufst doch auch kein Auto und bezahlst dann nur die Vordersitze oder ?
ja doofes Beispiel... aber klar man bezahlt Miete für die GANZE Wohnung
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend
Aber sind ja auch 4 Zimmer. Die machen für die Eltern sicherlich keine Trennung in Wohn- und Schlafzimmer. Drum 1 Elternzimmer und 3 Kinderzimmer... Die Eltern haben danach nämlich sicher keinen Anspruch auf 2 Zimmer!
Aber sind ja auch 4 Zimmer. Die machen für die Eltern sicherlich keine Trennung in Wohn- und Schlafzimmer. Drum 1 Elternzimmer und 3 Kinderzimmer... Die Eltern haben danach nämlich sicher keinen Anspruch auf 2 Zimmer!
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- Sep. 2008
- Beiträge
- 947
AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend
ihr könnt euch das wenn ihr wollt ja mal durch lesen unter 7.2 seite 10
http://rapidshare.com/files/213510316/av_wohnen_2009.pdf
ihr könnt euch das wenn ihr wollt ja mal durch lesen unter 7.2 seite 10
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Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Dez. 2007
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AW: Bitte um Erklärung wäre echt dringend
es gibt keine eindeutige Aussage dass jedes Kind ein Zimmer für sich haben muss
das wird von Fall zu Fall gesehen
Dennoch ist eine 4-Raum Wohnung ausreichend laut Gesetz, und sie ist größer als das was ihnen zu steht.
es gibt keine eindeutige Aussage dass jedes Kind ein Zimmer für sich haben muss
das wird von Fall zu Fall gesehen
Dennoch ist eine 4-Raum Wohnung ausreichend laut Gesetz, und sie ist größer als das was ihnen zu steht.
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