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Anspruch auf Hartz 4
- Ersteller KilianMba
- Erstellt am
- Registriert
- Feb. 2022
- Beiträge
- 22
Naja frage mich halt ob mein Antrag überhaupt möglich wäre.
Ich verfüge noch über Sparguthaben (ungefähr 2000€) und haben gelesen dass dieses angerechnet werden kann. (https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hilfebeduerftigkeit/)
Wenn die Hilfebedürftigkeit dann nicht gegeben ist kann ich mir den Antrag sparen oder?
Könnte ich mein Geld auch abheben und ein leeres Konto angeben?
Ich verfüge noch über Sparguthaben (ungefähr 2000€) und haben gelesen dass dieses angerechnet werden kann. (https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hilfebeduerftigkeit/)
Wenn die Hilfebedürftigkeit dann nicht gegeben ist kann ich mir den Antrag sparen oder?
Könnte ich mein Geld auch abheben und ein leeres Konto angeben?
KilianMba schrieb:Könnte ich mein Geld auch abheben und ein leeres Konto angeben?
Das klingt nach Betrug. Den Vermögenswert, welcher nicht angerechnet wird, kannst du aber problemlos einsehen.
Also wir sind hier ja keine Experten für den Bereich "Bedarfsfestellung H4". Mach ruhig den Termin. Du hast hier ja nichts zu verlieren, sondern kannst dich beraten lassen. Ggfs hast du kein Anspruch auf H4 aber auf Mietzuschuss oder oder oder.
Dem Berater legst du halt deine Lebensumstände offen und anhand dessen kann er/sie dir aufzeigen, wie dir geholfen werden kann.
Dem Berater legst du halt deine Lebensumstände offen und anhand dessen kann er/sie dir aufzeigen, wie dir geholfen werden kann.
N
Noninterlaced
Gast
Dein Geld kannst du behalten, es gibt da einen Selbstbehalt der liegt irgendwo zwischen 6000 und 9000 €.
Und was deine Wohnsituation angeht, du hast, sofern über 18 Jahre alt, Anspruch auf eine eigene Wohnung incl. Ersteinrichtung, allerdings wird meines Wissens nach schon geprüft ob du bedürftig bist. Wenn du mit deinen beiden Elternteilen zu dritt auf 400qm in einem Einfamilienhaus wohnst, wird das, glaube ich, erst mal nix.
Aber genau das kann dir das JC sagen.
Und was deine Wohnsituation angeht, du hast, sofern über 18 Jahre alt, Anspruch auf eine eigene Wohnung incl. Ersteinrichtung, allerdings wird meines Wissens nach schon geprüft ob du bedürftig bist. Wenn du mit deinen beiden Elternteilen zu dritt auf 400qm in einem Einfamilienhaus wohnst, wird das, glaube ich, erst mal nix.
Aber genau das kann dir das JC sagen.
Die werden von dir Unterlagen verlangen. Meist ca. 6 Monate Kontoauszüge aller deiner Konten.KilianMba schrieb:Könnte ich mein Geld auch abheben und ein leeres Konto angeben?
Es gibt informative Webseiten zu dem Thema. Aber beachte unter 25 Jahren gelten besondere Regeln.
Google mal nach Alg2 unter 25.
- Registriert
- Feb. 2022
- Beiträge
- 22
Ah da gibt es also einen Freibetrag.Noninterlaced schrieb:Dein Geld kannst du behalten, es gibt da einen Selbstbehalt der liegt irgendwo zwischen 6000 und 9000 €.
Und was deine Wohnsituation angeht, du hast, sofern über 18 Jahre alt, Anspruch auf eine eigene Wohnung incl. Ersteinrichtung, allerdings wird meines Wissens nach schon geprüft ob du bedürftig bist. Wenn du mit deinen beiden Elternteilen zu dritt auf 400qm in einem Einfamilienhaus wohnst, wird das, glaube ich, erst mal nix.
Aber genau das kann dir das JC sagen.
Das beruhigt mich.
Ein Elternteil ist gar nicht mehr hier und der andere wohnt auf 45m².
Sollte ja dann daran nicht scheitern
Ergänzung ()
Okay dann hat sich das auch direkt erledigt.Joc schrieb:Die werden von dir Unterlagen verlangen. Meist ca. 6 Monate Kontoauszüge aller deiner Konten.
N
Noninterlaced
Gast
Genauso sieht es aus, die können auch Einsicht auf Paypal, Kreditkarten und sonstigen Wertanlagen erzwingen.
Sich in der sozialen Hängematte wälzen wollen, und noch üppig Kohle auf der Seite haben, ohne echt bedürftig zu sein, ist echt das allerletzte, ich hoffe so was fliegt immer auf, ich hoffe das du nicht so drauf bist.
Sich in der sozialen Hängematte wälzen wollen, und noch üppig Kohle auf der Seite haben, ohne echt bedürftig zu sein, ist echt das allerletzte, ich hoffe so was fliegt immer auf, ich hoffe das du nicht so drauf bist.
Wie geschrieben, musst du beachten, dass unter 25 Jahren besondere Regeln gelten, weil unter Umständen deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, und von dir die umgehende Annahme wirklich jeden Jobs verlangt werden wird. Lies dich dazu mal ein.
Einen Tipp noch. Wenn du ausziehen musst, dann wirst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen müssen, um die erforderliche Einrichtung zu finanzieren. Was mit welchem Betrag berücksichtigt wird ist regional unterschiedlich, also beim Jobcenter die Info holen. Eine Waschmaschine ist für einen Single z.B. nicht geplant.
Für Neuware wird es aber meist nicht reichen, also besorg dir im Schreibwarenhandel einen nicht nummerierten Quittungsblock, damit dir die Leute bei Gebrauchtkauf den Zahlungseingang bestätigen. Das reicht in der Regel als Nachweis für das Amt.
Und beachte, das Jobcenter kann dir auch einen Besuch abstatten, um zu sehen ob die Gegenstände auch wirklich vorhanden sind. Alles was du beantragt hast, muss dann auch da sein, sonst gibt es Ärger.
LG
Joc
Ergänzung ()
Einen Tipp noch. Wenn du ausziehen musst, dann wirst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen müssen, um die erforderliche Einrichtung zu finanzieren. Was mit welchem Betrag berücksichtigt wird ist regional unterschiedlich, also beim Jobcenter die Info holen. Eine Waschmaschine ist für einen Single z.B. nicht geplant.
Für Neuware wird es aber meist nicht reichen, also besorg dir im Schreibwarenhandel einen nicht nummerierten Quittungsblock, damit dir die Leute bei Gebrauchtkauf den Zahlungseingang bestätigen. Das reicht in der Regel als Nachweis für das Amt.
Und beachte, das Jobcenter kann dir auch einen Besuch abstatten, um zu sehen ob die Gegenstände auch wirklich vorhanden sind. Alles was du beantragt hast, muss dann auch da sein, sonst gibt es Ärger.
LG
Joc
Zuletzt bearbeitet:
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Vielen Dank für den Tipp!Joc schrieb:Wie geschrieben, musst du beachten, dass unter 25 Jahren besondere Regeln gelten, weil unter Umständen deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, und von dir die umgehende Annahme wirklich jeden Jobs verlangt werden wird. Lies dich dazu mal ein.
Ergänzung ()
Einen Tipp noch. Wenn du ausziehen musst, dann wirst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen müssen, um die erforderliche Einrichtung zu finanzieren. Was mit welchem Betrag berücksichtigt wird ist regional unterschiedlich, also beim Jobcenter die Info holen. Eine Waschmaschine ist für einen Single z.B. nicht geplant.
Für Neuware wird es aber meist nicht reichen, also besorg dir im Schreibwarenhandel einen nicht nummerierten Quittungsblock, damit dir die Leute bei Gebrauchtkauf den Zahlungseingang bestätigen. Das reicht in der Regel als Nachweis für das Amt.
Und beachte, das Jobcenter kann dir auch einen Besuch abstatten, um zu sehen ob die Gegenstände auch wirklich vorhanden sind. Alles was du beantragt hast, muss dann auch da sein, sonst gibt es Ärger.
LG
Joc
Ein Problembär sondergleichen. 
Zunächst in der Probezeit innerorts geblitzt, um danach mit ~1 Promille angetrunken Fahrrad zu fahren und wegen auffälliger Fahrweise von der Polizei angehalten zu werden. Die Schwarzarbeit auf dem Bau würde sich da noch perfekt ins Bild einfügen.
Zunächst in der Probezeit innerorts geblitzt, um danach mit ~1 Promille angetrunken Fahrrad zu fahren und wegen auffälliger Fahrweise von der Polizei angehalten zu werden. Die Schwarzarbeit auf dem Bau würde sich da noch perfekt ins Bild einfügen.
Eigene Kündigung reicht u.a. , um kein ALG1 zu bekommen (Sperrfrist)h00bi schrieb:Also entweder war das Schwarzarbeit oder du hast erstmal Anspruch auf Arbeitslosengeld, bevor es ALG2 gibt.
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