Hartz und Ausbildung

Ex0r

Commander
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hey!

Ich lebe noch zuhause und meine Mutter kriegt leider Hartz -.-

Ich fange dieses Jahr mit meiner Ausbildung an und verdiene echt nicht schlecht.
Die Chancen danach übernommen zu werden bzw. einen gut bezahlten Job zu kriegen sind auch nicht übel.

Mein Problem: Da ich ja noch hier wohne kriegt meine Mutter direkt im ersten Jahr der Ausbildung ca. 200€ weniger Hartz da mein Einkommen ja angerechnet wird.

Meine Frage: Bis wie viel dürfen die mein Gehalt eigentlich anrechnen? Geht das so weit, dass ich in 2,3 Jahren die Wohnung dann komplett selber bezahlen darf und meine Mutter gar kein Hartz mehr kriegt?

Falls ja: Prost Mahlzeit...
 
im ersten Lehrjahr 740 brutto (=ca 580 netto) und ich bin 21. Im zweiten 820 und im dritten 900.

Noch dazu ist das leider meine 2te Ausbildung. Die erste war allerdings schulisch. Falls das einen Unterschied macht.
 
Sehr sinnvoll: bei der zuständigen Arge nachfragen. Bestimmte Regelungen werden lokal entschieden, da kann dir so ein Forum keine Hilfe sein.
 
hm nen Versuch isses wert hier. ^^
 
Deine Hilfebedürftigkeit wird auf 0 reduziert & Du fällst von der Bedarfsgemeinschaft in eine Haushaltsgemeinschaft. Du wirst Deinen Mietanteil+Nebenkostenanteil übernehmen müssen, aber Dein Einkommen wird dann nicht mehr angerechnet. Aber das Kindergeld wird eventuell Deinen Eltern angerechnet werden, da sie es beantragen müssen.
 
Ex0r schrieb:
im ersten Lehrjahr 740 brutto (=ca 580 netto) und ich bin 21. Im zweiten 820 und im dritten 900.

Noch dazu ist das leider meine 2te Ausbildung. Die erste war allerdings schulisch. Falls das einen Unterschied macht.

Bei mir ist es genau so (wohne zu Hause, über 21 und verdiene guts geld).
Damit sollten dir dir nichts können, da ihr nicht mehr ein Haushalt sondern eine sogenannte "Haushaltsgemeinschaft" seid. Deine Mutter muss glaube ich nur angeben das du bei ihr zur Untermiete wohnst (bin aber nicht sicher da muss cih auch nochmal nachschlagen). Damit bleibt ihr Hartz IV unangetastet bis auf den Punkt das die nur noch die Hälfte der Miete bekommt.

MFG
Kori

Edit: Verdammt zulangsam <.< Es ist genauso wie CyLord83 schreibt.
 
Also, (hatte ich gerade in Wiso :-)) du und deine Mutter bildet eine Bedarfsgemeinschaft, in der du verpflichtet bist ( wenn du noch zu Hause wohnst) für deine Mutter und eure Wohnung zu bezahlen, wenn du viel verdienst. (Ich weiß ja jetzt nicht, wie viel man in deinem Job nach abgeschlossener Ausbildung verdient)

Die genauen Regellungen kannst du mal erfragen ( ARGE)

Aber wenn dein Einkommen größer ist als 1400 € ( Steuerklasse 1) musst du einen Teil übernehmen.
 
ah! Haushaltsgemeinschaft! Das klingt doch gut :) Die "Idee" mit der Untermiete ist auch nicht übel.

Ja ich hoffe mal das gilt so ziemlich ohne Grenze nach oben. Ich kriege zusätzlich noch Urlaubs und Weihnachtsgeld sowie Prämien.
 
Das ist aber alles nur theoretischer Natur. Sobald man in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, nicht hilfebedürftig ist, teilt man normalerweise der ARGE nicht mehr mit, wie viel man verdient. Bei seinem Einkommen kommt das nicht infrage.

edit: Deine Sonderzahlungen interessieren dann der ARGE nicht mehr, sobald Du raus bist.
 
Computer-baser schrieb:
Also, (hatte ich gerade in Wiso :-)) du und deine Mutter bildet eine Bedarfsgemeinschaft, in der du verpflichtet bist ( wenn du noch zu Hause wohnst) für deine Mutter und eure Wohnung zu bezahlen, wenn du viel verdienst..

Nein, das stimmt nicht. In der Bedarfsgemeinschaft kommen Partner füreinander und Eltern für ihre Kinder auf, aber nicht Kinder für ihre Eltern. Das geht aus § 9 Abs. 2 SGB II hervor.

Da eine Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, verlierst du deinen Leistungsanspruch (siehe § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II) unabhängig von deinem Einkommen. Die bisherige Transferleistung (von dir und deiner Mutter?) reduziert sich also nicht nur um deinen Regelsatz, sondern auch um deine anteilmäßigen Kosten (Gesamtkosten / Anzahl der Bewohner) der Unterkunft (Miete, Heizung, Nebenkosten), für die du dann selber aufkommen musst. Die Leistungen, die in den Anspruchsbereich deiner Mutter fallen, also ihr eigener Regelsatz und ihre anteilmäßigen Unterkunftskosten, bleiben durch dein Ekommen unangetastet. Dafür musst du nicht aufkommen!

Ihr bildet übrigens auch eine Haushaltsgemeinschaft, aber da du nicht leistungsfähig bist, erübrigt sich die Unterstützungsvermutung von vornherein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch dir nochmal danke für die ausführliche Erklärung :)

Konnt ich mir auch nicht wirklich vorstellen, dass ich dann nachher hier alles bezahle. Aber gut zu wissen, dass es nicht so ist. Hoffentlich rechnet die Arge auch so.

Wenn ich dann z.B. im 2ten Lehrjahr bin ändert sich bei meiner Mutter dann doch auch nix oder? Gleiches im dritten? Spätestens danach zieh ich eh aus ^^
 
Im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft musst du nicht für den Lebensunterhalt deiner Mutter aufkommen, nur eben für deinen eigenen. Aber es bleibt das Konstrukt der Haushaltsgemeinschaft. Das sind Verwandte, die im gleichen Haushalt leben, aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Es wird unterstellt, dass man sich im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit aushilft, die sich aus § 1 Abs. 2 Satz 1 ALG2/Sozialgeld-VO ergibt. Leistungsfähig ist nur, wer über ein bereinigte Nettoeinkommen verfügt, das den Freibetrag in Höhe von zwei Regelsätzen und Kosten der Unterkunft überschreitet, d.h., 718 Euro + Miete, Heizung, Nebenkosten entspricht dem Freibetrag. Für dich spielt das also keine Rolle, da du mit deinem Ausbildungsgehalt nicht über diese Grenze kommen wirst.

Erst wenn es eine Differenz zwischen Freibetrag und Nettoeinkommen gibt, kann die Arge diesen Betrag zur Hälfte auf den Leistungsanspruch des Betroffenen anrechnen, da unterstellt wird, dass sich Verwandte gegenseitig aushelfen, wenn sie zusammen in einem Haushalt wohnen.

Und selbst dann wärst du nicht verpflichtet, für den Lebensunterhalt deiner Mutter mit aufzukommen. Die Unterstützung im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft ist nämlich nicht bindend, sondern wird nur unterstellt. Man kann sich dagegen mit einem Widerspruch wehren. Da es hier zur Beweislastumkehr kommt, reicht eine niedrigschwellige Beweisführung in Form einer schriftlichen Erklärung, dass man seine im Haushalt lebenden Verwandten nicht unterstützt, aus.

Aber da du in deiner Ausbildung sowieso nicht genug verdienst und danach ausziehen möchtest, wird das für dich so oder so kein Thema.
 
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oh!

Also mein Anfangsgehalt wird so ca. um die 2500 brutto liegen (+ zulagen). Dann müsste ich die Hälfte von dem was abzüglich des Freibetrages über bleibt zahlen ?
 
Müssen gar nicht, aber es wird dir erstmal von Amts wegen unterstellt, dass du deine Mutter unterstützen würdest. Und richtig, die Hälfte von dem, was von deinem bereinigten Nettoeinkommen über dem Freibetrag liegt, wäre der Betrag, den man dazu verwenden würde. Du kannst ja selber mal in § 11 Abs. 2 SGB II gucken, was alles abgezogen werden kann vom Brutto. Bei 2500 Euro brutto bleibt da nicht viel übrig, was man noch als Unterstützung annehmen könnte.

Aber mit Widerspruch und schriftlicher Erkärung kommt man da leicht wieder raus, da es nur eine Unterstützungsvermutung ist, und keine Pflicht. Man muss sich nur dagegen wehren.
 
So da bin ich wieder. Ich habe den alten Thread nochmal rausgekramt.

An die Experten: Kann es sein, dass meiner Mutter jetzt nur noch die Hälfte von dem, was sie vorher gekriegt hat zusteht? Das hat nämlich die Arge ausgerechnet. Durch den Bescheid Blick ich vorne und hinten nicht durch.

Das kanns doch nicht sein oder?

/Edit: Wird die Miete einfach durch 2 geteilt? Das kann ja nicht wirklich angehn. Ich habe hier ja nur nen winiziges Zimmer und habe Wohnung ja auch nicht zu 50% für mich o.0
 
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Alles was vorher der Anspruch für Dich war fällt weg, kann dann ungefähr die Hälfte sein. Zahle doch Deiner Mutter "Kostgeld" in der Höhe die sie weniger bekommt wenn Du von ihr auch weiterhin versorgt wirst.
 
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