Virilian
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2010
- Beiträge
- 1.912
Ich habe für dich mal in die AGB des Händlers geschaut:
Also keine Garantie, lediglich die gesetzliche Gewärleistung.
Das musst du jetzt wissen, ob du das willst.
Grundsätzlich kann man bestimmt nicht sagen, dass Gebrauchtware schneller durchbrennt. Das Problem ist das große Fragezeichen bei der vorherigen Behandlung. Das weiß man halt nicht und da kann ja (in unserem Falle) vorher ordentlich übertaktet worden sein.
Bei so einem Reseller, der die Ware aufbereitet, würde ich mir wahrscheinlich weniger Sorgen machen.
Wobei mich persönlich die B-Ware etwas abschreckt. Allerdings ist B-Ware nicht in ihrer Funktion eingeschränkt oder gestört, sondern optische Mängel fordern den B-Status. Diese sind meist klein und nur schwer zu erkennen, aber wenn man sich das Produkt nciht anschauen kann (wie z.B. im Outletstore), ist das so ne Sache.
Du sagtest ja, dass du ein beschränktes Budget hast. Da wäre das evtl schon ne Alternative, aber -
man sagt nicht umsonst: Wer billig kauft, kauft zweimal ...
Ich persönlich traue mir nicht zu, dir da den Rat zu geben. Ich habe dir ein paar Pros und Kontras gegeben, aber die Entscheidung musst letztlich du tragen. Schließlich zahlst du auch
V. Gewährleistung
1.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Verkäufer zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
3.
Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von Ziff. 1:
a)
Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b)
Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
c)
Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle der Nachbesserung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d)
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ziffer 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Also keine Garantie, lediglich die gesetzliche Gewärleistung.
Das musst du jetzt wissen, ob du das willst.
Grundsätzlich kann man bestimmt nicht sagen, dass Gebrauchtware schneller durchbrennt. Das Problem ist das große Fragezeichen bei der vorherigen Behandlung. Das weiß man halt nicht und da kann ja (in unserem Falle) vorher ordentlich übertaktet worden sein.
Bei so einem Reseller, der die Ware aufbereitet, würde ich mir wahrscheinlich weniger Sorgen machen.
Wobei mich persönlich die B-Ware etwas abschreckt. Allerdings ist B-Ware nicht in ihrer Funktion eingeschränkt oder gestört, sondern optische Mängel fordern den B-Status. Diese sind meist klein und nur schwer zu erkennen, aber wenn man sich das Produkt nciht anschauen kann (wie z.B. im Outletstore), ist das so ne Sache.
Du sagtest ja, dass du ein beschränktes Budget hast. Da wäre das evtl schon ne Alternative, aber -
man sagt nicht umsonst: Wer billig kauft, kauft zweimal ...
Ich persönlich traue mir nicht zu, dir da den Rat zu geben. Ich habe dir ein paar Pros und Kontras gegeben, aber die Entscheidung musst letztlich du tragen. Schließlich zahlst du auch