HDD im WD-Store gekauft - Gewährleistung?

sweber

Lieutenant
Registriert
Sep. 2010
Beiträge
808
Moin Moin,
hoffe, die Frage passt in dieses Forum. Sie dreht sich eher um den Umgang mit dem Händler als die Festplatte selbst.

Ich habe vor rund fünf Monaten im WD Store zwei HDDs gekauft: WD Red 8 TB.

Eine ist komplett unauffällig. Die andere gibt leider in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen, solange sie "spun up" ist, ratternde Geräusche von sich. Diese würde ich gerne austauschen lassen.

Nun weiß ich, dass WD eine Garantie bietet, und ich im Rahmen einer RMA ein Austauschprodukt bekommen kann - dies wäre dann eine Recertified-Platte, also keine Neuware.

Nun denke ich mir, anstatt die Garantie des Herstellers WD in Anspruch zu nehmen, könnte ich auch die gesetzliche Gewährleistung von WD Store (dem Händler) nutzen. Ich befinde mich noch innerhalb des Zeitraumes, in welchem die Beweispflicht beim Händler liegt. Nach meinem Verständnis habe ich einen Anspruch auf Austausch. Und da ich ein neues, zuvor unbenutztes Produkt erworben habe, sollte das Austauschprodukt eben auch neu und unbenutzt sein.

Hat da jemand Erfahrung?
 
sweber schrieb:
Nach meinem Verständnis habe ich einen Anspruch auf Austausch. Und da ich ein neues, zuvor unbenutztes Produkt erworben habe, sollte das Austauschprodukt eben auch neu und unbenutzt sein.
Da ist dein Verständnis falsch du hast keinen Anspruch auf ein "neues" Produkt. Es muss nur eine Reperatur oder wie es im Gesetzestext heißt Nacherfüllung stattfinden.

Nehmen wir einfach mal das Beispiel Auto: Du kaufst einen Neuwagen, bei diesem geht innerhalb des 1 Jahres etwas, z.B. die Rückfahrkamera fliegt aus dem halter (#danke Cupra :D), defekt so bekommst du ja auch kein neues Auto. Der defekt wird behoben und fertig.

Du hast die Festplatte ja immerhin auch bis jetzt genutzt.

Edit: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sunweb
Das Recht einer Reparatur hat der Hersteller immer.
Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, steht auf einem anderem Blatt
 
Sahit schrieb:
Du hast die Festplatte ja immerhin auch bis jetzt genutzt.
Habe ich tatsächlich nicht, wollte sie vor einigen Wochen in Betrieb nehmen, dies dann aufgrund der Geräusche aber abgebrochen, weil mir sofort klar war, dass ich mich nicht wohl fühlen würde mit einer solchen Platte im System. Verstehe aber, was du meinst.

Haben wir eine Meinung zu Recertified-Platten? Kann ich mit etwas vernünftigem, funktionierendem rechnen?
Sunweb schrieb:
nope

siehe
I
I
I
V
Ob es jetzt zutreffend ist oder nicht, eine Atwort, die aus "nope" besteht, ist nicht hilfreich. Scheinst du ja auch deinem Edit nach zu urteilen selbst so zu sehen.
Ergänzung ()

MadDog schrieb:
Das Recht einer Reparatur hat der Hersteller immer.
Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, steht auf einem anderem Blatt
Sicher. Aber ein Austausch gegen ein anderes Produkt ist keine Reparatur.
Wenn sie meine Festplatte reparieren würden, so dass das Geräusch nicht mehr entsteht und sie alle Kriterien einer funktionierenden Platte erfüllen würde, würde ich nicht meckern. Aber das ist ja nicht das, was im RMA-Programm passiert, sondern du bekommst eine andere Platte.
 
Wenn der Hersteller die Platte geprüft und überholt hat wird das schon passen. Das sollte erstmal kein Problem darstellen.
 
sweber schrieb:
Habe ich tatsächlich nicht, wollte sie vor einigen Wochen in Betrieb nehmen, dies dann aufgrund der Geräusche aber abgebrochen, weil mir sofort klar war, dass ich mich nicht wohl fühlen würde mit einer solchen Platte im System. Verstehe aber, was du meinst.
Das ist aber leider dein Problem. Dafür gibt es die 14-Tage-Rückgaberecht. Das ist in diesem Fall leider Pech.
sweber schrieb:
Haben wir eine Meinung zu Recertified-Platten? Kann ich mit etwas vernünftigem, funktionierendem rechnen?
Also ich hab ne WDMyCloud Recertifed vor Jahren gekauft die läuft noch wie am ersten Tag.
sweber schrieb:
Sicher. Aber ein Austausch gegen ein anderes Produkt ist keine Reparatur.

sweber schrieb:
Wenn sie meine Festplatte reparieren würden, so dass das Geräusch nicht mehr entsteht und sie alle Kriterien einer funktionierenden Platte erfüllen würde, würde ich nicht meckern. Aber das ist ja nicht das, was im RMA-Programm passiert, sondern du bekommst eine andere Platte.

Lies im BGB berufe dich darauf:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Wenn du eine Reperatur willst kannst du diese verlangen.
Es sei denn:
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Du kannst also Prinzipiell eine Reparatur deiner Platte die du neu erstanden hast Verlangen. Der Verkäufer kann dies Verweigern, muss aber nachweisen das eine Reparatur unverhältnismäßig hohe kosten entstehen.
 
das ist leider wie spulenfippen bei GPUs, kein Anrecht auf Umtausch nur weil, eine 7200rpm rotierende Platter auch mal geräusche macht

bei HDDs sind betriebgeräusche zu tolerieren so lange keine datenfehler auftreten

hast du die HDD gut entkoppeln? rattern kann sonst auch resonanz im gehäuse sein. und die gumminippel die von gehäusen in hdd trays mitgeliefert werden, taugen oft nicht allzu viel
 
@kieleich Das sehe ich bei Festplatten nicht ganz so. Macht das ganze teil stark auffällig Geräusche ist dies abzustellen. Eine GPU mit defekten Lüfterlager wird dir auch getauscht.

Bei Spulenfiepen ist das ganze etwas anders zu werten. Du fiepende Spulen entsteht auch kein Folgeschaden und das sieht bei HDDs mit nicht gut laufenden Motor auch schon wieder anders aus.
 
Die Platte ist exakt so verbaut, wie die anderen im System auch. Das Geräusch kommt aus dem Inneren.
 
redjack1000 schrieb:
Du kannst eine mangelfrei Sache verlangen, von neu steht nichts im BGB.
Exakt. Eventuell kannst du mit WD reden und die geben dir im Rahmen der Kulanz ne neue. Lies die Betriebsstunden der Platte aus und sende das ganze mit der bitte auf Kulanz an WD, die defekte
Platte sollte dann ja kaum Laufzeit haben. Bei 5 Monaten sehe ich da aber keinen wirkliche Chance.
 
Mhhh. Werde es mal telefonisch versuchen. Der Chat war ziemlich katastrophal, offensichtlich wurde da automatisiert in/aus eine andere Sprache übersetzt und nur mit vorgefertigten Bausteinen gearbeitet. Der hat noch nichtmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gekannt.

Danke für die Tipps. Vielleicht ist eine Recertified-Platte nicht das Ende der Welt.
 
viel glück, meine letzte recertified, war eine kreissäge

deine festplatte bekommt dann jemand anders als recertified

solange das ding funktioniert wird es wieder raus geschickt
 
kieleich schrieb:
viel glück, meine letzte recertified, war eine kreissäge
Nach dem 3ten erfolglosen Nacherfüllungsversuch kannst du noch nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ob sich das ganze lohnt hängt dann von WD ab und ob die sich quer stellen.

Die SB bei der Rechtsschutz ist hier wahrscheinlich wesentlich höher als ne neue Platte zu kaufen. :mussweg:
 
Ist denn leiser und ruhiger Lauf eine zugesicherte Produkteigenschaft?

Ansonsten wirst du zu 99% eine Recertified bekommen, Anspruch auf neu hättest du evtl. bei DOA, aber sonst sicher nicht.
 
VDC schrieb:
Ist denn leiser und ruhiger Lauf eine zugesicherte Produkteigenschaft?

Naja - also zumindest gibt es in den Spezifikationen Angaben zu Schallpegeln im Betrieb - zumindest ist das meistens so. Die würde ich jetzt schon als "zugesicherte Eigenschaft" ansehen. Nur messen kann man das "daheim" halt nicht normgerecht.
 
Zurück
Oben