Headset - kein Umtausch weil "Hygieneartikel"

@txcLOL: Das kommt aber auch drauf an, wie der Kunde auftritt. Wenn der dich anmault, dann hast du keine Lust auf solche Kunden. Zumal der dann auch noch behauptet, dass das heile Headset einen Defekt hätte. Wenn Pustekuchen dort ähnlich aufgetreten ist, wie hier, könnte er von mir auch keine Kulanz erwarten.
 
@Pustekuchen:

Wenn ich sehe, wie du hier auf Kritik reagierst, kann ich mir vorstellen, mit welchen Tonfall du den Verkäufer gegenüber getreten bist.
Bei Kulanzsachen macht der Ton oft die Musik. Und so wie du dich hier zum Teil äußerst, wundert es mich nicht, dass dir die Kulanz versagt wurde.

Sorry, aber meine Meinung.

Zum Thema selbst wurde schon mehrfach geantwortet. Umtauschrecht nur bei Onlinehandel, Umtausch ist Kulanzsache.
 
Pustekuchen87 schrieb:
Razer Megalodon 130€ und zu meinem "Vokal-Charme" ka mich regen halt solche typen auf, dier überall sinnlos ihren senf dazugeben müssen...
Ja gut, wenn du genauso schnell bei K&M hochgegangen bist, dann ist Kulanz natürlich gekniffen.
Die sporadischen Aussetzer wären übrigens durch ein Firmware-Update zu beheben gewesen.
Nur mal so nebenbei!
Hast du das allerdings nicht von der Razer-Site, sondern anderen schrägen Sites, kann es sein, das du letztes verseuchtes Firmware-Update gezogen hast und da ist Kulanz umso mehr gefragt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie die meisten hier schon geschrieben haben steht Dir das 14-tägige Rückgaberecht nur bei Onlinekäufen zu...nicht im Ladengeschäft. Im Laden ist es immer Kulanz, wenn der Händler es doch zurücknimmt. Natürlich nur wenn kein Defekt vorliegt, dann hat man nämlich immer ein Nachbesserungsrecht und wenn das dann auch nichts hilft, ein Rückgaberecht.

Das mit dem Testen im Laden ist in der Tat so ein Problem...ich habe mein Headset damals deswegen extra im Internet bestellt...und das war gut so, den ich war nicht zufrieden mit dem Sitz und der Ergonomie des gewählten Modells. Dank Internet-Kauf konnte ich es aber problemlos ohne Begründung zurückschicken und hatte dann mit meinem 2. Versuch bei einem anderen Model Erfolg.

Ich kann daher nur empfehlen immer im Internet zu bestellen wenn man die Sache im Laden nicht prüfen kann und sich nicht 100% sicher ist das alles passt. In Deinem Fall drücke ich Dir die Daumen, daß der Händler doch noch kulant ist und Du es zurückgeben kannst...einen Anspruch darauf besteht wie gesagt halt nicht.

Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, daß Händler sich mit Kunden schwer tun die sich ihrer Rechte nicht bewußt sind. Mir hat mal ein Händler gesagt, daß er bei Kunden nicht kulant ist die auf Rechte pochen die sie nicht haben und schlecht gelaunt auftreten. Wir kamen darüber ins Gespräch, weil ich bei einem Umtausch nämlich gleich angemerkt hatte daß mir bekannt ist das ich kein Recht auf Umtausch habe ich aber hoffe das sich vielleicht doch etwas machen läßt. Der Händer meinte dann nur, "wow, der erste Kunde der sich mit seinen Rechten auskennt. Wir schauen mal...ja, kein Problem, wir nehmen das zurück". Der Ton macht also wirklich die Musik :)
Kann natürlich auch nach hinten los gehen wenn man gleich seine schwächere Position offenbart aber mit etwas Erfahrung und Empathie kann man oft abschätzen welche Taktik wo weiterhilft. Aggressives Auftreten hilft aber so gut wie nie, so lange wie möglich freundlich bleiben ist immer der Schlüssel.

Naja, mittlerweile bestelle ich wie gesagt meistens im Internet, da stellt sich das Problem nicht mehr ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Saturn stehen bei uns auch Schilder bei den Headsets, dass diese Hygeneartikel sind und somit vom Umtausch ausgeschlossen sind. Könnte also bei K&M genau so sein.

Netrunner schrieb:
Das Thema an sich ist recht klar. Umtausch bzw. Rückgabe ist Kulanz !

JEDOCH:

Wenn ein Händler (Geschäft) einige ganz bestimmte Waren aus Hygienischen Gründen vom Rückgaberecht ausschliesst muss der Kunde in irgent einer Art beim Kauf darauf aufmerksam gemacht werden z.B. Schild am Regal oder etwas anderes.

Ist das nicht der Fall hätte ich da genau wie unser netter Thread ersteller ein Problem damit und würde mich mit dem Händler sehr deutlich unterhalten.

Der Händler ist nicht in der Pflicht die Ware überhaupt zurück zu nehmen. Es gibt kein RückgabeRECHT. Der Grund ist in diesem Fall also völlig irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Geh zu ner anderen Zeit wieder zum K&M. In der Hoffnung, dass da wer anders am Serviceschalter steht und benimm dich beim Gespräch.
 
@ JustGee: vllt more sinnlos posten?! Auf ne Frage/Beitrag kann man normal antworten oder meinste nicht?

Was ist daran sinnlos? Ich habe ihm genau gesagt, dass er kein Recht hat es umzutauschen und das er dann sagt, es ist defekt finde ich einfach sehr dreist, deswegen auch meine harte Aussage, dass ich es ihm gönne, dass er es NICHT erstattet bekommt. Oder sehe ich das nun falsch?

Der Laden kann, wie ich es auch geschrieben habe, es zurücknehmen aus Kulanz. Wenn ein Kunde gleich wegen der 14 Tagen fragt und ihm gesagt wird, das geht nur bei "Fernkauf", dann ist das nun mal so in diesem Fall. Wenn er dann aber auf einmal sagt, er sei defekt, würde ich mich als Verkäufer ziemlich "veräppelt" fühlen, du nicht?

"Ort: Bei Winnie Pooh" noch fragen offen?
ka sinnlose comments kannste dir sparen! geh ma wo anders deine stats pushen!
ich habe ware gekauft und möchte sie zurückgeben... mehr nicht.. ka wo dein fcking prob is

Ich habe auf deine Frage ordentlich geantwortet. Ich habe dir gesagt, du hast keine Chance ohne "Fernkauf" auf die 14 Tage zu berufen.

Wo mein Problem ist? Du hast den Verkäufer angelogen nachdem du deinen "Willen" nicht bekommen hast.
Und du kannst Ware problemlos zurückgeben, wenn ein Problem damit entstanden ist. Wenn du nicht im Laden Probehören darfst, kauf doch bitte einfach wo du es kannst, dieses Argument kann ich persönlich nicht verstehen.

Niemand wird gezwungen irgendwo Hardware oder Co. zu kaufen. Und denkst du der Laden wird es nicht prüfen? Wenn du Glück hast nicht, aber wenn du Pech hast und kein Schaden vorliegt, dann bleibst du drauf sitzen, so einfach ist das.

Achja und wenn du dich dort auch so aufgeführt hast, nur weil dir jemand etwas sagt, wie es dir nicht passt, dann reagieren die Leute auch dementsprechend.
 
Nur zur Klarstellung:

- Rückgabe-Recht bei offline-Kauf ist reine Kulanz, das haben einige hier schon richtig gepostet.

- Wandlung gibt es nicht mehr, heutzutage gibt es nur noch Nachbesserung/Nachlieferung und unter weiteren Voraussetzungen (Fristablauf, erfolglose Versuche usw.) Minderung, unter weiteren Voraussetzungen (Erheblichkeit des Mangels) auch Rücktritt. Eine doch etwas kompliziertere Materie für den juristischen Laien.

- Ein Rückgabe-Recht gibt es nach der bisherigen Rechtsprechung noch nicht einmal bei einem online-Kauf und Abholung im Ladengeschäft, da man da ja angeblich vor Ort testen könnte, wie bei einem offline-Kauf. Das mag dem ein oder anderem komisch erscheinen, ist aber so.

- Zur juristischen Definition - Online-Kauf meint die Einschlägigkeit des Fernabsatzgesetzes mit allen dort genannten Voraussetzungen.

Zur Frage des TE:

Du hast leider Pech, wenn der "Mangel" nur darin liegt, dass Dir das Headset nicht gefällt. Denn der Händler ist - wenn er das nicht in seinen Geschäftsbedingungen dem Kunden einräumt - nicht zur Rücknahme aus Nichtgefallen verpflichtet, wenn kein Online-Kauf erfolgte. Seine Kulanz kann er natürlich auch einschränken (Hygieneartikel).

Wenn weitere objektive Sachmängel vorhanden sind, hast Du grds. ein Recht auf Nachbesserung/Nachlieferung, aber nicht auf Austausch oder Rückgabe. Das nur unter oben genannten besonderen Bedingungen. Wird also eher schwierig werden.

Theoretisch könnte man tatsächlich Schadensersatz wegen der behaupteten aber nichtexistenten Mängel fordern, diesen aber konkret zu beziffern dürfte für den Laden schon etwas schwierig werden.

Ach ja, wenn ein Hygieneartikel ingebrauch genommen wird, dann kann es zu einem Wertverlust kommen, der bei Rücksendung vom Verbraucher zu tragen ist. Insoweit hat ein Gericht mal bei einem Rasierer zwar das Rückgaberecht bejaht, aber als Wertersatz den gesamten Kaufpreis angesetzt. Der Käufer verlor deshalb die Klage, mit Ausnahme der Portokosten.
 
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