Herstellergarantie ab Kaufdatum?

Fabian_otto

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Hallo Leute,

habe einen D-Link Router (DIR 615), den ich gerne zur Reparatur einsenden würde. Der Hersteller teilt mir nun mit, dass die zweijährige Herstellergarantie bereits um sei, obwohl ich das Ding erst vor wenigen Monaten erworben habe!

Gilt die Garantie ab Produkeinführung am Markt oder (wie ich glaube) ab Kaufdatum?

Was soll ich tun?


MfG

P.S.: Auch geil, dass man mir direkt in der Mail (mit der vermutlich beabsichtigten Falschauskunft) weitere Alternativgeräte zum Kauf anbietet! UNGLAUBLICH!
 
Wo hast du das Teil gekauft?

Normalerweise gilt die Garantie ab Kaufdatum des Erstkäufers
 
Erstkäufer bin ich und gekauft habe ich es bei einem Onlinehändler, der mich an D-Link verweist, weil das Ding 7 Monate alt ist.
 
Hi,

Garantie ist immer eine freiwillige Sache und ist deshalb nicht gesetzlich geregelt. Was du meinst ist die Gewährleistung, die kannst du aber nicht gegenüber dem Hersteller sondern nur gegenüber dem Verkäufer einfordern.

VG,
Mad
 
Ob das Ding 7 Monate alt ist oder nicht hat was mit der Beweislastumkehr der Gewährleistung zu tun - nicht mit der Garantie.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ab wann die gültig ist entscheidet der Hersteller (z.B. Kaufdatum, Lieferdatum etc.)

Mit Garantieansprüchen wendest du dich an den Hersteller.
Mit Gewährleistungsansprüchen innerhalb von 2 Jahren an den Verkäufer (bedenke: nach 6 Monaten Beweislastumkehr).
 
Garantiemeldung nochmal zusammen mit der Rechnungskopie einschicken, bei den meisten Herstellern zählt das Rechnungs/Lieferdatum.
Bei anderen Herstellern wiederum zählt das Lieferdatum zum Händler, mit viel Pech kann man also ein Gerät kaufen dass für den Hersteller schon ausser Garantie ist.
 
Dann antworte doch auf die E-Mail, dass Du das Gerät erst vor 7 Monaten gekauft hast, dieses belegen kannst und somit noch Garantie besteht. Es handelt sich hierbei sicherlich nur um ein Missverständnis.

Bei welchen Onlinehändler hast Du den D-Link denn gekauft?

@ Visceroid
user-online.png


Das habe ich aber noch nie gehört, dass die Herstellergarantie bereits ab Versand zum Händler beginnt. Vielleicht ist es bei Euch in Österreich ja anders geregelt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mal gespannt, was die antworten.
Da sie mir direkt schon Alternativgeräte anbieten (von wahrscheinlich ähnlich mieserabler Qualität), halte ich das für Firmenstrategie und nicht für ein Missverständnis.
Die rechnen sich die Garantie runter und teilen dem Kunden dann kurz nach Kauf mit: "Ätschi, die Garantie war schon rum bevor du den Elektroschrott gekauft hast!"

OK, ich werd mal bis heute Abend warten, was sich ergibt. Meine Prognose hab ich ja bereits abgegeben :(
 
Die Herstellergarantie gilt ab dem Datum des "Inverkehrbringens" der Ware, nicht ab Kaufdatum des "Endkunden". Dass Du von einem Händler gekauft hast, bedeutet nicht, dass Du "Erstkunde" bist. Das sehen wir auch immer wieder bei der 3/5-Jahres Herstellergarantie bei Festplatten, wenn diese z.B. ein Jahr auf "Halde gelegen" sind. Wenn die Garantie und Gewährleistung vorbei sind und auch die Herstellergarantie, gibts dafür keine rechtliche, sondern nur eine Kulanzlösung.
 
Wie gesagt, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Das einzige dass man machen kann: den Hersteller beukotieren.
 
Hi,

Die rechnen sich die Garantie runter und teilen dem Kunden dann kurz nach Kauf mit

"Die" brauchen gar nichts "runter rechnen", weil "die" überhaupt nicht verpflichtet sind, dir irgendeine Garantie zu gewähren! Das ist reines Entgegenkommen und du hast keinerlei rechtlichen Anspruch auf Garantie. Wenn ein Hersteller das macht dann zu seinen Konditionen.

@seti40s

Die Herstellergarantie gilt ab dem Datum des "Inverkehrbringens" der Ware, nicht ab Kaufdatum des "Endkunden".

Blödsinn, nachdem es gesetzlich nicht geregelt ist gilt die Garantie so, wie der Hersteller das für richtig hält sofern nicht explizit vertraglich vereinbart.

VG,
Mad
 
seti40s schrieb:
Die Herstellergarantie gilt ab dem Datum des "Inverkehrbringens" der Ware, nicht ab Kaufdatum des "Endkunden". Dass Du von einem Händler gekauft hast, bedeutet nicht, dass Du "Erstkunde" bist. Das sehen wir auch immer wieder bei der 3/5-Jahres Herstellergarantie bei Festplatten, wenn diese z.B. ein Jahr auf "Halde gelegen" sind. Wenn die Garantie und Gewährleistung vorbei sind und auch die Herstellergarantie, gibts dafür keine rechtliche, sondern nur eine Kulanzlösung.

Die Herstellergarantie gilt laut beigelegtem "WARRANTY"-Heft ab Kaufdatum zwei Jahre! Und die sind bei Weitem nicht um. Und dort steht explizit nicht, dass das Kaufdatum das Auslieferungsdatum an den Händler ist!
Kaufdatum ist immer das Endverbraucherkaufdatum. Wir sind hier ja nicht im Großhandel.
 
mr999 schrieb:
Vielleicht ist es bei Euch in Österreich ja anders geregelt?

Das ist völlig egal in welchem Land man lebt! Das hat eher was damit zu tun aus welchem Land das Produkt kommt und was für Garantie Bedingungen der Hersteller angibt. Bei Produkten aus den USA gab es mal eine Zeit lang häufig Lebenslange Garantie und im Kleingedruckten auf der Webseite steht dann: Lebenslange Garantie = bei Defekt nach 1-99 Jahren bekommt man 30 % Rabatt auf Neukauf :freak:
 
Die Herstellergarantie gilt laut beigelegtem "WARRANTY"-Heft ab Kaufdatum zwei Jahre!
Das Heft hat Dir der Verkäufer auch ausgefüllt und Du hast das Produkt beim Hersteller registrieren lassen? Viele wollen das so, sonst gilt die "WARRANTY" nicht.
 
Im Notfall schicke es an den Händler zurück... :) Wäre ggf. weniger Streß als mit dem Hersteller.
Jenachdem wie groß der Händler ist hat der auch einen bestimmten Einfluss den er ausüben kann damit der Hersteller die Ware austauscht.

Haben wir ja erst vor kurzen bei Mindfactory und Asus gesehen... :rolleyes:
 
werkam schrieb:
Das Heft hat Dir der Verkäufer auch ausgefüllt und Du hast das Produkt beim Hersteller registrieren lassen? Viele wollen das so, sonst gilt die "WARRANTY" nicht.

da war nix zum Ausfüllen und abgesehen davon belegt meine Rechnung ja, dass das Ding nur wenige Monate alt ist.

Aber abgesehen davon musste ich nun den kompletten Sachverhalt erneut texten, weil DLINK provisorisch alle Tickets nach erstmaliger Antwort schließt. Gleichzeitig mailen sie aber von einer "noreply"-Mail und nötigen den Kunden so dazu, sein Anliegen bei nicht erfolgreichem Abschluss oder bei Rückfragen erneut zu formulieren.

Mit anderen Worten: Keine Antwortmöglichkeit bei der Rückabwicklung? Was geht denn bei denen!?
 
Dir bleiben wahrscheinlich nur zwei Möglichkeiten:

- Einen neuen Router kaufen (und da würde ich dann die Finger von Dlink lassen)

- professionelle Rechtsberatung einholen (wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat) und im Zweifelsfall klagen
 
Fabian_otto schrieb:
Kaufdatum ist immer das Endverbraucherkaufdatum. Wir sind hier ja nicht im Großhandel.

Stimmt. Genau deswegen wendet man sich auch nicht an den Hersteller, sondern zu erst an den Verkäufer. Und wenn man sich an den Hersteller wendet, dann ist man an seine Garantiebestimmungen gebunden.
 
und Option 3: Wahrheitsgemäß rezensieren bei geizhals, amazon und Co!

Das dürfte DLINK mehr schaden als jede Klage wegen eines 30€ Produkts und verweigerter RMA.
 
"Blödsinn" ist gut, nach Deiner Meinung könnten der Hersteller also Garantie frei definieren - völlig falsch. Du verwechselst grundlegend Garantie, Händlergarantie, Gewährleistung und Händlergewährleistung und die Differenzierung zwischen Händler und (End-)Privatverbraucher. Weiters musst Du zwischen gesetzlichen und freiwilligen (aber dann dennoch bindenden) Leistungen unterscheiden. Wenn der Inverkehrbringer (für das Inland) oder Hersteller (z.B. weltweit) eine andere Regelung zusagt, ist das dann ein einseitiges Vertragsangebot, welches durch den Kauf akzeptiert wird, soferne inländisches Recht nicht entgegensteht. Wenn zum Beispiel im "WARRANTY"-Heft Herstellergarantie ab Kaufdatum!! angegeben ist, muss man als erstes prüfen, ob dies auch für das Inland gilt! ... wenn Ja, haftet der Inverkehrbringer und / oder subsidiär der Produzent. Zusätzlich muss man noch aufpassen, ob die Inlandsniederlassung auch Garantieabwicklungsstelle ist, denn in vielen Fällen sind das rechtlich unabhängige Zweigfirmen, welche nur den Namen tragen. Also bleibt im Zweifel nur das "Garantieheft". Nur zur Info, ich bin Jurist.
 
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