Herstellergarantie ab Kaufdatum?

Die Garantie gilt immer an kaufdatum. Der Hersteller wirbt mit 2 Jahren und damit muss er einem diese zwei Jahre geben. Das gehört zu dem Produkt dazu.

Die Garantie ist zwar freiwillig, aber wenn damit geworben wird, hat man da auch Anspruch drauf und nicht alle Klauseln sind rechtlich haltbar.
 
@seti40s: Ja, nur wenn der Hersteller dann aber sagt "l... m... a. A...." kannst du genau nichts tun, da jedes Gericht eine Klage wegen 30€ verweigerter Garantieleistung ablehnen wird.

@mr999: Wenn kann nur die gesetzliche Grundlage bei uns anders sein, die betrifft aber keine Garantieleistungen sondern auch bei uns nur die Gewährleistung. Wir lehnen uns aber meistens an die deutschen Gesetze an, daher ist es bei uns fast gleich geregelt wie in D :)
 
Fabian_otto schrieb:
und Option 3: Wahrheitsgemäß rezensieren bei geizhals, amazon und Co!

Das dürfte DLINK mehr schaden als jede Klage wegen eines 30€ Produkts und verweigerter RMA.

Bevor Du so was tust, speziell wenn Du hier schon Schädigungsabsicht explizit angibst (Sorry) nur für Deinen speziellen Fall: Schau bitte welche Version Deines Routers du hast, es gelten nämlich unterschiedliche Grantiebedingungen mit Garantieeinschränkungen bei den Versionen. Wichtig dabei ist, dass das Gerät einem autorisierten D-LINK-Servicecenter übergeben wird (und das muss keinesfalls der Händler sein, dass ich also zuerst zum Händler gehen muss ist hier NICHT richtig). Im Zweifel KAUFBELEG in Kopie mit dem Sachverhalt (sie können auch das Original verlangen) an D-Link (Europe) Ltd. D-Link, House Abbey Road Park Royal, London NW10 7BX, Großbritannien senden. DIE sind nämlich für Europa der Garantiegeber !!! und die Zuweisung zu einem D-LINK-Servicecenter verlangen. DIESE werden dann die Abwicklung durchführen ... wenn sie Probleme machen, schreib mir.
Ergänzung ()

Visceroid schrieb:
@seti40s: Ja, nur wenn der Hersteller dann aber sagt "l... m... a. A...." kannst du genau nichts tun, da jedes Gericht eine Klage wegen 30€ verweigerter Garantieleistung ablehnen wird.

@mr999: Wenn kann nur die gesetzliche Grundlage bei uns anders sein, die betrifft aber keine Garantieleistungen sondern auch bei uns nur die Gewährleistung. Wir lehnen uns aber meistens an die deutschen Gesetze an, daher ist es bei uns fast gleich geregelt wie in D :)

In Österreich regelt das etwas anders, aber durchaus ähnlich das ABGB i.V.m. dem Konsumentenschutzgesetz, das HGB gilt für Händler ... und über allem die Glocke des EU-Rechtes.
 
@seti40s:

danke für deine Hilfe. Ich werde jetzt mal abwarten, was das zweite eröffnete Ticket bei DLINK bewirkt. Vielleicht (hoffentlich!) klärt es sich ohne, dass ich für 20 Pfund etwas versichert nach England schicken muss. Die haben sicher auch ein Servicecenter hier in D, wo ich den Plastikmüll hinsenden soll.

Generell ist das aber kein Geschäftsgebaren, wenn man Tickets ohne Rückmeldung des Kunden direkt (und so wie DLINK das beschrieb) automatisch schließt. So in der Hoffnung, dass der Kunde zu faul sein wird, sein Anliegen weiter zu verfolgen und den Schrott lieber wegwirft und sich was neues kauft.

Eins ist aber sicher, wenn sich das als Strategie herausstellt: EIN DLINK PRODUKT KOMMT MIR DANN NICHT MEHR INS HAUS!
 
@seti40s: Ja, nur wenn der Hersteller dann aber sagt "l... m... a. A...." kannst du genau nichts tun, da jedes Gericht eine Klage wegen 30€ verweigerter Garantieleistung ablehnen wird.

Aber wie gesagt erstmal an die richtige Stelle wenden, dann wird es sicher werden.
Ansonsten nachweisbar eine Frist setzen und sollte sie verstreichen. Und man ist sich auch absolut sicher, dass das eigene Modell diese Garantie hat, dann kann man:

Einen Mahnbescheid beantragen:
https://www.online-mahnantrag.de

Kostet natürlich erstmal Geld und wird wohl dauern bis es bearbeitet wurde. Aber man muss nicht gleich zum teuren Anwalt rennen nur weil man sich um seine Rechte gebracht sieht. :)
 
Ein Mahnbescheid gegen einen Hersteller mit Sitz bzw. ladungsfähiger Anschrift im Ausland ist bei einem deutschen Mahngericht nicht möglich.

Selbst wenn der Hersteller in Deutschland ladungsfähig wäre, ist dies zur Durchsetzung von Garantieansprüchen nicht sinnvoll. Der Mahnbescheid dient lediglich zur Durchsetzung von Geldforderungen, die hier beziffert werden müssten. Und im Falle eines Widerspruches gegen den Mahnbescheid, der mehr als wahrscheinlich ist, müsste im folgenden Verfahren während der Beweisaufnahme die bezifferte Geldforderung nachgewiesen werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass ein solcher Mahnbescheid bereits mit etwa 35,- € zu Buche schlägt, der im Falle der Verfristung explizit zu beantragende Vollstreckungsbescheid wiederum kostenpflichtig ist und die Vollstreckung selbst gegen eine willkürlich gewählte ladungsfähige deutsche Anschrift (z.B. Generalvertretung, usw.) eines ausländischen Herstellers mehr als nicht erfolgversprechend erscheint, dürfte die ganze Aktion lediglich ein mehrfaches des Streitwertes an Kosten produzieren.

Also wie hier bereits richtig erwähnt wurde, persönlichen Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen und den Sachverhalt durch Vorlage des Kaufbeleges regeln. ;)
 
Es ging um die Frage ob man rechtelos ist, ob es sinnvoll ist...steht auf einem anderen Blatt. :)
 
Du hast doch den Mahnbescheid zur Durchsetzung von Garantieansprüchen ins Spiel gebracht.

Mit einem Mahnbescheid kann man keine Garantieansprüche durchsetzen.

Mehr wollte ich nicht ausdrücken. ;)
 
hab das ding gerade eingetütet und geht jetzt per post nach duisburg, wo es hoffentlich repariert/getauscht wird. danke an alle für eure unterstützung. aber ein unding in sachen service, dass man zuerst mit einer falschaussage abgespeist wird und serviceanfragen nach einer standardantwort unwiderruflich geschlossen werden. das bleibt mein letztes dlink produkt!
 
Hoffentlich hast du eine Kopie der Rechnung ins Paket gelegt, sonst verweigern die das erneut.
 
WhiteShark schrieb:
Hoffentlich hast du eine Kopie der Rechnung ins Paket gelegt, sonst verweigern die das erneut.

Klar. Obwohl es laut D-Links Instruktionspaper nicht nötig ist, da die Rechnung schon vorab an sie geschickt und begutachtet wird. Dann kommt eine Rückmeldung mit dem Retourenschein und die Rechnung ist nicht mehr wichtig.

Aber auch seltsam: Obwohl auf dem Instruktionsbogen drauf steht, dass der Kunde die Rücksendekosten zu tragen hat, hat die Post es einfach so abgescannt und angenommen :)
Musste nix zahlen *freu*
 
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