Herstellergarantie; Fragen

Garack

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HI!

Ich habe Probleme mit dem Austausch meiner defekten Graka. Da hier ein recht kompetentes Forum werkelt, werde ich mal nachfragen.

Mein Fall:

Graka x800 xl von Ati (Club 3D) nach ca. 1 Jahr defekt und bei vv-computer online gekauft. Dort hin geschickt und bisher 6 Wochen gewartet.

Mal nachgefragt warum so lang ? - Antwort :


Da das Gerät bereits älter als ein halbes Jahr ist, fällt dieses lt. Gewährleistungsgesetz unter den §476BGB (Beweislastumkehr).
Im ersten halben Jahr wird zu Gunsten des Kunden davon ausgegangen, dass der Sachmangel der Ware bereits bei Kauf bzw. Übergabe der Ware schon vorhanden war. Nach einem halben Jahr müssen Sie uns bzw. dem Hersteller beweisen das der Sachmangel bereits bei Kauf bzw. Übergabe der Ware schon vorhanden war. Dies ist aber aufgrund des vorliegenden Schadens nicht der Fall.

Der Hersteller gibt jedoch zwei Jahre freiwillige Herstellergarantie auf das Gerät.
Diese wird jetzt im Rahmen Ihrer Reklamation abgewickelt.

OK also ATI gibt ne 2 Jahres Garantie was nicht zu verwechseln ist mit der Gewährleistung die eh nur 6 Monate gilt, denn der Nachweis ist so gut wie unmöglich.

1. Frage : Haben wir alle nur die 6 Monate ??? Ist alles andere Kulanz ?


Naja als weitere Antwort kam dass die mir eine x850 pro im Tausch anbieten da die andere Graka defekt ist.

Da ich meiner Meinung nach aber das Recht auf eine mind. genauso gut Graka habe , fragte ich nach Alternativen. Ist 4 tage her und liegt laut Hotline der Geschäftsführung vor...

2. Frage : Ist die freiwillige Herstellergarnatie von Ati bzw. Club 3d (noch ne Frage Ati oder 3d ?) gesetzlich bindent ?

3.Frage : Ich hab mal gelesen dass dann 6 Wochen Zeit ist um das Gerät zu reparieren oder mindestens gleichwertigen Ersatz zu schaffen ..?

Danke für die Antworten !! (Am besten mit Quellen)..
 
AW: Herstellergarantie - Fragen --

Die 6 Monate beziehen sich auf die Gewärleistung des Händlers nicht des Herstellers.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und Teil des Produkts (zugesicherte Eigenschaft).
Die 6 Wochen sind nur ein Anhaltspunkt und nicht Bindend.
Ansonsten spricht doch nichts gegen die 850pro, ist doch sogar schneller als die 800xl.
 
AW: Herstellergarantie - Fragen --

Garack schrieb:
...

1. Frage : Haben wir alle nur die 6 Monate ??? Ist alles andere Kulanz ?

.....

Im Grunde genommen ja. Es sei denn, die Firma oder der Händler geben (schriftlich!) mehr.

Garack schrieb:
...

Da ich meiner Meinung nach aber das Recht auf eine mind. genauso gut Graka habe , fragte ich nach Alternativen. Ist 4 tage her und liegt laut Hotline der Geschäftsführung vor...
....

Du hast nicht das Recht auf eine genau so gute Grafikkarte, sondern
a) auf dein Geld (der Kaufpreis)
b) auf eine gleich teure (wie alter Kaufpreis) Grafikkarte

Die Leistung der Grafikkarte selbst ist davon völlig unabhängig. Wenn das Produkt, welches dir als Austausch angeboten wird, aber nicht deinen Wünschen entspricht, kannst du den Vertrag wandeln und dein Geld zurück verlangen, weil der Händler dir ja das von dir ehemals gewünschte Produkt nicht liefern kann und du mit dem neuen nicht einverstanden bist.

Garack schrieb:
...
2. Frage : Ist die freiwillige Herstellergarnatie von Ati bzw. Club 3d (noch ne Frage Ati oder 3d ?) gesetzlich bindent ?....

Wenn sie Teil des Kaufvertrages war ja. Der Händler hat darauf hingewiesen, so wird sie dann auch für dich gültig.
 
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Es ist so das der Händler 2 Jahre Gewährleistungspflicht hat, bei der die Beweislast beim Händler liegt.
Die Herstellergarantie muß, meines Wissens, mind. 6 Monate betragen. Alles darüber hinaus ist freiwillig.
Um die 2 Jahre Gewähleistungspflicht geltend zu machen müßtest du die Graka zu Händler bringen bei dem du sie gekauft hast.

Gruß
aggitron
 
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aggitron schrieb:
Es ist so das der Händler 2 Jahre Gewährleistungspflicht hat, bei der die Beweislast beim Händler liegt....

Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
 
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aggitron schrieb:
Es ist so das der Händler 2 Jahre Gewährleistungspflicht hat, bei der die Beweislast beim Händler liegt.
Die Herstellergarantie muß, meines Wissens, mind. 6 Monate betragen. Alles darüber hinaus ist freiwillig.
Um die 2 Jahre Gewähleistungspflicht geltend zu machen müßtest du die Graka zu Händler bringen bei dem du sie gekauft hast.

Gruß
aggitron


Komplett falsch.

Haendler = Gewaehrleistung 24 Monate, nach 6 Monaten Beweislastumkehr
Hersteller = freiwillige Garantie, die Konditionen kann der Hersteller frei festlegen.


Fu Manchu schrieb:
Im Grunde genommen ja. Es sei denn, die Firma oder der Händler geben (schriftlich!) mehr.



Du hast nicht das Recht auf eine genau so gute Grafikkarte, sondern
a) auf dein Geld (der Kaufpreis)
b) auf eine gleich teure (wie alter Kaufpreis) Grafikkarte


a) Nein, er hat nur Anspruch auf den Zeitwert
b) Nein, siehe a)

Der Haendler kann ihm zB. als Ersatz eine 1-jaehrige gebrauchte X800XL geben, damit muss er dann leben.
 
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kisser schrieb:
...
a) Nein, er hat nur Anspruch auf den Zeitwert
b) Nein, siehe a)

Der Haendler kann ihm zB. als Ersatz eine 1-jaehrige gebrauchte X800XL geben, damit muss er dann leben.

Nö, da er Garantie in Anspruch nehmen kann beim Hersteller (2 Jahre wurden ja gegeben), welche über den Händler abgewickelt wird (Privatkunden richten sich immer an den Händler, nie an Hersteller, außer Händler existiert nicht mehr), hat er Anspruch auf eine neue Grafikarte im gleichen Wert. Dieser Anspruch richtet sich als Privatkunde immer an den Händler, welcher dann den Anspruch weiter geltent machen muss in Richtung Hersteller. That's the way it is.
 
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Als Privatkunde kannst du dich auch direkt an den Hersteller wenden, sofern dieser Endkundensupport anbietet.

Auch bei Garantie hast du keinen Anspruch auf eine neue Karte, der Hersteller kann die Karte auch reparieren oder dir einen gleichwertigen Ersatz besorgen (zB. eine andere reparierte Karte).
 
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@kisser

gib mir doch mal bitte den link zum gesetzestext in dem steht das die beweispflicht nach 6 monaten auf seiten des käufers liegt.
 
Zwei Suchbegriffe bei Google haben mich auf § 476 BGB gebracht.
Hast du das nicht geglaubt, oder warum soll das jemand anderes für dich raussuchen?
 
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olwin schrieb:
Die 6 Monate beziehen sich auf die Gewärleistung des Händlers nicht des Herstellers.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und Teil des Produkts (zugesicherte Eigenschaft).
Die 6 Wochen sind nur ein Anhaltspunkt und nicht Bindend.
Ansonsten spricht doch nichts gegen die 850pro, ist doch sogar schneller als die 800xl.

Die 850 pro mit 12 Pipes schneidet in jedem Benchmark den ich ergoogeln konnte schlechter ab-Welche Quelle hast du ?
 
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Fu Manchu schrieb:
Nö, da er Garantie in Anspruch nehmen kann beim Hersteller (2 Jahre wurden ja gegeben), welche über den Händler abgewickelt wird (Privatkunden richten sich immer an den Händler, nie an Hersteller, außer Händler existiert nicht mehr), hat er Anspruch auf eine neue Grafikarte im gleichen Wert. Dieser Anspruch richtet sich als Privatkunde immer an den Händler, welcher dann den Anspruch weiter geltent machen muss in Richtung Hersteller. That's the way it is.

Gleicher Wert hat viele Definitionen...

Was bedeuetet das ? Der heutige Wert meiner x800xl ? Die Leistung der Karte ? Der Wert ist relativ da sie verschiedene Preise hat ?
 
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kisser schrieb:
Als Privatkunde kannst du dich auch direkt an den Hersteller wenden, sofern dieser Endkundensupport anbietet.

das wäre dann technischer Support. Jeder Hersteller hat das Recht dich in Deutschland auf den Händler zu verweisen bei kaufmännischen Unstimmigkeiten. Und die Bearbeitung eines Garantieanspruches selber ist Sache des Händlers. Der Hersteller könnte dich schnurstracks zurück schicken zum Verkaufsort. Ob er es letztendlich tut ist seine Sache des Services.

kisser schrieb:
Auch bei Garantie hast du keinen Anspruch auf eine neue Karte, der Hersteller kann die Karte auch reparieren oder dir einen gleichwertigen Ersatz besorgen (zB. eine andere reparierte Karte).

Habe ich doch gesagt. Und ob neue Karte oder Reparatur der gekauften - kommt auf das gleich hinaus, wichtig ist der gleichwertige Ersatz, mein Reden.

Eine andere reparierte Karte darfst du aber ablehnen, weil der Kaufvertrag über ein Neuprodukt besteht. Lediglich deine gekaufte Karte darf repariert werden im Zuge der Nachbesserung, es darf dir aber keine andere reparierte Karte (undsomit gebrauchte) angedreht werden. Denn nach dem Kauf wird aus der Gattungsschuld eine Stückschuld über das gekaufte Produkt im Augenblick der Übergabe, welche nur durch ein Neuprodukt erneut erfüllt werden kann. Der Kaufvertrag läuft ja über ein neues Produkt, welches ja auch im Angebot vom Käufer (nicht der Verkäufer macht das Angebot) letztendlich so deutlich gemacht wird - er kauft eine neue speziell bezeichnete Karte. Im Augenblick der Übergabe gekennzeichnet durch Typ, Bezeichnung und Seriennummer.


Garack schrieb:
Gleicher Wert hat viele Definitionen...

Was bedeuetet das ?...

Der Wert ist immer der Kaufpreis, weil er die Leistung darstellt, die du erbringen musst und umgekehrt, der Händler muss dir über diesen Wert einen Ersatz anbieten (als Teil der Nachbesserung), den du aber ausschlagen darfst, wenn er nicht deinen Ansprüchen und Deinem Angebot an den Händler entspricht.

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
 
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Soweit ich weiss hat dann der Händler 6 Wochen Zeit nachzubessern oder?

Diese sind nun vorbei, kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten und bekomme die 270 Euro wieder ?
 
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