Husten Grund zur Kündigung der Wohnung?

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HayaBussa

Gast
Ich weiß, dies hier kann keine Rechtsberatung ersetzen. Dennoch hätte ich gerne gewußt, ob das Husten eines Menschen, ein Kündigungsgrund - der Wohnung - darstellen kann?

Hintergrund:
Vor etwa 20 Jahren wurde ich durch eine Chemieunfall Lungenkrank. Veretzungen der Lunge. 80% Behinderung.
Diese werden nun mal im Alter nicht besser. Nun beschweren sich, die neuen Nachbarn, das mein Husten durch das ganze Haus hallen würde und drohen mir nun schriftlich an, sich beim Vermieter darüber zu beschweren und ggf. einen Anwalt einzuschalten. Der, entweder das Husten abstellt oder den Verursacher - also mich - aus dem Haus entfernt. Da sie dies "empfindlich ich ihrer Ruhe stören" würde.

Muß man in einem solchen Fall echt damit rechnen, auf seine "alten Tage" noch auf die Straße gesetzt zu werden?

Vielen lieben Dank, für Meinungen, Hinweise und Tips!

Gruß
 
Man kann jemandem schlecht verbieten krank zu sein, wenn sich die Mieter dadurch gestört fühlen steht es ihnen frei umzuziehen.
 
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Wie lange hast du denn diese empathischen Nachbarn schon mit im Haus?
 
HayaBussa schrieb:
Eine Begründung wäre da nett. Auch wenn mir die Antwort an sich gefällt. ;-)
1. Ich bin kein Anwalt.
2. Ich forsche nur in der Bibliothek nach und such nach entsprechenden Fälle.
3. Das ist keine Rechtsberatung, denn das darf ich nicht, sondern nur meine bescheide Interpretation um dir etwas die Panik zu nehmen.
4. Meine Interpretation kann fehlerhaft sein, dessen solltest du dir bewusst sein.
5. Berufen kannst du dich auf mich nicht!

Die Antwort ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit: Nein, der Vermieter kann dich deswegen nicht kündigen, da dein Husten durch deinen Unfall bedingt ist. Du kannst deswegen zum Beispiel auch nicht wegen Ruhestörung belangt werden. Deinen Körper kannst du ja nicht kontrollieren. Du genießt sogar ein paar zusätzliche Rechte. Am besten Fragst du bei euch im Bürgerbüro oder Bürgeramt mal an oder das Integerationsamt, die können dir nämlich in dem Fall auch noch helfen.

Weiß dein Vermieter über deine Behinderung bescheid? Wenn nein, geh auch da zum Integrationsamt und frage mal nach, was du tun solltest. Wie gesagt, du genießt ein paar Sonderrechte.

Bei deinen Mitmietern solltest du allerdings freundlich bleiben - in dem Fall heißt es auch deeskalieren. Du kannst Sie freundlich darauf hinweisen, dass du einen entsprechenden Unfall hattest und der Husten eine Spätfolge ist, die du eben nicht abstellen kannst. Sollten die Leute etwas empathisch sein, werden sie es auch verstehen. Im übrigen - so doof das vielleicht klingen mag: Solltest du einen massiven Anfall haben, auch mal eben mitten in der Nacht, dann kann es eine nette Geste von dir sein, wenn du dich am nächsten Tag entschuldigst dafür, auch wenn du nichts dafür kannst, wirken solche Gesten auch oft Wunder.

Tun sie es nicht, könnte in deinem Fall aber auch greifen, dass du bereits länger dort wohnst als die neuen Mieter.

Es gibt hier also mehrere Aspekte, weswegen du dir eher weniger Sorgen machen solltest.
 
Du hast einem Schwerstbehindertenausweis? Dann hast du eh Kündigungsschutz. Soll er mal versuchen.

Alles andere hat mein Vorposter schon gesagt/geschrieben.

Lass dich nicht einschüchtern. Viel Erfolg und gute Besserung.
 
Wie viele Wohnungen hat das Haus?
Welches Baujahr in etwa?
 
lol.

(das ist meine ernsthafte Antwort. Wer etwas hier im Forum mitgelesen hat, kennt auch meinen fachlichen Hintergrund)
 
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Sollte er in einem Zweifamilienhaus wohnen, ist es schon nicht mehr lol.

Es kommt auch immer zuerst auf die Höhe der objektiven Beeinträchtigung Dritter an, nicht auf den Grund (Gesundheit).
Erst bei einer Interessenabwägung kommt der Grund der Lärmbelästigung, sofern es eine ist, und die Bausubstanz mit ins Spiel.
 
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@ThomasK_7
Warum? Beziehst du dich auf die Ausnahmekündigungsmöglichkeit für Eigentümer bei Einliegerwohnungen, § 573a I BGB?

a) Sofern dann ein Grund angegeben wird, könnten sich Möglichkeiten ergeben.
b) Sind die neuen Nachbarn offensichtlich nicht die Eigentümer, denn dann würden sie nicht damit drohen, sich an den Vermieter zu wenden.

Und da reden wir noch nicht über Härtefälle. Der BGH hat hierzu erst wieder (leider) sehr mieterfreundlich entschieden.
 
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Es ist doch immer wieder das selbe.
Es ziehen Leute ein ... und wenn die nunmal das Gras wachsen hören, beschweren sie sich.

Wenn ich bei einem meiner Nachbarn höre, dass der sich die Seele aus dem Leib röchelt, dann frage ich bei Gelegenheit erstmal nach, ob es ihm gut geht, wenn ich überhaupt sicher bin, wer das ist. Und nach einer Geschichte mit "Chemieunfall und Lungenverätzung" drin, würde ich wohl eher fragen, ob ich bei irgendwas helfen kann.

Was sind das für Menschen, die bei jedem Killefit den Amtsweg einschlagen, statt erstmnal den Dialog zu suchen?
In Meiner Kindheit wohnte im Haus gegenüber eine schwerhörige alte Frau ... und das sorgte dafür, dass man bei geöffnetem Fenster genau hören konnte, ob die nun gerade die Tagesschau, oder DalliDalli geschaut hat.
Wenn ich damals von der Schule kam, konnte ich oft genug schon 500m von meinem Elterhnhaus hören, ob meine Mutter gerade Staub saugt ... denn die hat dabei Musik gehört ... und die musste natürlich lauter als der Staubsauger (eher ein StaubSAURIER) ;)
Und das war kein großes Problem ... auch spielende Kinder waren kein Beschwerdegrund.
Heute ist das alles etwas anders, denn die Menschen nehmen sich selbst viel wichtiger, als damals.
Wem es in der Stadt zu laut war, der ist halt woanders hin gezogen, statt sein Umfeld zu terrorisieren, bis es klingt wie auf dem Friedhof.

@HayaBussa:
Wenn es die letzten Jahre mit verschiedenen Nachbarn keine Probleme gab, ist es sehr wahrscheinlich, dass eher die Ansprüche der neuen Mieter das Problem sind, als dein nichtmal selbst verschuldeter Husten.
 
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Was hat der Thread mit Politik und Gesellschaft zu tun?
→ Nichts.
 
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