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Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft; was habe ich für Rechte?

Andy_O

Commander Pro
Registriert
März 2004
Beiträge
2.423
Ich habe diese Konsole ganz legal in bei einem Internetversandhaus gekauft. Ganz normal mit Rechnung usw..
Dieses Versandhaus wird auch in diversen Preissuchmaschinen mit durchgehend positiver Bewertung aufgeführt. Also nichts Dubioses.

Als die Konsole permanent abgestürzt ist, habe ich sie zu Microsoft zur Reparatur eingeschickt. Dort dauerte der Umtausch (wenn man die Konsole das erste Mal einschickt bekommt man eine komplett neue, erste beim zweiten einschicken wird repariert) etwa 5 Wochen, weil es wohl Unklarheiten gab mit der Seriennummer.

Nach knapp 5 Wochen habe ich aber eine neue XBox bekommen, die jetzt auch einwandfrei läuft.

Jetzt kommts aber:
Gestern ruft mich die Polizei an und teilt mir mit, dass die alte XBox die ich eingeschickt habe, eine geklaute XBox wäre. Ich habe gesagt, dass ich natürlich noch die Rechnung habe und die Konsole ja mittlerweile ausgetauscht ist.
Hat die Polizei das Recht meine jetzige Konsole zu beschlagnahmen?
Ich frage mich nämlich, ob es nicht besser wäre, wenn ich behaupten würde ich hätte die Konsole mittlerweile schon wieder weiter verkauft bzw. verschenkt.

Hat da von euch jemand Erfahrungen oder vielleicht ein Jura Studium? :)
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

an diebesgut kann man kein eigentum erwerben. die box bist du los :mad:

baFh
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

Aber diesen Versandhandel gibt es immer noch. Es kann doch nicht sein, dass ich 400€ zum Fenster raus schmeisse!
Vorallem war die Konsole nur 10€ billiger als beim nächsten Anbieter. Es war also kein "Spottpreis".
Vorallem ist die geklaute Konsole ja mittlerweile schon bei Microsoft. Die hier ist ja eine direkt aus der Reparaturzentrale von Microsoft!

So sicher ist das nun auch wieder nicht, dass ich die Konsole abgeben muß.
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

Ich könnte mir gut vorstellen, daß du dich nun mit dem Versandhaus "rumärgern" musst.

Die haben dir eine geklaute Konsole (wissentlich oder unwissentlich) verkauft.

Aber wie gesagt, daß vermute ich nur. wissen tu ich es nicht.
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

Wie baFh schon sagte, gestollene Ware kann man nicht erwerben. Wirst dich wohl oder über mit dem Shop/Versandhandel rumärgern müssen. Wenn die rumzicken, bleibt dir nur eine Klage bein Amtsgericht (hoffentlich ist der Gerichtsstand des Shops überhaupt DE ;)).
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

Mann, hat hier Niemand eine Ahnung vom Rechtssystem?!:D
Alles was oben steht, kannst du getrost vergessen / die Xbox behalten.;)


Du hast die Ware "gutgläubig" gekauft.:)

Der Erwerber muss gutgläubig sein. Der Erwerber ist bösgläubig, wenn ihm bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist.


Auf Wikipedia gefunden.


Gut, dass ich einmal in der Schule in GK aufgepasst hab' und noch was von gutgläubig im Kopf hatte.;) :D




Hoffe, es klargestellt zu haben.:daumen:



Peace
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

ob es so, oder so ist, denke ich das die box von microsoft eh nicht zurück verlangt wird.
die sind froh, wenn sie dem geschäft jetzt auf die finger hauen können (und das auch mit gutem grund).
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

die xbox die ich mittlerweile besitze ist mir ja auch von microsoft zugeschickt worden. also hat microsoft ja die gestohlene ware schon sicher gestellt.
ich habe am mittwoch ein termin bei der polizei. dort soll ich den kaufbeleg vorlegen.

hoffentlich stimmt das mit der gutgläubigkeit. denn vorsätzlich habe ich mit sicherheit keine gestohlene konsole gekauft.

ich hoffe nur, dass der händler mächtig ärger bekommt!
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

Oh mann, so hab ich nen Kumpel auch schon mal reingelegt. Er war auch leicht angepisst danach. :evillol:
Würde mal tippen das es ein gag war, denn sonst hätte Microsoft schon gesagt das diese XBox garnicht verkauft worden ist und sie dir auch ganz bestimmt nicht getauscht.
Naja ansonsten haste ja noch den Bon.
MfG
 
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

[QUOTE='NVIDeo]Mann, hat hier Niemand eine Ahnung vom Rechtssystem?!:D
Alles was oben steht, kannst du getrost vergessen / die Xbox behalten.;)


Du hast die Ware "gutgläubig" gekauft.:)




Auf Wikipedia gefunden.


Gut, dass ich einmal in der Schule in GK aufgepasst hab' und noch was von gutgläubig im Kopf hatte.;) :D




Hoffe, es klargestellt zu haben.:daumen:



Peace[/QUOTE]
Das ist alsoluter Blödsinn. Der Vertrag ist niemals zu stande gekommen, so dass die Ware immer noch Eigentum des Bestohlenen ist.
Man muss sich da schon ein wenig mehr einlesen, als nur ein Wiki Link zu posten.

1. Das was da steht ist richtig (siehe BGB):
§ 931 (Abtretung des Herausgabeanspruchs)
§ 932 (Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten)
§ 932a (Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe)
§ 933 (Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut)
§ 934 (Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs)

aber

2. Dies trifft nicht zu, wenn die Sachen dem Eigentümer gestohlen, vorlohren oder anderweitig abhandengekommen sind (siehe BGB):
§ 935 (Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen)

Das nächste mal bitte erst lesen und dann die Welle machen :rolleyes:

EDIT:
Link zum BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Ich habe eine geklaute XBox 360 gekauft! Was habe ich für Rechte?

Andy_O schrieb:
Aber diesen Versandhandel gibt es immer noch. Es kann doch nicht sein, dass ich 400€ zum Fenster raus schmeisse!
Vorallem war die Konsole nur 10€ billiger als beim nächsten Anbieter. Es war also kein "Spottpreis".
Vorallem ist die geklaute Konsole ja mittlerweile schon bei Microsoft. Die hier ist ja eine direkt aus der Reparaturzentrale von Microsoft!

So sicher ist das nun auch wieder nicht, dass ich die Konsole abgeben muß.


Die Konsole kannst su selbstverstaendlich behalten. Die Polizei kann nur geklaute Waren beschlagnahmen und das ist deine jetzige Konsole ja nicht. Du wirst aber eine Zeugenaussage bei der Polizei machen muessen, die muessen ja auch Beweismittel gegen den Haendler sammeln.
 
Seine jetzige ist aber nicht rechtmäßig erworben. Sie wurde ihm von Microsoft überlassen in der Annahme, seine erste Konsole ist keine gestohlene.

Also ich bin nicht sicher, ob du die behalten darfst.
 
Also ich vermute auch, das er die jetzige Konsole behalten kann. MS hat in dem Fall Pech, da sie das Diebesgut besitzen.
Ich sehe das so wie zb. bei Falschgeld. Da kann man auch nicht alle in der "Durchreichungskette" zur Verantwortung ziehen, sondern den letzten beissen die Hunde. ;)
 
BlackSavage schrieb:
Seine jetzige ist aber nicht rechtmäßig erworben. Sie wurde ihm von Microsoft überlassen in der Annahme, seine erste Konsole ist keine gestohlene.

Also ich bin nicht sicher, ob du die behalten darfst.


Das ist dann Microsofts Pech.
Ausserdem: wo hat Microsoft gesagt, dass die Konsole ihm nur ersetzt wird unter der Annahme, sie sei nicht gestohlen?
 
Soweit ich die Gesetzestext verstehe kannst du die Konsole behalten.
§932 BGB Satz 1 gilt, da der Erwerb der Konsole nach §929 BGB erfolgt ist.

§932 BGB "Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten" Satz 1
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

§929 BGB "Einigung und Übergang"
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
 
kisser schrieb:
Das ist dann Microsofts Pech.
Ausserdem: wo hat Microsoft gesagt, dass die Konsole ihm nur ersetzt wird unter der Annahme, sie sei nicht gestohlen?

Pech! Ja das kann durchaus sein. Aber der Satz danach ist ein wenig schwach.
Natürlich geht Microsoft davon aus, daß es keine gestohlene Ware ist.
Sowas müssen die doch wohl nicht erwähnen.

Edit: Mich würde aber interessieren, was mit dieser Internetfirma ist. Warum wird die aussen vorgelassen vom Threadersteller?
Mich würde interessieren, ob du dich da schonmal gemeldet hast? Wenn ja, was haben die gesagt? Kann ja nicht sein, daß die nun aus dem Schneider sind. Sie haben diese Ware angeboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
an deiner stelle würde ich mal bei der verbraucherzentrale oder bei der beratungsstelle der polizei anrufen. die können dir deine fragen mit sicherheit beantworten und darüber hinaus dir noch tipps geben wie du deine rechte einsetzen kannst.

gruß
aggitron
 
Ich denke auch, daß du dich da in professionelle Hände begeben solltest.
Wir geben letztendlich hier nur Halbwissen wieder (gehe ich von aus, wenn es anders ist, sorry).
Damit ist nicht zu spaßen.
 
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