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Tja, aber warum sollte SanDisk irgendetwas behaupten dürfen, da muß man schon Beweise vorlegen. Und die Zöllner sind auch nicht blöd und spätestens wenn am Stand MP3 als unterstütztes Format angeben wird und gleichzeitig Sisvel beweisen kann, das SanDisk kein Lizenznehmer ist, dann kassiert man die Dinger. Mp3-Player ohne Sisvel-Lizenz wird schwierig, die Patentverletzung ist also relativ einfach festzustellen.