Im Kindergelddschungel verirrt!

devebero

Rear Admiral
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Juli 2003
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5.381
Hallo Leute,

mich beschäftigt eine Frage zum Kindergeld.
Wie verhält es sich mit dem Kindergeld unter nachfolgendem Sachverhalt:

Kind beginnt nach abgebrochenem Studium zum 01.09. seine Berufsausbildung.

Im ersten Lehrjahr bekommt es 754 EUR brutto
Im zweiten Lehrjahr 823 EUR brutto
Im letzten Lehrjahr 899 EUR brutto.

Wird unter diesen Einkommensvoraussetzungen noch Kindergeld (Einkommensgrenze 7680 EUR) gezahlt?

Ich habe mal gehört, dass eine Werbungskostenpauschale von 920,-EUR abgezogen wird. Ich weiß nur nicht, ob diese vom jährlichen Brutto-oder Nettoeinkommen abgezogen wird.
Bei der Gehaltszahlung gehe ich von 14 Monatsgehältern aus.

Kann mir hier jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen?
 
Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das Nettogehalt.
 
interessant wär zu wissen, was dann als nettoeinkommen rauskommt denn:

Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge
minus Werbungskosten (920)
gleich Nettoeinkommen à Einkommensgrenze

Quelle: http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=388
 
Das "Kind" ist aktuell 22 Jahre alt.

Habe mich mal eben bei Nettolohn.de um die Nettowerte bemüht:

1. Lehrjahr Netto: 598 EUR
2. Lehrjahr Netto: 657 EUR
3. Lehrjahr Netto: 717 EUR

Da habe ich dann aber auch die Lohnsteuer schon abgezogen. Ist das korrekt?
 
Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden wie folgt ermittelt:

Stpfl. Bruttoarbeitslohn (Einnahmen)
./.
tatsächliche Werbungskosten (WK) oder mindestens Arbeitnehmer Pauschbetrag 920 €
-------------------------------
= Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit = Nettoeinkommen = maßgeblicher Betrag für das Kindergeld

Bei der im Gesetz genannten Einkommensgrenze von 7.680 € handelt es sich also um eine Nettogrenze (für Berechnungen musst du also den Nettobetrag der Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit zzgl. evtl. anderer Einkunftsarten zugrunde legen).


Kindergeld erhalten Kinder im Sinne des Steuerrechts bis zum 25. Lebensjahr - (ab dem 18. Lebensjahr) wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden (ein Studium ist ebenfalls eine Berufsausbildung, nachzuweisen mit entsprechenden Studienbescheinigungen der Uni).
 
Sieht wie Ausbildung im öff. Dienst aus, von den Werten her.
Hab das gleiche an Ausbildungsentgelt und habe die vollen 3 Jahre Kindergeld bekommen.

Evtl. müsste man beachten, dass die Ausbildungsentgelte durch die Tariferhöhung ebenfalls um 70€ brutto gestiegen sind, so dass es im 3. Jahr vielleicht knapp werden könnte.

Edit: Nach diesem Artikel sind auch Krankenkassenkosten herauszurechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Krankenkassenkosten (Beitrag) herauszurechnen sind, dann doch sicher auch die Beiträge zur Arbeitslosen-,Renten-und Pflegeversicherung, oder?

Ganz schön kompliziert die Kiste...
 
das mit der krankenkasse stimmt, wer sich selbst versichert kann diesen monatlichen beitrag auch abziehen lassen...
so konnte ich mich damals bei einem 2jährigen werkstudentenvertrag auch unter die grenze "mogeln" :D
 
Natürlich. Netto bedeutet ja abzüglich der Kosten, also natürlich auch abzüglich der Sozialaufwendungen f. Arbeitslosenversicherung etc.
 
ruf die familienkasse an und red mit denen,

oder du stellst einfach den antrag,
hab auch ewig keins bekommen und dann ne nachzahlung von knapp 2000euro.

das ist natürlich schön :)
 
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