devebero
Rear Admiral
- Registriert
- Juli 2003
- Beiträge
- 5.381
Hallo Leute,
mich beschäftigt eine Frage zum Kindergeld.
Wie verhält es sich mit dem Kindergeld unter nachfolgendem Sachverhalt:
Kind beginnt nach abgebrochenem Studium zum 01.09. seine Berufsausbildung.
Im ersten Lehrjahr bekommt es 754 EUR brutto
Im zweiten Lehrjahr 823 EUR brutto
Im letzten Lehrjahr 899 EUR brutto.
Wird unter diesen Einkommensvoraussetzungen noch Kindergeld (Einkommensgrenze 7680 EUR) gezahlt?
Ich habe mal gehört, dass eine Werbungskostenpauschale von 920,-EUR abgezogen wird. Ich weiß nur nicht, ob diese vom jährlichen Brutto-oder Nettoeinkommen abgezogen wird.
Bei der Gehaltszahlung gehe ich von 14 Monatsgehältern aus.
Kann mir hier jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen?
mich beschäftigt eine Frage zum Kindergeld.
Wie verhält es sich mit dem Kindergeld unter nachfolgendem Sachverhalt:
Kind beginnt nach abgebrochenem Studium zum 01.09. seine Berufsausbildung.
Im ersten Lehrjahr bekommt es 754 EUR brutto
Im zweiten Lehrjahr 823 EUR brutto
Im letzten Lehrjahr 899 EUR brutto.
Wird unter diesen Einkommensvoraussetzungen noch Kindergeld (Einkommensgrenze 7680 EUR) gezahlt?
Ich habe mal gehört, dass eine Werbungskostenpauschale von 920,-EUR abgezogen wird. Ich weiß nur nicht, ob diese vom jährlichen Brutto-oder Nettoeinkommen abgezogen wird.
Bei der Gehaltszahlung gehe ich von 14 Monatsgehältern aus.
Kann mir hier jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen?