Inlandskonzept - Inländerkonzept - Kurze Frage

ML95

Lt. Junior Grade
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Aug. 2012
Beiträge
366
Hallo liebes Forum,

diesmal hätte ich eine kurze Verständnisfrage zum Inlandskonzept und zum Inländerkonzept, insb. zu ihrer Abgrenzung.
Nach meinem Verständnis würde ich es folgendermaßen formulieren, um eine möglichst klare Unterscheidung zu erreichen:

Das Inlandskonzept betrachtet die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die von In- und Ausländern im Inland erbracht werden.
Solange die Leistung also im Inland erbracht wird, ist es nach dem Inlandskonzept egal, woher der "Erbringer" dieser Leistung kommt. Daher wird dieses Konzept auch Arbeitsortkonzept genannt. Es findet Anwendung bei der Errechnung des Bruttoinlandsproduktes.

Das Inländerkonzept hingegen betrachtet die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Inländern im In- und Ausland.
Wenn also jemand eine Leistung erbringt, der im Inland wohnt, ist es nach diesem Konzept irrelevant, ob diese Leistung im Inland oder Ausland erbracht wurde. Daher wird dieses Konzept auch Wohnortkonzept genannt und findet bei der Berechnung des Bruttonationaleinkommens Anwendung.

So ist mein Verständnis dieser beiden Konzepte. Kann das jemand hier im Forum so als richtig bestätigen oder aber korrigieren?
Ich würde mich in jedem Fall freuen ;)

LG und ein schönes Wochenende,

ML95
 
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