Internetbekanntschaft Zahlt die Ware nicht

Icecold1982

Cadet 1st Year
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Juni 2012
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12
Guten Tag ich hoffe ich bin hier richtig? Wenn nicht bitte ich den zuständigen Moderatoren meinen Beitrag zu verschieben wenn das möglich wäre?

Folgendes Problem:
ich war leider so gutgläubig und habe einen Internet bekannten meinen TV verkauft. Er hat sich diesen abgeholt zum Probeschauen in den eigenen vier Wänden und sollte dann den Betrag an mich übergeben oder Überweisen

Kurz zur Erläuterung:
Ich habe ihn in einem Technikforum kennengelernt und schreibten uns gegenseitig viele PN´s und tauschten so unsere Erfahrungen im Bereich Technik aus.
Ich habe ihn auch mal zu mir nach Hause eingeladen um einen Filmabend zu veranstalten. Er zeigte Interesse an mein Tv das ich verkaufen wollte und er schlug mir vor, das er diesen mit nach Hause nimmt zum Probeschauen und dann gegebenenfalls zurück gibt oder den Betrag Zahlt.

Leider hat er keins der beiden Vorschläge eingehalten und ich weiß noch nicht mal wo er wohnt. Ich kenne nur seinen Vornamen und im Forum wo er viele Jahre registriert war, ist plötzlich sein Account gelöscht.

Ich war also leider viel zu Gutgläubig und einen schriftlichen Vertrag habe ich auch nicht abgeschlossen, einzig in meinem Postfach des Forums habe ich ein paar Mails von ihm das Interesse an meinem Tv besteht und das ein Termin zur Abholung abgemacht wurde für das Probeschauen.

Habe ich irgendeine Möglichkeit an mein TV oder Geld zu kommen? Gibt es da eine genauere Rechtslage?

Würde mich um Hilfe bzw Ratschläge freuen

MFG
 
Habe ich irgendeine Möglichkeit an mein TV oder Geld zu kommen? Gibt es da eine genauere Rechtslage?
Auf Grundlage welcher Vereinbarung?
Sorry, aber verbuche diese Erfahrung mal als Lehrgeld.

Entweder, der gute Herr gibt sich noch einen Ruck und bezahlt, oder du bist angeschissen.....


EDIT: Wieviel war denn der Fernseher noch wert?
EDIT2: @diRAM - es gibt nicht eine einzige Aufzeichnung über den Kauf. Auf welcher Grundlage sollen die Polizisten aktiv werden? Eine IP-Auskunft wirst du so nicht erzwingen können....
 
Zuletzt bearbeitet:
Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung stellen. Bei der dortigen Vernehmung alles schildern und sämtliche Belege (Kaufbeleg des Fernsehers, Korrespondenz mit deinem "Bekannten" etc.) vorweisen. Ggf. besteht die Möglichkeit über die Forenbetreiber die IP und dann darüber die Echtdaten zu ermitteln. Sollte dies so sein könnte dann mittels Wohnungsdurchsuchung dein Fernseher vllt sichergestellt werden und an Hand deiner Belege als dein Eigentum identifiziert werden. Je nach Wert des Fernseher würde ich mir das aber überlegen, letzten Endes steht die sprichwörtliche "Aussage gegen Aussage" und die rechtliche Bewertung hängt sehr stark davon ab wem der Richter glaubt.

Letzten Endes kannst Du den Vorgang aber unter "lehrreiche Erfahrung" ablegen ;)

/Edit:
@Sherman123, der TE schrieb doch, dass in der Korrespondenz über den Fernseher gesprochen wurde. Die Story, welche er erzählt ist also nicht "soweit hergeholt". Und letztlich muss ein Anzeigenerstatter bei der Polizei einen strafrechtlichen Vorgang nicht schriftlich belegen können, denn er steht ja für seine Angaben als Zeuge ein und die Polizei unterliegt einem Strafverfolgungszwang. Die weiteren Ermittlungsmethoden habe ich leidglich plakativ aufgezeigt und nicht über eine eventuelle Eintrittswahrscheinlichkeit geurteilt. Dürfte auch schwerlich möglich sein, weil diese ggf. eines richterlichen Beschlusses bedürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du den Käufer ausfindig machen kannst hast du natürlich Anspruch auf Bezahlung, auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig.

Sherman123 schrieb:
Auf Grundlage welcher Vereinbarung?....
Welche Vereinbarung? Die mündliche, das Testsehen in den eigenen 4 Wänden (TV wurde nicht zurück gebracht, also Annahme) und somit Recht auf vereinbarten Kaufbetrag.
Kaufverträge können mündlich abgeschlossen werden! Ein Teil wurde sogar schon erfüllt.

Rechtsgrundlage ist BGB §433. Absatz 1 ist erfüllt (Übergabe der Sache an Käuer), Absatz 2 wartet auf Erfüllung.

Ansonsten Polizei einschalten und Anzeige erstatten. Die Chance sind IMO aber gering; wobei, wer weiß ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Kaufvertrag wurde hier wohl nicht geschlossen aber selbstverständlich kann der Eigentümer sein Eigentum zurückverlangen.

Was Sherman in seiner sehr einfachen Art und Weise wohl ausdrücken wollte, ist die Tatsache, dass es hier schwierig werden dürfte, den Übeltäter zu ermitteln.
 
Icecold1982 schrieb:
Ich habe ihn auch mal zu mir nach Hause eingeladen um einen Filmabend zu veranstalten. Er zeigte Interesse an mein Tv das ich verkaufen wollte und er schlug mir vor, das er diesen mit nach Hause nimmt zum Probeschauen und dann gegebenenfalls zurück gibt oder den Betrag Zahlt.


Das ist - für mich - aber auch eine komische Art von Geschäft. Er war doch bei dir, hat das gute Teil probesehen können.

Ansonsten würde ich mal zur Polizei gehen. Du kennst seinen Internet Namen, da sollte sich schon etwas finden lassen, um seine Identität ermitteln zu können mit etwas Glück.
 
Doc Foster schrieb:
Ein Kaufvertrag wurde hier wohl nicht geschlossen....

IMO denke ich schon, es wurde - mündlich - vereinbart, den TV zu hause testweise anzusehen und dann die Bezahlung zu übergeben oder überweisen. Das ist ein Kaufvertrag! Wie soll sonst ein KV aussehen?

Doc Foster schrieb:
... ist die Tatsache, dass es hier schwierig werden dürfte, den Übeltäter zu ermitteln.

Nur weil der Käufer weg ist heißt das nicht, dass kein KV zu stande kam. Die Ermittlung des Käufers hat nichts mit dem Kaufvertrag ansich zu tun.
 
Danke für eure Hilfe

wir hatten vereinbart das ich 250€uro für mein TV bekomme. Ich war jedenfalls zu gutgläubig und er machte auch nicht den Anschein einer der Menschen zu sein der so was ausnutzt.

Als wir bei mir einen DVD Abend machten sagte er zu mir das er großes Interesse an meinen TV hätte, kann aber nicht alleine entscheiden und müsste auch seine Frau fragen was sie von dem Gerät hält. Daher habe ich ihm vertraut und ihm das gerät für einen bis zwei Tage mitgegeben um sich dann zu entscheiden.
 
Bitte genau lesen:
das er diesen mit nach Hause nimmt zum Probeschauen und dann gegebenenfalls zurück gibt oder den Betrag Zahlt.

Hier ist bestenfalls eine Leihe vereinbart worden, mit dem Zusatz, dass sich die Parteien zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Kauf entschließen können.
 
Ich habe ihn auch mal zu mir nach Hause eingeladen um einen Filmabend zu veranstalten. Er zeigte Interesse an mein Tv das ich verkaufen wollte und er schlug mir vor, das er diesen mit nach Hause nimmt zum Probeschauen und dann gegebenenfalls zurück gibt oder den Betrag Zahlt.
Daraus lese ich heraus, dass es über einen eventuellen Verkauf keinerlei schriftliche Korrespondenz gab. (von eine mündlichen oder gar schriftlichen Kaufvertrag sind wir auch noch weit entfernt)

Sorry, aber so leicht wird keine IP-Auskunft veranlasst. Vielleicht findest du im Forum noch jemanden, der den guten Herren persönlich kennt.
 
Doc Foster schrieb:
Bitte genau lesen:....

Icecold1982 schrieb:
... Er hat sich diesen abgeholt zum Probeschauen in den eigenen vier Wänden und sollte dann den Betrag an mich übergeben oder Überweisen


... das er diesen mit nach Hause nimmt zum Probeschauen und dann gegebenenfalls zurück gibt oder den Betrag Zahlt....

Dann hat er den Sachverhalt 2x unterschiedlich dargestellt. 1x sollte der Betrag überwiesen werden, das andere Mal Überweisung oder zurück geben.

Sollte der 2. Sachverhalt stimmen, gibt es wohl keinen Kaufvertrag, außer man nimmt das Behalten des Gerätes als Annahme an (Ware wird weiter genutzt, also konkludente Handlung, das man den KV umsetzt in Absatz 1) - eine Rückgabe ist ja nicht erfolgt, also doch ein Kaufvertrag.

Sherman123 schrieb:
...dass es über einen eventuellen Verkauf keinerlei schriftliche Korrespondenz gab....

Die auch nicht notwendig ist, ein KV kann auch mündlich vereinbart gültig sein.
 
Naja, wenn der TE eine feste Wand zuhause hat, dann weiß er wohl, was zu tun ist...
 
Ich versuche nochmal detaillierter die Sachlage zu schildern

Er war einen Abend bei mir zu hause und wir machten einen Filmabend als ich im Gespräch erwähnte das ich meinen TV verkaufen möchte incl Preisvorstellung. Er zeigte großes Interesse und sagte mir, das er dies aber nicht alleine entscheiden kann und seine Frau fragen müsste was sie davon hält.

Am nächsten Tag schrieb er mir per PN das er mit seiner Frau gesprochen hatte und auch sie Interesse zeigt. Allerdings würde sie auch gerne vorher den TV in Aktion sehen und schlug mir vor das er direkt vorbei kommt um den TV für einen bis zwei Tage in den eigenen vier Wänden Probe zuschauen. Ich willigte ein und er kam vorbei, nahm den Tv mit und wollte sich dann in den nächsten beiden Tagen bei mir melden (Entweder er nimmt ihn oder nicht) was leider nie geschehen ist.

Mittlerweile sind über zwei wochen vergangen
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Foster
?

;)

/Edit:
Stimme da Fu Manchu bzgl. des Kaufvertrags zu.
Und nochmal, die fehlende schriftliche Fixierung ist für die Aufnahme der polizeilichen Ermittlungstätigkeit kein Nachteil. Der Zeuge steht als solcher für seine Angaben ein, kann vor Gericht notfalls vereidigt werden und kann auch bei uneidlicher Aussage, z.B. im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung, sich bei Falschangaben strafbar machen.

Insofern musst Du (TE) nur überlegen, ob Du gewillt bist das Ganze zur Justiz zu tragen oder Du verbuchst - wie schon angeregt - die 250€ eben als Lehrgeld. Ohne die Polizei und Justiz wirst Du aber in jedem Fall kein Geld oder deinen TV sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Icecold1982 schrieb:
Ich versuche nochmal detaillierter die Sachlage zu schildern...

Also kannten alle den Preis, man kannte den Gegenstand (TV) und man hat eine Zeit vereinbart zur Prüfung - die längst vorbei ist, daher kann angenommen werden, dass das Gerät behalten wird.

Ich sehe alle Voraussetzungen eines KVs erfüllt, jetzt fehlt nur noch die Durchsetzung dessen, hier liegt das Problem, nicht im KV selbst.

Doc Foster schrieb:
Naja, wenn der TE eine feste Wand zuhause hat, dann weiß er wohl, was zu tun ist...

Mein erster Gedanke war eine Wandhalterung für einen neuen TV :), dann erst Stirn gegen Wand ... :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast ernsthaft dein Eigentum an jemand anderen übergeben ohne zu wissen wie diese Person heißt und wo diese wohnhaft ist? Wird schwer was in der Richtung zu erwirken.
 
Xyn schrieb:
Jemand der in anderen IT Foren unterwegs ist, kommt nach Computerbase (anderes IT Forum) um eine Rechtliche Frage zustellen (naheliegen das er hier seine Antwort bekommt bei den wenigen Foren die sich wirklich mit Recht beschäftigen).

Dabei ist das sein erster Einsatz im Forum (3 Beiträge). Dazu so eine geschichte, die nichtmal ein 12 Jähriger hinkriegen würde. Merkt ihr selbst nunt? Ihr werdet nur getrollt.

Merkst du eigentlich was du schreibst?

Gerade im Bereich Heimkino ist dies keine Seltenheit das man sich nicht kennt sondern nur aus einem Forum. Und wenn ein User schon seid Jahren bekannt im Forum ist bin ich halt Gutgläubig und traue demjenigen auch was sich nun als Irrtum herausstellte.

Und selbstverständlich habe ich Foren gesucht wo ich meine frage stellen kann. Aber kein Forum befasst sich wirklich mit dem Gebiet Recht. Und wenn, dann muss man ewig warten bis man eine Antwort erhält, sollte man überhaupt eine bekommen (meine Frage blieb in einem richtigen Rechtsforen bis heute unbeantwortet).

Und da ich Forumbase gefunden habe mit der Kategorie Wirtschaft, Recht und Forschung habe ich mich registriert und mein anliegen gepostet. Hätte man in den Regeln verfasst das man hier nur sein anliegen äußern darf wenn man schon länger registriert ist, hätte ich meine suche fortgeführt. Also erst überlegen und dann antworten!

Allen anderen die mir geholfen haben bzw wollten, bedanke ich mich recht herzlich. Ich werde Morgen mit einer Rechtsanwältin ein Termin vereinbaren und schauen was sie mir Rät
 
Den Gang zur Rechtsanwältin kannst du dir genauso wie den Gang zur Polizei sparen.

Du hast keinerlei schriftliche Verinbarungen; du hast außer einem Nickname keine Personalien. Der Forenbetreiber wird mit 100% Sicherheit keine IP-Adresse rausrücken; selbst wenn du eine IP bekommst, wird dir kein Provider den Anschlussinhaber mitteilen.

Na wie stellst du dir das vor?
 
@sherman man braucht keine schriftliche vereinbarung. wenn du in den supermarkt gehst, deine ware aufs band legst und die kassiererin zieht das über den scanner, dann ist auch ein vertrag zustande gekommen und du hast nichts schriftliches. bei ebay gibt es auch keine "schriftlichen" verträge wenn man ganz genau ist.

ich würde erstmal zu nem anwalt gehen. der berät dich besser als wir hier. aber ich gehe davon aus, dass wenn du zeugen hast und über die ip den namen raus bekommst, gute chancen haben solltest.


@sherman, warum sollte der forrenbesitzer nicht die ip rausrücken?
 
Datenschutz....
Auch CB wird einer Privatperson, wie mir, nicht deine IP Adresse mitteilen - da kann ich noch so nett fragen. http://www.juraforum.de/internetrec...rivatpersonen-nicht-auskunftspflichtig-360910

Na sieh mal zu, wie weit du in so einem Fall mit einer mündlichen "Vereinbarung" kommst. (ob hier wirklich ein mündlicher Kaufvertrag vorliegt, ist ja wohl auch alles andere als klar)

PS: Nicht alles was hinkt und humpelt ist auch ein Vergleich.:rolleyes:
 
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