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@sherman man braucht keine schriftliche vereinbarung. wenn du in den supermarkt gehst, deine ware aufs band legst und die kassiererin zieht das über den scanner, dann ist auch ein vertrag zustande gekommen und du hast nichts schriftliches.
Die Privatperson wird auch nicht an der ermittelten IP-Adresse interessiert sein, sondern die ermittelnden Behörden, und gegen die hat auch CB (oder ein anderes Forum) eine Auskunftspflicht. Die Privatperson stellt die Anzeige, die Auskunft erfolgt gegen eine Behörde, welche denn die Anzeige bearbeitet und ggfs. zu einer Anklage kommen lässt, wenn die Ermittlung erfolgreich war und der Sachverhalt eine Verhandlung lohnt.
Doch der ist was schriftliches, aber was er sagen wollte ist, das ein KV keine Schriftform benötigt, um rechtsgültig zu sein. Für die Durchsetzung wäre es von Vorteil, aber es gibt auch andere Möglichkeiten wie einen Zeugen oder die eidesstattliche Erklärung, die dann vor Gericht gegen das Wort des Beklagten steht und dann im Einzelfall entschieden wird. Evtl hat man ja auch die eigenen Kaufdokumente des verkauften Gutes noch, um seinen vorherigen Besitz/Eigentum zu untermauern.
und was wenn die staatsanwaltschaft ermitteln sollte?
@ribery. anderes beispiel. du gehst in nen sb bäckerei und packst dort brötchen in ne tüte gehst zur kasse, zahlst und kriegst keine quittung. bei burger king oder mcdonalds bekommst du ja auch net immer ne quittung. von daher ist die irrelevant.
und fu hats durchschaut. ich wollte darauf hinaus, dass man nichts schriftliches zum vertrag schließen braucht (z.b. flohmarkt bekommst du da was schriftliches?).
Hör mal.
Wenn dieser Typ so lange aktiv war im Forum, wird eventuell irgendjemand seinen ganzen Namen oder seine Adresse kennen, vielleicht auch den Wohnort. Wenns ein Kaff ist, dürftest du ihn mit einer Beschreibung finden.
Dann würde ich ihm mal einen Besuch abstatten, und fragen was dieser Scheiß eigentlich soll. Falls er frech wird ...
Ansonsten, nachdem du seine Identität kennst, ruf die Polizei. Wobei diese Genies sich von dem Typen verarschen lassen könnten, wenn du nicht beweisen kannst, dass es dein TV ist.
an den te. geh zur polizei erzähl denen alles und fertig. dann wäre das strafrechtliche schon mal abgewickelt. musst halt nur die e-mails archivieren und evtl. die orignalrechnung oder sonst wa vom tv kauf haben. dann brauchst du halt noch zeugen, etc....
wenn das geregelt ist, gehst du zu nem anwalt und dann kommt das zivilrechtliche verfahren.
@doc, wenn er zur polizei geht und anzeige ermittelt und es wirklich soweit kommen sollte, dass die behörden die ip gerne haben möchten, haben sie auch den täter.
Man kann trotzdem beide Sachverhalte gerne diskutieren, a) ob ein KV existiert, b) wie/ob man den Schurken stellen kann und sogar c) ob dann folgend ein Verfahren eingeleitet wird. Für jeden ein Thema - wundervoll.
Also die ganze Story hört sich für mich nicht wirklich glaubwürdig an, einer völlig fremden Person einen TV zum Probe gucken mitgeben ohne sich wenigstens ne Telefonnummer oder die Adresse geben zu lassen, naja mit viel Fantasie könnte ich das eventuell glauben.
Ob überhaupt eine Anzeige gemacht werden kann hängt davon ab, ob die Polizei eine Straftat anerkennt.
... damit schlägst du in die selbe Kerbe wie ein Benutzer, dessen Beiträge hier gelöscht wurden
Aber das Leben schreibt die unmöglichsten Stories, und es zeigt so gesehen auch, das du eine Geschichte über Vertrauen nicht glaubwürdig findest, was auf der anderen Seite ja auch schade ist.
Und wenn man sich gut versteht - im Forum und privat beim TV schauen - dann geht man schon mal Risiken ein, die in dem Augenblick gar nicht als Risiko erscheinen. Habe ich auch schon gemacht, mit gutem Ausgang (Nubert-Forum, Maniac-Forum)
Was ein Glück, dass unser dt. Rechtssystem so eben nicht funktioniert. Ebenso wenig wie man für alles und jeden Sachverhalt einen schriftlichen Beleg brauch. Denn im Gegensatz zu dieser Behauptung
Sherman123 schrieb:
[...]...weil die auf Grund haltloser Anschuldigungen und bei so einem Streitwert aktiv wird.[...]
entscheidet immernoch die Staatsanwaltschaft und das Gericht was haltlos ist und wann welche Einstellungsgründe angewandt werden.
Fakt ist, hier liegt eine strafrechtlich relevante Handlung vor die offensichtlich objektiv, sowie nach allen bisherigen Schilderungen des TE auch subjektiv die Tatbestandsmerkmale einer Unterschlagung erfüllen. Hier sind sowohl die StA als auch die Polizei per Gesetz gezwungen (!) strafverfolgend tätig zu werden. Diese könnten somit über die bereits genannten Maßnahmen des Beschuldigten habhaft werden und erst dann kann man versuchen auch zivilrechtlich gegen selbigen vor zu gehen. Der Weg zum Anwalt ist somit "sinnlos" und der zur Polizei, wenn eine rechtliche Verfolgung gewünscht wird, der einzig sinnhafte. In wiefern im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung diese oder jene StPO-Maßnahme tatsächlich, ggf. per richterlichen Beschluss, veranlasst wird, steht wiederum auf einem anderen Blatt und kann hier niemand beurteilen (gleichbedeutend mit: entbehrt jedweder Diskussionsgrundlage).
Die Polizei muss trotzdem prüfen ob eine Anzeige aufgenommen werden kann, mich haben die auch schon nach Hause geschickt, ganz so einfach ist das also nicht, aber genau für solche Fragen geht man ja dort hin.
Wenn Wache A das nicht macht dann vielleicht die Wache B. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann vielleicht weiter oder stellt ein, aber wir oder der TE werden es nicht erfahren solange er sich nicht beraten lässt, und das sollte man vielleicht zeitnah machen, oder Monsieur unbekannt meldet sich und bringt das TV Gerät oder das Geld vorbei, kann ja auch alles ein großes Maleurs gewesen sein, von wegen Vertrauen und so.
Die Polizei muss die Anzeige aufnehmen. Eine Anzeige bedeutet aber nicht gleich eine große Ermittlung. Man muss manchmal unter Umständen eben darauf bestehen, auch wenn das so nicht richtig ist.