Gewährleistung
Muss der Händler/gewerblicher Verkäufer der Ware bieten (Neuware 2 Jahre, bei Gebrauchtware 1 Jahr möglich). Im Reklamationsfall hat der Käufer (!) die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung. Der Händler kann die gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Ein Laden wie Media Markt dürfte genügend Geräte auf Lager haben um sofort umzutauschen. Klitzekleiner Haken an der Sache: Inwiefern der Ersatz eines 5 Monate gebrauchten Ipads gegen ein nigelnagelneus Gerät unverhältnismäßig ist, müsste man mal erfragen.
Anyway, es kann dem Kunden vollkommen egal sein was der Händler im Hintergrund mit dem Hersteller/Großhändler ("müssen wir einschicken") ausmacht, gerade im 6-monatigen Zeitraum bis zur Beweislastumkehr. Dass der Verkäufer darauf hingewiesen hat, tu ich mal mit ungenügender Schulung ab.
Die sagen, Apple will das so, sie tauschen nicht um.
Eben das. Es kann dem Kunden prinzipiell vollkommen egal sein, wer das Gerät überhaupt hergestellt hat - in der Gewährleistung sind Verkäufer und Käufer Vertragspartner und nicht etwaige Dritte. Und ich bin mir eigentlich recht sicher, dass Apple keine "Order" an die Händler erlassen hat, Gewährleistungsfälle grundsätzlich einzuschicken. Das beschneidet die Rechte des Käufers.
Garantie
Freiwillig vom (meistens)
Hersteller erbrachte Zusatzleistung, die die Gewährleistung nicht einschränken darf.
Das heißt, wenn dein iPad bei der Auslieferung im einwandfreien Zustand war und dann nach ein paar Monaten Mängel aufweist, die aber nicht beim Kauf vorhanden waren sondern z.B. durch Materialschwäche oder Ähnliches entstanden sind, dann greift die gesetzliche Gewährleistung nicht. Und das muss nach den ersten sechs Monaten nach Kauf eben der Käufer beweisen!
Jo, aber erst
nach den 6 Monaten. Dass der Nachweis schwierig wird ist klar, aber es gibt so ein paar Fälle, wo das auch ohne teures Gutachten ersichtlich ist, bspw. Lufteinschlüsse in Materialien (Retention-Module der ersten AM2-Boards von Asus bspw.) etc.
Kommt auf den Fall an.