iPhone als Simlock-Frei gekauft - hat aber Simlock

Danke nochmal für eure zahlreichen Antworten.

Ich hab zwischenzeitlich bei der Telekom angerufen - die wollen sagenhafte 199€ für eine frühere Simlockentfernung.

Also hab ich dem Verkäufer nochmal angerufen,
der ist inzwischen schon mittelmäßig ungehalten,
und schließt einen Umtausch aus,
199€ sind ihm aber auch zu teuer.

Ich werde dann wohl morgen mal Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung halten und ihm dann ggf. eine Frist setzen.

Wie schaut es eigentlich mit einem etwaigen Nutzungsabschlag aus?
Ich hatte das iPhone hier ja fast 2 Monate ungenutzt rumliegen (kann Apple das ggf. bestätigen, da in dem Zeitraum keine Aktivierung stattfand?)
 
Zuletzt bearbeitet:
Lionel Hutz schrieb:

Lionel Hutz schrieb:
Ja, aber der Fall ist mir so sehr ans Herzen gewachsen, dass ich ihn wo immer möglich teile... :D:D:D

Der BGH spricht keine Urteile, er weist den Fall nur an das Revisionsgericht zurueck. Wenn Du den Fall so gerne teilst, dann bitte inkl. endgueltigem Urteil, und nicht den Zwischenstand :D

Hier noch etwas Bettlektuere fuer Dich: http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr92_06.htm

Lamkiller schrieb:
Also hab ich dem Verkäufer nochmal angerufen,
der ist inzwischen schon mittelmäßig ungehalten,

Waere ich auch an seiner Stelle.

Lamkiller schrieb:
Ich werde dann wohl morgen mal Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung halten und ihm dann ggf. eine Frist setzen.

Dann schau besser zu, dass das Verfahren bis Maerz durch ist (wenn der Simlock aufgehoben wird), da der Streitwert sich dann auf sagenhafte 0,00 Euro reduziert ;-)
 
Komm, mach dich nicht lächerlich, deine Aussage war falsch, Ende.

Der BGH fällt selbstverständlich Urteile und auch die verlinkte Entscheidung erging als Urteil.

Grds. haftet jeder Verkäufer für Sachmängel, auch der private.
 
Doc Foster schrieb:
Komm, mach dich nicht lächerlich, deine Aussage war falsch, Ende

Laecherlich ist es wohl, das verlinkte Urteil nicht komplett zur Kenntnis zu nehmen, inkl. des Verweises auf die Zivilprozessordnung, und obwohl es schwarz auf weiss da steht als falsch hinzustellen.

Die Sache ist daher zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Ende. (Hoffe ich doch, oder!?)
 
Also ich würde das Angebot mit der Hälfte der Entsperrkosten annehmen, falls er die auch zahlt ohne dass du entsperrst.
Denn klagen bringt nichts. Die Klage ist nicht bis März durch.
Und dann wirst du auch nicht mehr als 100e bekommen.
 
JanKrohn schrieb:
Laecherlich ist es wohl, das verlinkte Urteil nicht komplett zur Kenntnis zu nehmen, inkl. des Verweises auf die Zivilprozessordnung, und obwohl es schwarz auf weiss da steht als falsch hinzustellen.



Ende. (Hoffe ich doch, oder!?)

Falsch.
1. BGH fällt Urteile, und zwar zu ungeklärten Rechtsfragen (hier: Mängelhaftung privater Verkäufer trotz vertraglichem Ausschluss selbiger). Das Urteil ist für alle Gerichte BINDEND!

2. In deinem Fall hat der Verkäufer eine sog. "Beschaffenheitsgarantie" übernommen (nämlich das das iphone frei von allen Einschränkungen ist). Diese Garantie wurde offensichtlich nicht eingehalten, dir stehen daher die Mängelbeseitigungsansprüche aus § 439 BGB zu.

3. Nacherfüllung: Verkäufer muss Handy auf seine Kosten entsperren lassen

Verweigert er dies: Rücktritt vom Vertrag (du gibst ihm das iphone, er dir den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz)
ODER
Schadensersatz neben der Leistung §§ 280 I,III ff.

Bei Weigerung bleibt nur Klage und das kann dauern, dies ist nur die objektive Rechtslage
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure Antworten,

nach längerer Telefoniererei mit Mobilcom und Telekom habe ich nun in Erfahrung gebracht,
dass die Telekom 199€ für das frühzeitige Entsprerren verlangt.

Ob er davon wirklich die Hälfte übernehmen wird steht noch aus,
ich konnte ihn heute noch nicht erreichen.

@ JanKrohn: Er hätte vielleicht im Vornherein das iPhone nicht als Simlockfrei verkaufen sollen, dass das sein Fehler war möchte er nicht einsehen, warum er da nun ungehalten reagiert kann ich nicht nachvollziehen.
 
kalle340 schrieb:
Falsch.
1. BGH fällt Urteile, und zwar zu ungeklärten Rechtsfragen

Das ist aber jetzt Korintenkac...
Das Urteil lautet: Das Revisionsgericht soll das Urteil faellen unter Beachtung von a) und b)

Weder a) noch b) haben uebrigens eine Ueberlappung mit Deinem Punkt 3.

Ein Boot ohne Rumpf ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ein Handy mit Simlock, dessen Lock in 3 Monaten verfaellt, ist KEIN wirtschaftlicher Totalschaden. Der offensichtliche Schaden kann nicht mehr als die Zinsen fuer drei Monate auf den Kaufpreis des Geraetes betragen.

Einer der Gruende fuer die Zurueckweisung an das Revisionsgericht ist die fehlende Feststellung, ob arglistige Taeuschung der Beklagten vorlag.

Hier im Handyfall liegt keine arglistige Taeuschung vor, da der Verkaeufer es von Congstar bereits als simlockfrei erhielt - was bei Vertragshandys der Regelfall ist.

Ob der Verkaeufer ueberhaupt eine Beschaffenheitsgarantie fuer die Simlockfreiheit uebernommen hat wage ich anzuzweifeln. Lies bitte auch den Fall des Tachostandes, wo der Verkaeufer km mit Meilen verwechselt hat. Kilometerstand: keine Beschaffenheitsgarantie.
 
Bitte höre einfach auf, hier so ein Unsinn zu schreiben, natürlich hat der TE das Recht auf ein iPhone ohne Simlock, so wie es der Verkäufer angeboten hat. Wenn der Verkäufer nicht gewillt ist, die Kosten zu tragen, kann der TE vom Vertrag zurück treten.
 
Richtig.

Es kommt auch gar nicht auf eine Beschaffenheitsgarantie an, denn jedenfalls eine Beschaffenheitsvereinbarung lag bzgl. des Simlocks vor.
Ohne Ausschluss der Sachmängelhaftung haftet der Verkäufer dann natürlich entsprechend und muss (zunächst) nacherfüllen.

Urteile sollten die anführen, die deren Inhalt auch verstehen.
 
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