Iphone xs Kamera defekt, Keine Garantie mehr , aber greift hier die Gewährleistung der Telekom?

Tagori

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Hallo zusammen,

seit gestern versagt die Kamera meines Iphone Xs. Ich hab früh noch alles machen können und hab mein Handy dann während der Arbeit ausgeschaltet. Wie ich dann nach der Arbeit mein Handy wieder einschalten wollte, hat er mir gleich gesagt "Die Face ID auf diesen Gerät kann nicht aktiviert werden". Ich musste dann feststellen, das die Kamera komplett ohne funktion ist, sowohl vorne als auch hinten ging nichts mehr. Das Licht funktioniert auch nicht mehr.

Erstmal das obligatorische "ein/ausschalten" probiert, ohne Erfolg.


Das Rechnungsdatum ist 21.09.2018, also kurz vor Ende der Gewährleistung.

Als erstes hab ich bei der Telekom angerufen, da wurde mir etwas unfreundlich mitgeteilt das ich mich doch mit der Gewährleistung erstmal auseinander setzten soll, da die hier nicht greift weil der Fehler ja nicht im ersten 1/2 Jahr aufgetreten ist sondern erst jetzt.

Irgendwie muss ich auch zugeben das ich diesen Gewährleistungskram wirklich nicht richtig verstehe, weil mir immer irgendjemand was anderes erzählt.

Also hab ich bei Apple angerufen, nach einer Diagnose die wohl Fehler zeigt und nach einem Reset des Smartphones ist der Fehler weiterhin vorhanden. Apple meinte nun das ich das Handy über die Telekom einschicken lassen soll, weil es ja noch innerhalb der Gewährleistung. Wenn Apple feststellt das das Handy keine äußerlichen Beschädigungen/Wasserschaden aufweist, wird der Fehler wahrscheinlich schon bestanden haben und ich würde ein Ersatzgerät/Reparatur bekommen.

Jetzt hab ich wieder bei der Telekom angerufen, die mir nun gesagt hat ich soll in den Laden gehen, da sie telefonisch mir nur eine Reperatur für 575€ anbieten kann (der Preis den Apple aufruft für austausch nach der Garantiezeit). Im laden vorort könnte mir aus Kulanz geholfen werden. Was heisst das eigentlich hier aus Kulanz, bin ich nicht noch in der Gewährleistung???

Jetzt hab ich dank dem Computerbase Forum noch herausgefunden, das ich auch einen Handy Reparaturauftrag online stellen kann. Hier frage ich mich warum sagt mir das keiner der Mitarbeiter???

https://www.telekom.de/hilfe/geraet...6c7bec6ed818b91&userid=399269&samChecked=true)

Jetzt bin ich mir unsicher ob ich mehr Erfolg im Laden habe, oder online über das erstellen eines Reparaturauftrages


was würdet ihr an meiner Stelle tun?



lg

Markus
 
kurz gesagt nein. da nach 6 Monaten Gewährleistungsumkehr gilt. Du kannst die Telekom aber bitten das Telefon auf Gewährleistungsüberprüfung einschicken zu lassen. Das hängt dann von der Werkstatt ab ,
 
@howdid

online bei dem Reparaturauftrag sagt er folgendes
"
Im Gewährleistungsfall tauschen wir Ihr Mobilfunk-Gerät innerhalb von zwei Werktagen per Versand kostenlos aus.
Nach Ablauf der Gewährleistung bieten wir einen kostenpflichtigen Austauschservice.
Eine DHL-Paketmarke für den Versand können Sie nach Eingabe des Auftrags ausdrucken. "

das ist ja dann im Prinzip das was du gemeint hast oder? Also falls die feststellen das es ein Gewährleistungsfall ist.
 
Genau, ob es einer ist hängt vom Techniker ab kann halt auch sein das sie es ablehnen. Aber auf Gewährleistungsüberprüfung müssen sie es einschicken. Entscheidung wird dort getroffen.
 
Die Beweislastumkehr ist eigentlich einfach und doch unendlich schwer.
Es geht darum, das bei der Übergabe des Handys der Fehler schon da war, und dir damit ein defektes Gerät übergeben wurde. Nicht offensichtlich, aber als versteckter Mangel. In den ersten 6 Monaten muss das die Telekom beweisen. Und die restliche Zeit du!

In der Praxis ... wie willst du das beweisen? Und das gilt für beide Seiten ;).

Ich würde zu erst telekom_hilft ansprechen! Die vom Laden können teilweise noch weniger, als die an der Hotline.
Die von Telekom hilft haben wohl ein höheres Support Level.
Erfahrung habe ich selbst gemacht. Ging damals darum, einen Vertrag von 16 MBit ADSL auf 16 MBit VDSL umzustellen.
Telekom Laden: Das ist unmöglich, man muss bis zum Ablauf des alten Vertrages warten. Es geht nur ein höherer Vertrag, also mindestens 25 MBit. Aber nicht von 16 auf 16.
Internetseite: Geht nicht, ist einfach nicht anklickbar.
Hotline: Geht nicht, die Dame konnte das ebenfalls nicht anklicken, da Schaltfläche ausgegraut.
telekom_hilft auf Twitter: Sollen wir das morgen machen? Oder nächste Woche? Sagen Sie einfach einen Termin, wann es Ihnen passt.^^
 
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Tagori schrieb:
Irgendwie muss ich auch zugeben das ich diesen Gewährleistungskram wirklich nicht richtig verstehe, weil mir immer irgendjemand was anderes erzählt.

An und für sich ist das Thema eigentlich recht einfach

Du hast eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, welche für Schäden haftet, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Die Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler (in dem Fall also die Telekom) und ist auf 2 Jahre festgelegt. Interessant wird es jetzt mit den "ominösen" 6 Monaten. In den ersten 6 Monaten muss dir der Händler nachweisen, dass der Schaden erst nach dem Kauf eingetreten ist, danach erfolgt die Beweislastumkehr und in den folgenden 18 Monaten musst du dem Händler nachweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war
Das ganze ist dann unter Umständen ein Recht teurer Spaß (weil u.U. ein Gutachten erforderlich ist) deswegen wird ein Händler in den ersten 6 Monaten kein großes Trara draus machen, weil der Austausch günstiger ist als eine eventuelles Gutachten
Andersrum wird für dich die Gewährleistung nach den 6 Monaten aber praktisch unbrauchbar, weil natürlich fast jeder Händler sagt "Beweis mir, dass das schon vorher war"
(Ich hoffe ich hab jetzt nichts übersehen, bin nämlich kein Jurist :D)

Dann gibt es noch die Garantie vom Hersteller, die eine völlig freiwillige Leistung ist und jeder Hersteller zu seinen Bedingungen formulieren kann.

Wenn die Telekom das für dich bei Apple einschickt und die Entscheidung Apple treffen soll, dann finde ich das schon nen guten Service. Ist ja auch mit Aufwand für die Telekom verbunden
 
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