rueckspiegel
Rear Admiral
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- Nov. 2007
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@Edzard: ist totaler quatsch was du sagst! http://bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html
Wo siehst du hier Rechtsunsicherheiten? Taschengeld ("zu freier Verfügung von dem Vertreter") oder auch erarbeitetes Geld ("von einem Dritten überlassen") kann er ausgeben wie er will. Nichmal eine Höhe ist hier angegeben. Wenn er sich nun von Jahrelang erspaartem Geld nen Roller für 1000€ oder 2000€ kaufen möchte kann er selbst das tun.
Wer lesen kann ... usw.
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Wo siehst du hier Rechtsunsicherheiten? Taschengeld ("zu freier Verfügung von dem Vertreter") oder auch erarbeitetes Geld ("von einem Dritten überlassen") kann er ausgeben wie er will. Nichmal eine Höhe ist hier angegeben. Wenn er sich nun von Jahrelang erspaartem Geld nen Roller für 1000€ oder 2000€ kaufen möchte kann er selbst das tun.
Wer lesen kann ... usw.
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