iPod Touch kauf als minderjähriger

@Edzard: ist totaler quatsch was du sagst! http://bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Wo siehst du hier Rechtsunsicherheiten? Taschengeld ("zu freier Verfügung von dem Vertreter") oder auch erarbeitetes Geld ("von einem Dritten überlassen") kann er ausgeben wie er will. Nichmal eine Höhe ist hier angegeben. Wenn er sich nun von Jahrelang erspaartem Geld nen Roller für 1000€ oder 2000€ kaufen möchte kann er selbst das tun.

Wer lesen kann ... usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was ist, wenn die Eltern im Nachinein sagen, dass das Geld eben gerade nicht für diesen Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde?
Einfach mal drüber nachdenken, so schwer ist der 110 nicht zu verstehen...
 
Zum GLÜCK werden meine Posts nie ausseinander genommen:p

AChja Threadersteller haste nun dein IPod gekauft (bekommen)?

Gruß
 
Jetzt mal ein wenig logisch überlegt: Der Gutschein beweist doch quasi, das der Taschengeldparagraph greift, da offenbar eine Schenkung vorliegt. Der Restbetrag bleibt ohnehin unter der Grenze...

Ach ja, ich nehme doch stark an das man die Filiale auch telefonishc erreichen kann. Man braucht also nicht extra hinfahren...
 
DaDare schrieb:
Zum GLÜCK werden meine Posts nie ausseinander genommen:p

AChja Threadersteller haste nun dein IPod gekauft (bekommen)?

Gruß

Hallo
Ich geh Morgen hin und und versuch mein Glück. :)
 
Bully|Ossi schrieb:
@Fidel Zastro

Mensch, haste fast 1 Stunde Wikipedia gewälzt um jetz den Mega Rechtsversteher raushängen zu lassen? Ach, ne, du bist gerade in der 6ten Klasse wo du dies behandelst... nun, dass liegt bei mir 14 Jahre zurück, da wird man sich wohl mal falsch erinnern dürfen... darüberhinaus hab ich mich schon lang vor deinem Posting korrigiert...

Und nur mal am Rande, Kinders sollten vor 24uhr in die Heia ;)

Junge, bleib mal sachlich.

Mehr schreib ich dazu nicht, dein post steht auch sehr gut für sich selbst. Dem TO ist ja sowieso schon alles wichtige gesagt worden.
 
In diesem Bereich liegt aber die Problematik:

die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter....oder mit dessen Zustimmung

Es handelt sich hierbei um einen schwebend unwirksamen Vertrag. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Eltern einverstanden sind. Eine schriftliche Zustimmung wäre daher sinnvoll. Ansonsten besteht für die Eltern immer die Möglichkeit, eine Rückabwicklung zu verlangen. Das würde wohl keine guten Eindruck hinterlassen.

Hierbei ist es auch nicht wichtig, ob das Geld gespart wurde. Für die Höhe der Ausgabe wird in der Regel der durchschnittliche Satz des Taschengeldes zugrunde gelegt.

Gruß

nobbinator
 
Hallo
So ich war jetzt im Shop und die haben mir gesagt das mit Gutschein ist schön und gut aber hilft dir auch nicht. Ich muss ne Vollmacht haben wo dann beide elternteile unterschreiben müssen, so wie es hier schon mehrmals geschrieben wurde.

Könnt ihr mir auch sagen wie ne Vollmacht ausehen könnte ?
 
hiermit erlauben wir unserem sohn max mustermann, geboren am 01.01.1990 in musterstadt, den kauf eines apple ipods im wert von EUR 250,00.

unterschrift mama, unterschrift papa
datum natürlich nicht vergessen!
 
Was ich mit 17 Jahren schon alles gekauft habe... ojeee...

Das waren teilweise Warenwerte jenseits von 1000 Euro.


Ich verstehe auch nicht, warum dieser Shop sich so anstellt.
Ganz ehrlich: Gesetz hin/ Gesetz her, sollten die nicht versuchen mehr Umsatz zu machen?


BTW: Such dir nen anderen Shop, die wären mir jetzt schon mehr als unsympathisch.
 
was bringt es dem geschäft, wenn ein paar stunden/tage später die eltern im laden auftauchen und das gerät zurückbringen?
 
Die Formulierung von morphium sollte auf jeden Fall den Kauf möglich machen. Das Kaufobjekt zuzüglich Preis wurde erwähnt. Unterschrift der Eltern und die Sache ist komplett.

Formuliere die Sache nicht zu kompliziert. Dein Gegenüber muss die Sache auch verstehen.

@bubu89, gut das es solche Shops gibt. Du musst auch mal überlegen, dass es nicht nur um Profit geht. Du hast als Gewerbetreibender auch eine Verantwortung gegenüber dem Gesetz. Wenn Du diese Verantwortung nicht hast, wirst Du wohl das Gewerbe verlieren.

Das wichtigste an der Sache ist aber eigentlich, es werden Jugendliche geschützt, die das Verhältnis vom Geld noch nicht kennen gelernt haben. Wie auch... Sie sind ja gerade erst am Anfang, Geld zu verdienen. Sollen diese Leute in die Schuldenfalle gehen, bevor sie überhaupt wissen, was das Geld tatsächlich wert ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das der TE da überhaupt 2 mal hingegangen ist, ich hätte beim ersten mal schon unmissverständlich gesagt das die mir den iPod jetzt sofort verkaufen oder mich in ihrem leben nicht mehr in diesem Shop sehen.

Finde sowas einfach nur absolut lächerlich und kundenunfreundlich (gibts das Wort ?) und vor allem wenn sie bei sowas schon so pedantisch sind, will ich nicht wissen wies da erst bei anderen Sachen aussieht :p

Geh einfach in den Örtlichen MediaMarkt, die verkaufen dir auch 10 iPods ohne wenn und aber ;)

BTW:
Wie sieht es eigentlich aus wenn 2 Tage später Mami in dem Laden steht und sagt sie hätte nie eine solche Vollmacht unterschrieben ?
Ist der Shop dann raus wenn er eine Kopie der "gefälschten" Vollmacht hat und was ist wenn er keine solche hat ?
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blöde ist nur, dass er ein GUtschein hat und auf dem Shop "angewießen"/"gebunden" ist.

Gruß
 
@Pandora, dass BGB scheint nicht wirklich Dein Buch zu sein. Dann hättest Du zumindest mal den § 110 BGB überflogen. Ist aber auch nicht schlimm. Man muss ja nicht jedes Buch lesen.

Welche Drohung wurdest Du denn im Namen des TE aussprechen? Wenn ihr mir die Sache nicht verkauft, werde ich den Gutschein nicht einlösen? Der Gutschein wurde bereits bezahlt.

Wenn Mami die Vollmacht nicht unterschrieben hat, tritt

https://www.computerbase.de/forum/t...ls-minderjaehriger.738074/page-2#post-7871893

in Kraft.

Der TE ist nicht voll geschäftsfähig. Das Gesetz besagt es so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jungs
Den Touch haben ich mir schon geholt aber das mit Vollmacht ist nicht eingetreten also er hat nicht nach einer Vollmacht gefragt

Und Jungs vielen Dank für die ganzen posts.

MFG Masur16
 
Pandora schrieb:
BTW:
Wie sieht es eigentlich aus wenn 2 Tage später Mami in dem Laden steht und sagt sie hätte nie eine solche Vollmacht unterschrieben ?
Ist der Shop dann raus wenn er eine Kopie der "gefälschten" Vollmacht hat und was ist wenn er keine solche hat ?
.


Nennt sich urkundenfälschung
 
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