Ist das Diskriminierung?

DerNiemand

Lt. Commander
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Dez. 2012
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1.184
Hi,

eine Frage zur folgenden Annahme: man findet eine international ausgeschriebene Doktorrandenstelle die einen sehr interessiert, aber dort unter den "Vorgaben der Europäischen Kommission" steht, dass man die letzten 12 Monate nicht in dem Land, in dem die Stelle angeboten wird, gelebt haben darf (es geht um eine Doktorrandenstelle in Deutschland).

Nun, laut Art. 3 des Grundgesetzes ("Gleichheitsgebot") ist es Verboten, jemanden wegen seiner Herkunft etc zu benachteiligen. Dies wird hier jedoch gemacht. Ist dies also eine Verletzung des Grundgesetzes?

Grüße
 
Solange Du nicht weißt, warum die Vorgabe in der Stellenbeschreibung vorgenommen wurde, wirst Du auch keine Antwort auf Deine Frage bekommen.

Sicher kannst Du versuchen, die Stelle einzuklagen... Welchen Sinn sollte das allerdings haben? Ist Deine Qualifikation und Deine Voraussetzung ausreichend für den Job? An der Voraussetzung wird es wohl scheitern.

Wenn schon so eine komische Frage gestellt wird, dann bitte auf der Grundlage des "AGG" und nicht dem "GG".

Sorry, selten so einen Mist gelesen.
 
Wenn du tatsächlich so gut gebildet sein solltest, dann wende ich dich an die Medien und sofern möglich erwähne auch gleich noch dass du dich dann eben in die USA orientieren wirst, wenn man dich hier offenbar nicht haben möchte.

Sollte das für dein Gebiet glaubwürdig sein, dann wird das Salz in offene Wunden streuen. Der deutsche Michel kann nämlich kaum Englisch, und so gehen die besten Leute aus dem Ausland nach wie vor in die USA, während uns hier die Leute ausgehen.
 
Naja komm Col. Decker. Einer der Hauptgründe pro USA sind wohl die wesentlich höheren Verdienste. Da liegen Welten zwischen USA und Europa. Schau dir alleine Piloten oder Triebwerksingenieure an. Da wär' man doch blöd bei Airbus anzufangen wenn man zu Boeing oder Lockheed Martin gehen kann.

EDIT: Wobei American Airlines vor einiger Zeit die Saläre deutlich reduziert hat. Wohl von 250k auf 180k $. Pleitegeier und so...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube hier geht es eher um ein Fördertopf, aus welchem die Stelle finanziert wird. Um die Gelder zu erhalten müssen bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Insgesamt liegt aber keine Diskriminierung vor - wenn du z.B. 12 Monate lang nicht in Deutschland gelebt hast, kannst du dich ja auch darauf bewerben. Somit ist es eher unter dem Stichwort "Eignung" abzufassen.
 
Glaub alle Beantworter haben nicht gelesen. Er schreibt sinngemäß ,das in Deutschland lebende Personen sich nicht bewerben dürfen. Von wegen doppelte Verneinung, und in einem anderen Land leben =D
 
Das werden dir wohl die 'Rechtsexperten' in einem Computerforum nicht sagen können - erste recht nicht auf Grundlage eines Dreizeilers. Auf welche "Vorgaben der Europäischen Kommission" wird sich denn da bezogen?
 
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