DerNiemand
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2012
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Hi,
eine Frage zur folgenden Annahme: man findet eine international ausgeschriebene Doktorrandenstelle die einen sehr interessiert, aber dort unter den "Vorgaben der Europäischen Kommission" steht, dass man die letzten 12 Monate nicht in dem Land, in dem die Stelle angeboten wird, gelebt haben darf (es geht um eine Doktorrandenstelle in Deutschland).
Nun, laut Art. 3 des Grundgesetzes ("Gleichheitsgebot") ist es Verboten, jemanden wegen seiner Herkunft etc zu benachteiligen. Dies wird hier jedoch gemacht. Ist dies also eine Verletzung des Grundgesetzes?
Grüße
eine Frage zur folgenden Annahme: man findet eine international ausgeschriebene Doktorrandenstelle die einen sehr interessiert, aber dort unter den "Vorgaben der Europäischen Kommission" steht, dass man die letzten 12 Monate nicht in dem Land, in dem die Stelle angeboten wird, gelebt haben darf (es geht um eine Doktorrandenstelle in Deutschland).
Nun, laut Art. 3 des Grundgesetzes ("Gleichheitsgebot") ist es Verboten, jemanden wegen seiner Herkunft etc zu benachteiligen. Dies wird hier jedoch gemacht. Ist dies also eine Verletzung des Grundgesetzes?
Grüße