Ist das Herunterladen von Youtube Videos und/oder der Tonspur als MP3 legal?

chrigu schrieb:
Ich schrieb was von „analog“. Lies nochmals
Ich schrieb was von DVD-Recorder. Lies nochmals

PC-Nutzer5423 schrieb:
aber das Problem ist, dass das Thema im Laufe der Zeit eben doch etwas komplizierter geworden ist (ich meine damit den Youtube-Download insbesondere) und deshalb suche hier noch nach mehr Input.
ist es das?
im Gesetzt stehen aus gutem Grund keine technischen Details (VHS-Recorder sind legal)
Im Gesetz steht nur "Privatkopien sind erlaubt wenn..."
Damit sind alle technischen Neuentwicklungen automatisch mit abgedeckt.
Sonnst müsste man die Gesetze viel zu oft ändern und es gäbe viel zu viele Schlupflöcher.

Ob du jetzt das Youtube Video speicherst, oder ob du den gestrigen Blockbuster aufgenommen hast.... es macht keinen Unterschied.

Wovor hast du also Angst?
Die Werbung der 2000er noch eingebrannt?
"Raubkopierer werden mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft"
Oder woher kommt die Angst, das recht auf Privatkopie zu nutzen?

Letztendlich geht es bei der Privatkopie ja darum:
Eigentlich Illegal, lässt sich aber nicht Sinnvoll verfolgen.
Daher gab es einen Kompromiss.
Man macht das ganze Legal, dafür bekommen die Verwertungsgesellschaften Geld von jedem verkauften Speichermedium. Alle sind Zufrieden.

Und wenn jetzt der Nutzer Angst hat sein recht zu nutzen, dann freuen sich die Verwertungsgesellschaften gleich doppelt. Sie bekommen Geld, haben aber nichtmal einen Schaden. Der Nutzer zahlt Geld, traut sich aber nicht sein recht auch zu nutzen.
Win-Win oder so ähnlich....
 
florian. schrieb:
Wovor hast du also Angst?

Der Punkt der mir hier Sorgen macht ist der, dass Christian Solmecke in einem seiner Videos mal sagte, dass der JDownloader2 verknackt wurde, eine Erweiterung aus der Software herauszunehmen, die imstamde war, kopiergeschützte Inhalte bei MyVideo herunterzuladen. Laut Solmecke hatte damals MyVideo die Inhalte in spezieller Weise gegen den Download geschützt. Das Herunterladen entsprach damals laut des Gerichtsurteils dem Umgehen einer Kopierschutzmassnahme. Zu sehen hier:


Und mir kann eben keiner sagen, ob es bei Youtube eine Art von Kopierschutz gibt, wenn vielelicht auch nur vereinzelt bei Werken. Wenn man dann ein Tool wie zB youtbe-dl nimmt, das jetzt in der aktuellen Version echt so gut wie allles anstandslos herunterlädt, ob man da viell. einen solchen technischen Schutz umgeht und sich strafbar macht.

Solmecke sagt zwar auch in einem seiner Videos, dass es bei Youtube keinen Kopierschutz gebe, weil wie er (sinngemäss) sagt, hier muss nichts gehackt werden oder in aufwendiger Weise ausgehelebt werden muss... Und er sagt in einem Video auch, dass die meisten Juristen angeblich sagen, dass es bei Youtube keinen Kopierschutz gäbe... und hier kommen meine technischen Defizite mit ins Spiel: Ich hab hierund damit youtube-dl etwas auf Linux heruntergeladen und da sagte das Tool bei der einen Datei nichts und lud es anstandslos herunter und bei einer anderen Datei kam dann die Meldung "forbidden". Dann frage ich mich schon, gibts da einen Kopieschutz bei bestimmten Werken oder warum kommt diese Meldung hier und schon, bei der anderen aber nicht?

Angeblich soll ja das Recht auf Privatkopie nur dann gelten, wenn es keinen Kopierschutz gibt, der umgangen werden muss. Und eben das ist der Punkt, wo ich noch Verstädnis-Defizite habe. Davon abgesehen gibts ja ein neueres Gerichtsurteil, wie ich schon schrieb, dass ein Gericht (Landgericht Hamburg) die Tatsache alleine als Kopierschutz betrachtet, dass Youtube keinerlei Möglichkeiten bietet bzw. vorsieht, Inhalte herunterzuladen. Der Anwalt Solmecke sieht das aber anders. Seiner Meinung nach kann man sich die Inhalte bei Youtube nach wie vor aufgrund Paragraph 53 Urheberrechtsgesetz herunterladen.

Aber für mich bleibt aufgrund dieser Meldung "forbidden" (die youtube-dl in früheren Programmversionen gebracht hat) trotzdem noch die Frage eines Kopierschutzes übrig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ein Unterschied ob du die Software anwendest oder ob du die Software gewerblich vertreibst.
 
Prinzipiell ist das herunterladen von Musik von Youtube auch nichts anderes als früher die Aufnahme vom Radio auf Kassette. Man darf es es für private Zwecke, man darf diese Aufnahmen nur nicht verbreiten, schon gar nicht gewerblich.
Youtube und Radiosender zahlen an die Gema, wir Konsumenten zahlen Abgaben an die Gema für unsere Datenträger. Am download ist also auch ethisch nichts verwerflich.
 
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