Ist deses Schreiben gültig?

Weihnachtsman91

Lt. Commander
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März 2010
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1.108
Hallo!
Ich hatte mal ein einer Internetseite (eDates) mich locken lassen >.<.
Da gabs für 2 Wochen für 3 Euro einen Premium Account mit 2 Wochen Kündigungsfrist.
Also habe ich an dem Tag eine Kündigung losgeschickt als ich das gemacht habe.
Nach etwas hin und her wollte ich nun fragen, ob dieses Schreiben einer Anwaltsgesellschaft rechtens ist. Weil für mich sieht das eher ein wenig Geldeintreiberisch aus.:


Dazu kommt aber das ich ein Brief erhalten habe sondern nur diese Email. Es scheint auch so das sie mir schon mal eine Mail geschickt haben müssten. Aber diese finde ich nicht..
Außerdem erscheibt nur das ein wenig fadenscheinig.

Sehr geehrter Herr xxx,

wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma Be Beauty GmbH,
Münchener Straße 14, 85540 Haar vertreten.

Unsere Mandantschaft und auch wir haben Sie bereits schon einmal angeschrieben und Sie
aufgefordert den offenen Betrag zu bezahlen. Insgesamt sind von Ihnen nunmehr 167,33 EUR
zu bezahlen.

Wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis spätestens

06.01.12 (eingehend auf unserem Konto)

unter Angabe des Aktenzeichens AZ: 80810166561 (bitte stets angeben) auf unser Konto zu überweisen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Mandantschaft uns beauftragt hat, nötigenfalls auch
gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten weisen wir ausdrücklich hin!
Sollten Sie den geforderten Betrag erst nach Fristablauf oder nur in angemessenen Raten be-
zahlen können, bitten wir uns dies entweder per E-Mail oder mittels anhängendem Formblatt
schriftlich, gerne auch per Fax, mitzuteilen.

Beachten Sie dabei bitte, dass wir eine Stundung der Forderung grundsätzlich nur um maximal
einen Monat akzeptieren können!
Mit freundlicher Empfehlung

Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte

Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
www.auerwittethiel.de
ratenzahlung@auerwittethiel.de

Bankverbindung:

Deutschland: Postbank München: Kontonummer: 5 201 807 BLZ: 70010080
IBAN: DE76 7001 0080 0005 2018 07; SWIFT (BIC) PBNKDEFF

Österreich: Salzburg München Bank: Kontonummer: 100255 BLZ: 19645
IBAN: AT17 1964 5000 0010 0255; SWIFT (BIC): RVSAAT2SSMB

Schweiz: SWISS POST - PostFinance: Kontonummer: 40-635038-4 Clearing: 09000
IBAN: CH77 0900 0000 4063 5038 4; SWIFT: (BIC) POFICHBEXXX

Niederlande: Rabobank Helmond: Kontonummer 1040.71.397
IBAN: NL30 RABO 0104 0713 97; SWIFT (BIC) RABONL2U

Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der
richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlichhaben, informieren Sie bitte sofort den Absender
und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail
ist nicht gestattet.

This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended
recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy
this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is
strictly forbidden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer erst mal bei google schauen, da steht schon viel über diese Abmahnanwälte drin:
Beispiel:
http://forum.computerbetrug.de/thre...er-auftrag-auer-witte-thiel-wondo-gmbh.28140/

edit: Hier wird versucht, über eine kurze, nicht legale Zeitspanne ein schnelles Handeln Deinerseits zu erzwingen. Würde ich nicht darauf eingehen. Im Zweifel Anwalt konsultieren - es gibt ja dutzende Internet-Einträge das diese Vorgehensweise nicht legal ist!
 
Nein. Keine Rechnung oder ähnliches. Wie gesagt habe ich auch nichts per Post erhalten, sondern nur auf dem elektronischen Weg der Post.
Schriftlich habe ich NIE etwas erhalten.
Die Kündigung ist an dem Gleichen Tag noch rausgegangen (Einschreiben mit Rückschein)
 
Hallo,

mein Vorschlag: Ingnorieren, aber den Brief behalten.
Auch weitere Briefe bitte ignorieren. Meiner Erfahrung nach kommen noch mehr
solcher Forderungen, eventuell sogar von anderen Kanzleien.

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, diesen bitte widersprechen!!! ganz wichtig!!! Meiner Meinung nach wird aber kein Mahnbescheid kommen.

Alternativ einen Anwalt einschalten... eigentlich aber unnötig.

Kenne auch einen solchen Fall von genau dieser Anwaltskanzlei....
Bitte nicht bezahlen!!!

Gruß,
boersianer
 
Das werde ich nicht tun, danke für diese Information.
Das Problem ist grade nur, ich bin jetzt vor 3 Tagen umgezogen.
Wenn da jetzt Briefe an meine alte Adresse kommen, z.b. so ein Gerichtsbescheid, wie soll ich mich denn da verhalten? Weil da kann ich die Briefe ja nicht mehr entgegennehmen. Da habe ich ein wenig Angst davor wenn ich dann wirklich gerichtliche Probleme bekommen sollte.
Soll ich einen Postnachsendeauftrag oder sowas anlegen?


Weil ich meine, solche Sprüche wie:
- Wir zeigen der Ordnung halber,
- Wir haben Sie bereits schonmal angeschrieben (steht kein Datum dazu)

Und allgemein steht nirgends etwas worum es geht oder auch ein Datum wann bereits ein Schreiben an mich gerichtet worden ist.
Desweiteren habe ich NIE eine Rechnung bekommen / gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ein gerichtsbescheid wird dir schon an die richtige adresse zugestellt,wenn du dich umgemeldet hast.
 
bei der Post ein Nachsendeauftrag erteilen und halt paar € dafür hinlegen?

Hast du eine Kopie der Kündigung sowie den Beleg des Einschreibens noch? Wenn ja sollte das doch alles kein Problem sein. Schreibe dem "Mandanten" das du dann und wann Fristgerecht gekündigt hast und gut ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soll ich einen Postnachsendeauftrag oder sowas anlegen?

Ja solltest du.

Wenn ordnungsgemäß gekündigt wurde, ignoriere diesen Brief einfach. Mein Firefox Plugín meldet sofort rote Kreise bei der Anwaltsseite (Web of Trust), also ist davon auszugehen das die Anwälte nicht seriös sind.

Ich würde aber an die Kanzlei einen Widerspruch schicken, mit Einschreiben Rückschein unter der Angabe das du bereits fristgerecht gekündigt hast, i.d.R. kommt da nichts zurück, nur zur Absicherung.
 
Soviel zu der seriösen Seite :D
 

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Die Beweispflicht eines gültigen Vertrags liegt auf der Seite des Unternehmens ... somit bist du raus. Auch vor Gericht wirst du keine Probleme haben, da du ordnungsgemäß gekündigt hast.

Die Forderung einfach widerrufen, basta.
 
Danke schonmal für die verschiedenen Antworten. :) Da bin ich schon etwas beruhigt..
 
Ich würde da nichts schriftlich machen, würde wenn dann kurz anrufen und mitteilen wie die Sachlage ist. Erst wenn die weitere Schritte einleiten kann man überlegen auch schriftlich zu reagieren.
 
Schreib denen bloß keinen Brief!
Jenachdem was du da reinschreibst, hätten die dadurch doch nur einen Beweis dafür, dass du tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hast.

Ignorier einfach alles, was von denen kommt und lass dich bloß nicht unter Druck setzen. - Deren ganze Geschäftspraxis beruht doch nur darauf, unwissende Leute soweit unter Druck zu setzen, dass sie letztendlich klein beigeben und bezahlen.

Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, legst du einfach die Füße hoch!

Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird übrigens vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Ein postalischer Nachsendeauftrag ist dafür nicht nötig...
 
Schreib denen bloß keinen Brief!
Jenachdem was du da reinschreibst, hätten die dadurch doch nur einen Beweis dafür, dass du tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hast.

Genau das war auch mein Gedanke nämlich.

Gruß
 
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