itouch service abo - legal?

AgentHawk

Lieutenant
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Hi,

ich habe beim durch sehen der Rechnungen einen ungewöhnlich hohen Betrag auf dem Handy meines Neffen entdeckt. Leider schon seit Januar 2015. Sind knapp 16€ im Monat - jetzt die Frage, hab ich irgend eine Chance an das Geld zu kommen oder ist es einfach Pech/Dummheit da zu spät gesehen?

Soweit ich das jetzt nachverfolgen konnte - war in einem Spiel aus dem PlayStore ein Banner der mit einem Klick das Abo getätigt hat und scheinbar auch ohne sichtbaren Preis bzw. Abo.
Nächste Sache wäre, das er erst 11 ist - natürlich aber nicht der Vertragsinhaber ist.

Grüße
 
Falls ich dann doch nicht der einzige da draußen bin, habe ich hier mal was Interessantes gefunden.

Schließen Minderjährige Abonnements per Handy ab und versagen die Eltern ihre Zustimmung, müssen sie nicht für die Kosten aufkommen. Ihre Chancen stehen vor Gericht relativ gut, denn der Anbieter der SMS-Dienste ist dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob die Eltern dem Abonnement zustimmen. Dabei spielt es im Ergebnis keine Rolle, auf welcher vertraglichen Grundlage die von den Eltern eingeräumte Handynutzung des Kindes basiert. Wurde mit Einwilligung der Eltern ein laufender Mobilfunkvertrag abgeschlossen, so haben die Eltern damit zwar ebenfalls grundsätzlich für alle bei der Nutzung des Handys anfallenden Kosten eingewilligt. Allerdings gilt das nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Mitte nicht für kostenpflichtige Sonderdienste. Werden solche Dienste ohne Zustimmung der Eltern von Minderjährigen abonniert, müssen die Eltern nicht für die Kosten aufkommen (Urteil v. 28.07.2008, Az. 15 C 52/08). Das Amtsgericht Düsseldorf hat in Hinblick auf die Nutzung einer Prepaid-Karte in diesem Zusammenhang ein interessantes Urteil gefällt. Allein indem Eltern ihrem minderjährigen Kind eine solche Vorauszahlungs-Karte für die Handynutzung zur Verfügung stellen, geben sie nicht automatisch auch eine Einwilligung, dass ihr Kind ein SMS-Abo abschließt. Weil die Eltern nicht dem von ihrer minderjährigen Tochter abgeschlossenen Klingelton-Abo zustimmten, mussten sie auch nicht für die Kosten aufkommen (Urteil v. 02.08.2006, Az.: 52 C 17765/05).

Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/premium-sms-vorsicht-ist-besser-als-nachricht_004067.html
 
die Frage, die ich mir stelle ist, wie das Gericht entscheidet, wenn das Abo seit einem Jahr besteht. Ich würde dem ganzen erstmal widersprechen und gucken was passiert.
 
Versuchen kann man es ja mal.

Aber schon verwunderlich, dass die Eltern so etwas 12 Monate lange nicht bermeken oder zumindest Mehrwertdienste gesperrt haben.
 
methadron schrieb:
die Frage, die ich mir stelle ist, wie das Gericht entscheidet, wenn das Abo seit einem Jahr besteht. Ich würde dem ganzen erstmal widersprechen und gucken was passiert.
Das ist an sich eindeutig. Es wurde ohne gültigen Vertrag Geld abgebucht. Folglich steht dem Anbieter das Geld nicht zu. Auch nach einem Jahr kann das zurück gefordert werden.

Das mit der minderjährigkeit ist hier nicht relevant, da es keinen Vertrag gibt.

Problematisch wird es das Geld zurück zu bekommen.
Die letzten beiden Monate bekommt man von Provider wieder. Den Rest muss man einklagen.
 
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