Jacob möchte gelieferte Ryzen CPU zurück

Ich hab noch keine Rückmeldung, hab geschrieben das er verbaut ist und ich die CPU gegen eine Aufwandsentschädigung dann auch gern wieder ausbaue.
Die werden sich bestimmt erst zum WE hin melden, falls sie sich melden, hab ihnen eine Frist gesetzt, bezüglich Rückmeldung.
Doch bevor das dann auch wirlich passiert, übergeb ich das ganze der Rechtschutzversicherung.
 
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MaverickM schrieb:
und man sich dem als Kunde fügen muss, oder dies verweigern/anfechten kann.
Wenn der Verkäufer z. B. wegen Irrtums anfechtet, weil er sich über einen wesentlichen Umstand geirrt hat. kann der Käufer sich dagegen wehren, wenn er nachweisen kann, dass der Händler nicht in der Lage ist, einen Irrtum zu beweisen.

Eine Anfechtung ist nicht immer automatisch wirksam und kann angefochten werden.
 
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Ich vermute, die schreiben jetzt einfach alle Kunden an.
In der Hoffung, einen Teil davon wieder zurück zu bekommen.

Wer nicht zurück schickt, den werden sie nicht weiter verfolgen, weil sie selber wissen, dass es nichts bringt.

Bei 10% unterm Preis kann man nicht von einem Irrtum ausgehen.
Das war dann einfach nur ein Aktionsangebot aus Sicht von jedem Kunden.

Wenn die CPU schon verbaut ist, müsste meiner Meinung nach auch Jakob die Kosten für das wieder ausbauen bezahlen.
Außerdem ist die CPU dann eh nicht mehr neu.

Ich würde denen auch Antworten:
Tut mir leid. CPU ist bereits verbaut. Fertig.
 
Und erst die Kohle, dann gibt es die CPU zurück, würde auch vermutlich nicht auf wohlwollende Zustimmung treffen seitens Alternate.
 
Froki schrieb:
kann der Käufer sich dagegen wehren, wenn er nachweisen kann, dass der Händler nicht in der Lage ist, einen Irrtum zu beweisen.
Der Satz klingt falsch. Muss der Händler für eine Anfechtung nicht sowieso mal beweisen, dass es einen Irrtum gab (auf Nachfrage, bzw. spätestens vor einem Gericht)? Der Nachweis, dass jemand etwas nicht beweisen kann, erscheint mir eher schwierig.
Oder war damit eh gemeint, dass man einfach die Beweise sehen will.
 
Natürlich müsste der Händler die Voraussetzungen für eine Anfechtung darlegen und beweisen. Da ein Irrtum aber subjektiv ist und nur im Kopf des Anfechtenden vorliegt, wird das ohne Probleme gelingen. Eine Anfechtung wegen Preisirrtum ist ein absolut banaler Standardfall. Die Diskussion dazu ist komplett nutzlos.
 
Wieso sollte die Diskussion nutzlos sein?

Aus meiner Sicht gibts bei 10% unter dem Marktpreis aus Sicht vom Verkäufer nichts anzufechten.
Das war ein gutes Angebot. Aber kein Irrtum.

Ich gehe davon aus, dass eine Anfechtung nur dann möglich sein darf, wenn auch für den Käufer klar ersichtlich ist, dass es sich um ein Irrtum handeln muss.
 
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Die ersten bzw einer, soll schon Rückmeldung haben, dass er sie behalten kann, da verbaut und es als Service ansehen soll, von denen.

Ich warte noch auf Rückmeldung
 
uincom schrieb:
Da ein Irrtum aber subjektiv ist und nur im Kopf des Anfechtenden vorliegt, wird das ohne Probleme gelingen.
Falls das so wäre, dann wäre jeder Kaufvertrag das Papier nicht Wert, auf dem er gedruckt wurde... Kann ich mir also nicht vorstellen.
 
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Nach meinem Verständnis sagte er nur, dass der Händler keine Schwierigkeiten haben wird, den Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums anzufechten. Ob die Anfechtung selbst erfolgreich sein wird und ob er sie bei jedem, die gleiche Sachlage betreffenden, Kaufvertrag durchsetzen kann bzw. will (Aufwandsabwägung), das steht auf einem anderen Blatt.
 
Das ist ja nichts Neues, dass eine Rechtslage oder Rechtsentscheidung oftmals wieder dem "normalen" Menschenverstand ausfällt.
Aber die Rechtslage ist ja hier in diesem Fall klar, die Anfechtung ist rechtens.
Ob das Jacob dann auch bis in die letzte Konsequenz durchzieht ist fraglich und gilt es abzuwarten.
Der TE soll einfach mal abwarten, ob oder was da noch kommt. Alles andere sind wilde Spekulationen und pers. Meinungen.
Ich könnte mir vorstellen Jacob nimmt die gerne zurück die darauf eingehen, alle anderen werden nicht weiter verfolgt.
 
Es wird sich gar nicht lohnen, gegen die Leute vorzugehen, die nicht zurück schicken. Das steht imho in keinem Verhältnis. Aber irre Unternehmensführungen gibt es immer wieder.

Ich würde nach der Email nun einfach still bleiben.
 
Avatoma schrieb:
Es ist überhaupt nicht klar ob die Anfechtung am Ende Bestand hätte.
Hab ich auch nicht gesagt, ich sagte die Anfechtung durch Jacob nach Paragraph 119 ist rechtens.
Was am Ende dann raus kommt, wenn es beide Seiten durchziehen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.
 
Falls das so wäre, dann wäre jeder Kaufvertrag das Papier nicht Wert, auf dem er gedruckt wurde.
Weißt, was noch viel schlimmer ist als eine Anfechtung? Verträge einfach nicht erfüllen. Dann macht man sich auch schadensersatzpflichtig. Kannst du dir das vorstellen? Skandal.:daumen:
 
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hallo7 schrieb:
Muss der Händler für eine Anfechtung nicht sowieso mal beweisen, dass es einen Irrtum gab ...?
Ja. Derjenige, der anfechten möchte, muss den Irrtum nachweisen, hat also die Beweislast.

Der Händler kann in einem Streitfall nicht einfach behaupten, dass ein Irrtum existiert, sondern muss diesen auch beweisen, etwa durch Nachweise oder Dokumente. Es ist deshalb die Aufgabe des Händlers, seine Position zu untermauern, wenn er die Rechtmäßigkeit der Anfechtung begründen möchte.

Die Aussage, dass der Käufer sich wehren kann, wenn der Händler einen Irrtum nicht beweisen kann, bedeutet, dass der Käufer auf die Beweislast des Händlers verweisen kann. In der Regel obliegt es dem Händler, einen Irrtum nachzuweisen, und nicht dem Käufer, das Gegenteil beweisen zu müssen.
 
@c-mate

Ob die Anfechtung rechtens ist, also am Ende durchgreift, ist ja genau die Frage - und da gibt es hier unterschiedliche Ansichten.

Mir jedenfalls reicht schon die Begründung des ersten Aufschlags nicht aus, die ich bei MyDealz nachlesen konnte. Natürlich könnte der Verkäufer hier ggf. außergerichtlich und spätestens vor Gericht nochmal nachlegen.

Das sind aber alles formaljuristische Bullshit-Punkte.


Das richtige Verhalten als Verbraucher ist meines Erachtens immer Zerstörung gegenüber dem Verkäufer, also insbesondere das konsequente Nachfordern von Beweisen, Nichtanerkennen von Behauptungen, Bestreiten von Aussagen usw., irgendwann garniert mit einem kaufmännischen Vorschlag (der sich nicht in der Mitte befinden muss, ist ja kein Basar. Das kann auch eine 100%-Lösung zu meinen Gunsten sein). Mir als Verbraucher ist doch völlig egal wer beweisbelastet ist oder was herrschende Meinung ist oder was das Amtsgericht Bitterfeld-Südost II mal geurteilt hat - ich bin als Verbraucher kein Teil der Rechtspflege und kann mich deshalb meines Erachtens erstmal weitgehend wie die Axt im Walde verhalten. yolo.
Mein Ziel ist ja nicht den Freundespreis 2025 oder die Auszeichnung für den fairsten Kunden im Mai zu gewinnen. Ich will irgendein Ergebnis zu meinen Gunsten haben. Und wenn bei einem Deal einer auf der Strecke bleibt, dann bin das idealerweise nicht ich.
 
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