Jacob möchte gelieferte Ryzen CPU zurück

@Avatoma
Mhm ich kann nicht interpretieren, ob du pro Verkäufer oder pro Verbraucher bist und ob deine Aussagen ernst oder sarkastisch zu verstehen sind.
 
Naja, was ist wenn man zurück schreibt, dass man die CPU schon längst weiterverkauft/verschenkt hat oder das man sie beschädigt/zerstört hat und weggeworfen hat ? Was ist wenn man den Einbau und Ausbau der CPU der Firma in Rechnung stellt ? Was ist wenn man ihnen die CPU zurückschickt, diese aber leider nicht mehr funktioniert ? Fragen über Fragen ...
Wenn überhaupt würde ich für den Einbau/Ausbau der CPU und den restlichen Aufwand der Zurücksendung 150 Euro verlangen und auf Vorkasse bestehen (Erstatttung des Aufwand + Kosten der CPU) ...
 
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uincom schrieb:
BGH, Urteil vom 26.01.2005, Az VIII 79/04. Kennst du Google?

Ja und?

Da war der Irrtum klar erkennbar, denn ein 2.600,- € Notebook wurde für 245,- € angeboten.

In unserem Fall hier waren es nur 10% unter dem normalen Preis.
Da muss der Käufer erstmal beweisen, dass es sich um einen Irrtum handelt und auch ist das niemals als Irrtum für den Käufer erkennbar.
Ich wette Jakob Elektronik würde vor Gericht nicht damit durchkommen.
Hier wird das Ganze auch noch schön erleutert:

https://www.hb-ecommerce.eu/2024/03...ges-wegen-falscher-preisangabe-im-onlineshop/


Rechtliche Grundlagen und Anfechtungsgründe


Gemäß den §§ 119 ff. BGB kann ein Vertrag angefochten werden, wenn er durch arglistige Täuschung, Drohung oder Irrtum zustande gekommen ist. Im Falle einer falschen Preisangabe oder fehlerhaften Verfügbarkeitsangabe im Onlineshop liegt oft ein Irrtum seitens des Verkäufers vor. Der Irrtum muss wesentlich sein und den Käufer zu einer unrichtigen Willenserklärung verleitet haben. Diese Willenserklärung ist regelmäßig die Bestellung im Onlineshop, welche zu einem Vertragsschluss führt.

Der BGH hat bereits im Jahr 2005 entschieden, dass eine irrtümlich falsche Kaufpreisangabe im Onlineshop aufgrund eines Übermittlungsfehlers einen Anfechtungsgrund darstellt (Urteil vom 26. Januar 2005, Aktenzeichen VIII ZR 79/04). Diese Rechtsprechung wurde in späteren Urteilen immer wieder aufgegriffen und bestätigt. Der Preisfehler muss relevant sein und für einen durchschnittlichen Kunden offensichtlich gewesen sein. Auch systembedingte Fehler bei der Verfügbarkeit von Artikeln stellen einen Anfechtungsgrund dar, wenn beispielsweise im Warenwirtschaftssystem ein Fehler vorliegt.

Ein Anfechtungsgrund für den Verkäufer könnte darin bestehen, dass die falsche Preisangabe im Onlineshop offensichtlich war und ein durchschnittlicher Käufer vernünftigerweise erkennen konnte, dass es sich um einen Fehler handelt. In einem solchen Fall ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag anzufechten, da kein Vertrauen in die Ernsthaftigkeit des Kaufangebots besteht. Auch wenn der Preisfehler für den Kunden aufgrund der Darstellung bspw. als Angebot auf den ersten Blick nicht offensichtlich war, kann eine Anfechtung erfolgen. In einem solchen Fall ist die Hürde für den Nachweis, dass es sich tatsächlich um einen systembedingten Preisfehler handelt (und der Vertrag nicht einfach nur nicht mehr zu dem günstigen Preis gewollt ist) entsprechend höher.
 
@c-mate

Ich bin hier im Forum fast immer für den TE. Sofern ein Verbraucher nicht zu unverschämt agiert bin ich für den Verbraucher, denn das Unternehmen trägt die unternehmerischen Chancen (= Kohle verdienen), also muss es auch das unternehmerische Risiko tragen.

Meine Erfahrung ist aber, dass viele Unternehmen versuchen und das auch schaffen, ihr unternehmerisches Risiko auf ihre Kunden und Lieferanten auszulagern, wobei Kunden oft auch Verbraucher sind, also per se schon mal schlechter gestellt und benachteiligt.


In einem Fall wie hier z. B.:
Gibt es Systeme die checken, wenn unüblich viele Ware verkauft wird und dann automatisiert den Verkauf stoppen? Gibt es einen Menschen der 24/7 als letzte Instanz die Preise frei gibt? Gibt es bestimmte Bandbreiten die definiert wurden, innerhalb welcher automatisierte Systeme agieren dürfen?

Wenn ja, warum hat der Verkäufer seine Anfechtung nicht weiter detailliert, sondern für mich unzureichend grob gelassen? Und wenn nein, warum nicht - und warum sollte ein Käufer, der Verbraucher ist, dann dafür büßen?
 
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Avatoma schrieb:
Weiß natürlich nicht wie sich das bei Jacob hier aus dem Thread verhält, ist mir im Detail auch egal, aber natürlich behandle ich meinen lokalen Metzger anders als irgendeinen größeren Onlineshop.

Aufgrund eigener Erfahrungen mit dem Laden: Kein Mitleid mit Jacobs.
 
Dragonball schrieb:
Ich wette Jakob Elektronik würde vor Gericht nicht damit durchkommen.

Bring doch mal bitte Beweise für deine Behauptungen.
Die Erkennbarkeit des Preisfehlers ist gerade keine Voraussetzung für die Anfechtbarkeit. Das ergibt sich aus § 122 Absatz 2 BGB. Die Erkennbarkeit verhindert nur die Schadensersatzpflicht. Ein Händler wird den Irrtum fast immer beweisen können wenn es hart auf hart kommt, indem er einen Mitarbeiter als Zeugen schickt und er den Fehler eingesteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst wenn man die CPU wieder ausbaut und zurück schickt, als Neuware kann der Händler die CPU dann nicht mehr verkaufen, oder es kommt eben wie so oft: hier wird sich beschwert dass man eine gebrauchte CPU bekommen hat, die deutliche Kratzer und Rückstände von Wärmeleitpaste hat - also keine Neuware mehr ist und die CPU deswegen deutlich günstiger eigentlich wäre, da gebraucht - ganz mal abgesehen vom Imageschaden dieses Händler - wer kauft und bestellt dort noch, wenn man nach einigen Tagen plötzlich die Ware zurücksenden soll ?
 
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uincom schrieb:
Bring doch mal bitte Beweise für deine Behauptungen.

Das muss ich nicht.
Der Ball liegt bei Jacob Electronic.
Ich behaupte jetzt einfach, dass es sich um einen verdeckten Kalkulationsfehler handelt, der nicht anfechtbar ist.
Alles andere muss mir erstmal Jacob Electronic beweisen.

Selbst wenn die etwas beweisen können, was den Vertrag anfechtbar macht, so gilt für mich dann eben immer noch BGB § 122, da ich keinen Irrtum erkennen konnte.
Jacob Electronic kann mir gerne die Kosten erstatten, die ich habe, wenn ich die CPU wieder ausbauen muss und eine andere wieder einbauen muss. Wieviel verlangt so ein PC Spezialist pro Stunde?

Viel Spaß bei 40,- €, um die es hier geht.

In der Praxis hat da Jacob Electronic überhaupt keine Möglichkeit, etwas zu machen, was für die wirtschaftlich Sinn machen würde. Somit wird da nichts passieren, wenn ich denen mitteile, dass die CPU bereits verbaut wurde.
 
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@Dragonball: Stimme ich voll zu. Deswegen gibt es die Anfechtungsfälle praktisch ja auch nur in krassen Fällen, da es dumm ist wegen 10 € anzufechten.
 
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Ich denke, dass es per E-Mail versendet wird ist hier der Knackpunkt. Das hat rechtlich sicherlich keinen Bestand und kann es in Zeiten von Phishing und Spamfilter auch nicht haben. Deswegen würde ich es auch lassen, überhaupt auf die Mail zu reagieren.


Die müssten das schon schwarz auf weiß bei dir in den Briefkasten werfen.

Und rein subjektiv sehe ich Jakob auch nicht wirklich im Recht. Wie gesagt, erstens müssten sie das schriftlich per Brief versenden und zweitens war der angebliche Preisfehler gering und der Ausbau und Rücksendung würden für dich zusätzliche Aufwände erfordern, die über den Betrag des Preisunterschiedes hinausgehen. Selbst wenn sie es also anfechten könnten, hätte der Kunde am Ende effektiv einen Schaden dadurch. Aus Kundensicht sehe ich daher keine Gründe, für ein freiweilliges Entgegenkommen.

Aus Sicht des Händlers hätte man das auch geschickter machen können, indem man um Rücksendung bittet und im Gegenzug ggf. nen Gutschein (natürlich zusätzlich zum bezahlten Betrag), Versankostenfreiheit oder was auch immer anbietet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die schicken jetzt einfach die E-Mails raus.
Das kostet die nichts.
In der Hoffnung, dass welche die CPU noch nicht verbaut haben und deshalb ungeöffnet wieder zurück schicken.
Wer das nicht macht, der wird von denen auch nichts mehr hören.

Ich denke, die haben sich um die paar Euro verrechnet und hoffen mit der E-Mail etwas Schadenminderung zu betreiben.
Mehr wird da nicht dahinter stecken.
 
Das:
Dragonball schrieb:
In der Praxis hat da Jacob Electronic überhaupt keine Möglichkeit, etwas zu machen, was für die wirtschaftlich Sinn machen würde.
Erwähnte ich aber schon. Da kommt gar nichts mehr nach. Netter Versuch, bitte gehen sie weiter (nicht über Los).
 
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Kollege durfte CPU behalten, wird aber trotzdem alles nutzen, um Jacobs schlecht zu bewerten. Der ist richtig angefressen, wegen der Mail :D
 
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Er hat den geschrieben, dass er das gerne machen wird aber Jacobs alles in Rechnung stellen wird, sowie halt noch Geld berechnen wird, bis ein anderer Shop die CPU ausgeliefert hat, da er ja den jetzigen Rechner so lange nicht nutzen kann. Daraufhin hat er die Mail bekommen das er die CPU behalten darf und alles Emails vergessen soll.

Er ist trotzdem angemettet, sehr angemettet. Zudem halt noch ein Spruch für mich "Kauf nicht bei Amazon, unterstütz unsere Sondiehändler, die sind nicht viel schlechter als Amazon" 🤣
 
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Avatoma schrieb:
Sofern ein Vertrag wirksam und durchgreifend angefochten wird, ist das so, als hätte es diesen Vertrag nie gegeben.

In diesem Falle wäre, rein formaljuristisch, unter anderem der Ausbau die Folge. Da die meisten Leute aber nicht einfach nur eine CPU in ein Mobo klatschen, sondern auch noch Wärmeleitpaste großzügig verteilen, Kühler drauf pressen, das alles verbauen,
Dann müsste der verhinderte Kunde am Ende noch Schadenersatz zahlen, weil er die Ware "beschädigt" hat?
 
Ich sag es euch ganz ehrlich, meine Antwort wäre "nö" auf die Mail und das war es auch schon 🤣
 
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Ist das irgendwie ein Testlauf von Jacob?
Wie muss ich mir das in Zukunft vorstellen?
Die letzte GraKa Scalper Welle ist kaum verebbt. Und die üblichen Versandunternehmen haben da brav mitgemacht. Man ist froh, dass man eine (in Zukunft) NV 6090 nur 2500€ über UVP bekommen hat und nachdem sich mal wieder in 3 Tagen die UVP mehr als verdoppelt hat, bekommt man Post vom Versender - ach nööö, war Versehen, bitte überweisen Sie die fehlenden 3000€ oder aber die VGA zurück. Weil BGB Blablabla

Falsch auf Webseiten auspreisen, da hab ich gewisses Verständnis wenn das ersichtlich ist.
Ein ausgeliefertes Produkt? Muss man jetzt ein Wort erfinden ? zB Nachscalpen?
 
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