Jacob versucht sich aus Kaufvertrag rauszuwinden

StockholmSyndr.

Lieutenant
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Mai 2010
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Moin,
ich habe gestern bei jacob.de die Logitech G502X für unter 31€ entdeckt.
Also nicht lange gefackelt, Maus in den Warenkorb gelegt und sofort bezahlt.
Spitzen-Black-Friday-Schnäppchen, dachte ich.

Heute dann eine Mail von Jacob, dass sie keine Lust haben, mir die Maus zu liefern:

Guten Tag,

wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir den Kaufvertrag über den Artikel XXX gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB höflich anfechten.

Diese Anfechtung beruht auf einem Erklärungsirrtum, da der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte. Alternativ erfolgt die Anfechtung aufgrund einer falschen Übermittlung gemäß § 120 BGB.

Der Grund für die Anfechtung liegt in einem unvorhersehbaren Systemfehler, der bei dem Artikel mit der Artikelnummer XXX aufgetreten ist. Durch diesen Fehler wurde eine falsche Preisauszeichnung vorgenommen, die nicht korrekt ist.

Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung der Bestellung automatisch durch den Computer generiert wird und wir daher keinen Einfluss auf den Inhalt nehmen können. Es ist uns somit nicht möglich, die Richtigkeit der Preisangabe vor der Bestätigung der Bestellung zu überprüfen.
Die Erstattung des Kaufpreises wurde veranlasst und wird, falls noch nicht erfolgt, auf dem ursprünglichen Zahlungsweg erfolgen.

Wir bedauern Ihnen eventuell entstandene Umstände und bitten Sie dafür um Verständnis und entschuldigen uns


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Customer Service
// im Auftrag der Geschäftsleitung

Starkes Stück.
Zumal die Kohle auch sofort von meinem Konto runter war, da ich ja per Kreditkarte bezahlt habe.
Kann ein Online-Händler sich einfach so weigern, einen gültigen Vertrag einseitig aufkündigen und die Ware trotz erfolgter Bezahlung nicht ausliefern?

Habt Ihr auch schonmal sowas erlebt?
Wie seid Ihr vorgegangen?

PS: Ich war mir nicht sicher, welches Unterforum das Richtige ist.
Der Thread kann gerne verschoben werden.
 
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Du bist gestern wohl nicht auf mydealz unterwegs gewesen. Dort gab's mehrere Angebote, u.a. das lego Ghostbusters auto für knapp 35€, bei dem ich auch mein glück versuchte. Bei solchen Preisen ist von einem Preisfehler/Datenbankfehler auszugehen. Und der Verkäufer hat für solche Fälle immer eine Klausel im den AGB.
Also nicht ärgern. Ich und alle anderen haben auch ihren berechtigten Storno bekommen mit sofortiger Rückzahlung.
 
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StockholmSyndr. schrieb:
Kann ein Online-Händler sich einfach so weigern, einen gültigen Vertrag einseitig aufkündigen
Ja, da Irrtum.

Edit: Kaufvertrag kam zustande, kann aber wirksam vom Händler angefochten werden.

StockholmSyndr. schrieb:
und die Ware trotz erfolgter Bezahlung nicht ausliefern?
Bekommst das Geld ja wieder (siehe E-Mail); das ist gängige Praxis und rechtlich eindwandfrei.

StockholmSyndr. schrieb:
Dein Thread, ja.
 
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Auch tl;dr:
  • Sie haben recht
  • Offensichtliche Preisfehler auszunutzen ist sittenwidrig
  • Gerichte entscheiden hierbei immer für den Haendler
 
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Du hattest noch gar keinen gültigen Vertrag.
I.d.R ist es nur eine Bestellbestätigung.
Vertrag kommt meist erst mit der Auslieferung der Ware zustande.

Also völlig korrekt von Jakob, wenn auch ärgerlich für dich.
 
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midwed schrieb:
Ist noch gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen 😉
Mir hat neulich jemand auf kleinanzeigen versucht klar zu machen, dass ich durch den Empfang seiner Paypaladresse einen Kaufvertrag zustande gekommen ist. War ein sehr lustiger Zeitgenosse
 
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StockholmSyndr. schrieb:
Moin,
ich habe gestern bei jacob.de die Logitech G502X für unter 31€ entdeckt.
Also nicht lange gefackelt, Maus in den Warenkorb gelegt und sofort bezahlt.
Spitzen-Black-Friday-Schnäppchen, dachte ich.

Heute dann eine Mail von Jacob, dass sie keine Lust haben, mir die Maus zu liefern:



Starkes Stück.
Zumal die Kohle auch sofort von meinem Konto runter war, da ich ja per Kreditkarte bezahlt habe.
Kann ein Online-Händler sich einfach so weigern, einen gültigen Vertrag einseitig aufkündigen und die Ware trotz erfolgter Bezahlung nicht ausliefern?

Habt Ihr auch schonmal sowas erlebt?
Wie seid Ihr vorgegangen?

PS: Ich war mir nicht sicher, welches Unterforum das Richtige ist.
Der Thread kann gerne verschoben werden.
Alles konform und wasserdicht. Du wirst nichts bekommen. Klassischer "Preisfehler", der vom Verkäufer zeitnah bemerkt und korrigiert hat. Du hast zu 99% erst einen Kaufvertrag mit Versand der Ware geschlossen. Deal with it.

Ich hatte letzens Glück und habe die Zahlungsart Rechung gewählt. Da ich eine manuell ausgelöste Mail vom Verkäufer mit einer Proforma Rechnung erhalten habe, konnte ich so nen fetten Schnapper machen.

Kopf hoch.
 
Hier mal ein Auszug der AGB von jacob.de

A.2 Vertragsschluss
A.2.1. Die Produktdarstellungen im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes durch den Kunden. Mit Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab.


A.2.2 Wir können die Bestellung durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen annehmen.


Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
 
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Naja nen gültigen Kaufvertrag hatte er durch die umgehende Bezahlung evtl. schon, da gibt es unterschiedliche Urteile.
Ob 32 Euro vs ab 50 Euro zum BF jetzt so eine große Differenz ist dass man von einem Preisfehler ausgehen musste, kann man auch drüber streiten.
Da Jacob ja aber umgehend den Irrtum erklärt hat muss man nicht drüber streiten, kann man sich sparen.
Beim aktuellen Mindestlohn haste nach etwas über ner Stunde im Thread hier mit Thema erstellen, Jacob nerven etc den Aufpreis zum nächstbesten Preis raus und ab dafür)
 
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Darum sagte ich ja...manche Anwälte/Gerichte etc urteilen schon mal dass die Annahme des Kaufpreises die Annahme erklärt, AGB hin oder her, aber wozu.
TE war 20 min später eh schon offline, sollen andere mal die Arbeit machen, kann ihm so wichtig also nicht sein.
 
Gerichte habeb schon mehrfach entschieden, dass mit direkter Bezahlung der Ware immer ein Kaufvertrag zustande kommt. Gäbe es den nicht, dann wäre die Zahlung ohne Grundlage erfolgt. Warum sollte man also Geld zahlen ohne Vertrag?
Wer als Onlinehändler sofortzahl-optionen anbietet, kann sich nicht auf seine AGB berufen. Wer direkt eine Zahlung erlaubt, der hat auch einen Vertrag geschlossen. Wenn er keinen Vertrag will, wieso sollte er die Zahlung, die ja nur auf Basis einen Vertrages erfolgt, einfordern?
 
Der Händler hat den Erklärungsirrtum, behelfsweise den Übermittlungsirrtum erklärt. Da hat er dieselben Rechte wie du als Verbraucher. Also alles in Ordnung. Abhaken, vergessen.

Ich hab mal 5000 USB-Sticks für 0,01€ das Stück bestellt. Als dem Händler das aufgefallen ist, war die Hälfte schon geliefert. Das war ein gutes Geschäft😜
 
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scooter010 schrieb:
Gerichte habeb schon mehrfach entschieden, dass mit direkter Bezahlung der Ware immer ein Kaufvertrag zustande kommt. Gäbe es den nicht, dann wäre die Zahlung ohne Grundlage erfolgt. Warum sollte man also Geld zahlen ohne Vertrag?
Wer als Onlinehändler sofortzahl-optionen anbietet, kann sich nicht auf seine AGB berufen. Wer direkt eine Zahlung erlaubt, der hat auch einen Vertrag geschlossen. Wenn er keinen Vertrag will, wieso sollte er die Zahlung, die ja nur auf Basis einen Vertrages erfolgt, einfordern?
Da der Kunde seit Jahrzehnten Paypal erwartet, zumindest ne ganze Masse an Kunden, und du es als Händler daher anbieten musst wäre das ja ein Freibrief für jeden Preisfehler und würde BGB $120 oder wie der heisst ad absurdum führen.
 
Legalev schrieb:
Vertrag kommt meist erst mit der Auslieferung der Ware zustande.
Der KV kommt zustande, wenn die Ware in den Versand geht und eine entsprechende Versandbestätigung übermittelt wird.

Entsprechend war in dem o. g. Fall noch kein KV zustande gekommen.
 
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