Bestellung/Kaufvertrag

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Meine fachlich korrekten Antworten in erheblicher Menge sind beweis genug.

Ich habe hier auch keine AGB für unwirksam erklärt, ich habe dargelegt, warum gerade solche Klauseln für den Verbraucher oft genug keine Relevanz haben. Das ist das, was hier zählt.

Dogmatische Diskussionen führe ich bestimmt nicht hier auf CB und schon gar nicht mit jemandem wie dir. Das wäre ja noch lächerlicher und dümmer als zu glauben, Händler-AGB wären grundsätzlich nicht so gestrickt, dass sie den Großteil der Leute einschüchtern, ohne völlig offensichtlich fehl zu gehen.

Edit: Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. Ob das hier gilt ist ungewiss, immerhin benennt das Gesetz auch explizit Nachbarn als Ausnahme, die in der heutigen Zeit immer weniger enge Kumpel sind wie früher. In jedem Fall aber ist die Feststellung, dass viele Klauseln a) wenig belastbar sind b) es um Druck aufzubauen darauf gar nicht erst ankommt, nicht darunter zu fassen.

Es hat letztlich schon gewisse Hintergründe warum ich meine Aussagen grundsätzlich pauschal halte. Auch wenn das dann auf jemanden wie dich so wirken mag, als ob das nur so dahingesagt sei.
 
Hägar, du ignorierst (bewusst? ) auf diese Weise völlig, dass du doch selbst auch nichts anderes tust, als eine Einschätzung zur Frage des TE abzugeben.

Dagegen ist auch aus rechtlicher Sicht nichts einzuwenden.

Ich blase auch in niemandes Horn, sondern kann mir zu diesem Thema eine eigene Meinung erlauben, weil ich mich damit ausführlicher auseinandergesetzt habe. (im übrigen muss man bei weitem nicht zu allem eine Meinung haben trotz Unkenntnis; ist bloß gerade Mode) Noch dazu habe ich meinen Beitrag zu der Klausel verfasst, als Idon noch nichts dazu geschrieben hatte. Dieser Punkt ist von Thomas aufgemacht worden; nicht einmal vom TE selbst. Dann wird wohl erlaubt sein, darauf einzugehen, wo es sich ja dadurch noch weniger um eine Beratung handelt, als vielmehr eine abstrakte Diskussion zum von Thomas eröffneten Punkt.
 
Idon schrieb:
@Ribery88

Ja, das ist so, der TE hat wohl schriftlich, dass eine Wunschterminlieferung vereinbart wurde.

Und selbst wenn nicht kann dem TE wohl nicht zur Last gelegt werden, dass Hermes nicht die übliche Paketshopabholung anbietet.
Den Wunschtermin hat der TE mit Hermes ausgemacht und nicht mit dem Händler
Der richtige und bessere Weg wäre sich an den Händler zu wenden und ihn bitten die Zustellung am Samstag durchzuführen

Hermes hat ja begründet warum keine Abänderung der Adresse möglich ist...

Abgesehen davon wenn man weiß dass man unter der Woche arbeitet dann war es ja sehr schlau das Paket an die Privatadresse zu schicken👌👌👌
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Ribery88

Das wäre u. U. besser gewesen, allerdings wird sich der Händler hier das Handeln seines Dienstleisters zurechnen lassen müssen.

@Droitteur

Es gibt hier einfach ein paar Leute, und dazu zählt auch ganz stark @Hägar Horrible, die viele Threads zu dem Thema kamikazeartig gegen die Wand fliegen wollen.


Dem TE ist quasi nie damit geholfen zu sagen: Ey jo, Bro, das durchzusetzen wird schwierig und kostet Geld, lass es sein, bück dich einfach weiter. Stolpersteine gibt es immer. Zu einer umfassenden Rechtsberatung gehört es diese aufzuzeigen. Etwas, dass ich z. B. deutlich vermeide, da ich hier gerade keine umfassende Rechtsberatung durchführen möchte und werde.

Natürlich ist es sinnvoll dem TE mögliche Lösungswege aufzuzeichnen. Ob diese letztlich erfolgreich sind liegt zu einem großen Teil am TE selbst. Natürlich werden viele TE hier scheitern, weil sie keine vernünftigen (juristischen) Briefe verfassen können. So ist das halt.
 
Hägar Horrible schrieb:
Ich benehme mich, zu mir kommt Hermes sogar noch am Samstag Abend um 19 Uhr, zu dir nicht.

Ja und wenn du brav dein essen aufisst, kommt am nächsten tag die sonne raus. Und wenn du zu mutti das ganze jahr über nett bist und dich immer benimmst dann bringt der weihnachtsmann auch ganz viele geschenke. Genau daran hat es gelegen, mal davon abgesehen das ich zu jeder zeit höfflich war aber das weißt du natürlich besser ;)

Schöne welt in der du da lebst :evillol: Ich würde dir mal empfehlen deinen schreibtisch ab und zu mal zuverlassen.

Ich setz dich jetzt einfach mal auf ignore, denn mir fehlt einfach die zeit mich mit menschen wie dir auseinanderzusetzen, trotdem schönes WE noch. Und denk dran immer schön benehmen, sonst kommt hermes nicht :daumen:

Ribery88 schrieb:
Abgesehen davon wenn man weiß dass man unter der Woche arbeitet dann war es ja sehr schlau das Paket an die Privatadresse zu schicken👌👌👌

War bis jetzt bei keiner bestellung ein problem. Bei dhl kann ich mein paket ein tag später in der filiale abholen und bei hermes geht es zu einem paketshop. Das hermes im auftrag von qvc eine umleitungssperre drin hat, hättest du natürlich durch einen blick in deine glaskugel gewusst .... :freak: So viel zu thema schlau (glashaus und so)

Und du glaubst auch allen ernstes das qvc bei der erstbestellung mit kauf auf rechnung und einer kompletten umleiutungssperre, eine abweichende lieferadresse erlaubt? Internetanschluss aufn jahrmarkt gewonnen? :freak::D

Du bist aber auch eine intelligenzbestie :daumen::evillol:

Ribery88 schrieb:
Der TE hätte ja auch dafür sorgen können an dem besagten Tag zu Hause zu sein?
Schließlich wurde ja beim Kaufvertrag kein Fixtermin vereinbart
Das bedeutet natürlich dass der Käufer auch seine Pflicht nachgehen muss und dafür sorgen tragen muss, an dem besagten Tag die Lieferung anzunehmen
Aber bei der Attitüde die der TE hat ist es kein Wunder dass dies schiefgegangen

Ok nächstes mal nehme 2-4 tage urlaub, damit ich ja meiner pflicht nachkommen kann ... aber mal unabhängig davon war der besagte tag der lieferung, so wie du ihn nennst, nach dem telgespräch mit hermes der kommende samstag (in dem fall dann sogar dann ein fixtermin?) und ich habe dafür sorge getragen das ich an diesem tag zuhause bin! Oder hätte ich hier jetzt wieder in die glaskugel schauen müssen und sehen dass der hermes faher den fixtermin nicht einhält sondern einfach freitag kommt? Sry, dass der hermefahrer gleich 2 mal den fixtermin nicht einhält ... :affe:
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich hätte eine abweichende Lieferadresse vor bzw. während der Bestellung geklappt. Den Unterschied zwischen einer Umleitungssperre und einer abweichenden Lieferadresse während der Bestellung, sollte man kennen
Das habe ich selber oft genug bei einer Erstbestellung gemacht
Wie kommst du auf 2-4 Tage Urlaub ?
Naja die hellste Kerze auf der Torte bist du ja anscheinend nicht....
Nachdem Hermes beim ersten Zustellversuch dich nicht angetroffen hat, war dies doch klar dass die am nächsten Tag den zweiten Zustellversuch versuchen und nachdem Hermes schon beim zweiten Zustellversuch den Wunschtermin nicht umgesetzt haben
Hättest du dein Hirn nur einschalten müssen und gewusst dass der dritte Zustellversuch wieder am nächsten Tag sein wird

Das hat auch nichts mit dem Hermes Fahrer zutun, denn welche Pakete der Fahrer mitnehmen soll bestimmt ja nicht der Fahrer....
Aber lieber ein Assi sein anstatt zu denken...
 
tja...hier hält such jemand wohl für was besseres.
Zusteller und CallCenter-Angestellte sind ja eh nur:
Gajel schrieb:
muschi, möse oder schwanz

und bevor ihr hier die großen juristischen Briefe empfehlt... sagt ihm lieber er soll mal das ein oder andere Schimpfwort weglassen … dann klappts vielleicht besser
 
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Reaktionen: Hägar Horrible und Harvesthor
@Hägar Horrible

Ich rate hier nur sehr selten tatsächlich einen Anwalt einzuschalten oder gar vor Gericht zu gehen.

Weiterhin halte ich AGB nicht von Haus aus für unwirksam, ich verhalte mich so, als wären sie es. Das erleichtert das Aufbauen von Verhandlungsmasse und erhöht damit die Chance auf einen Erfolg.

Welche Bedingungen knüpfen denn Firmen an Verträge? Doch regelmäßig die Bedingungen, die ihnen weitreichende Vorteile bringen. Und was regelt die AGB-Kontrolle der §§ 305 ff. BGB? Dass das nicht ausufert.

Fun Fact: Natürlich verwende ich für meinen Arbeitgeber (B2B und damit nur eine abgeschwächte Inhaltskontrolle) auch AGB. Und natürlich baue ich dort Klauseln ein, von denen ich weiß, dass der BGH sie so vielleicht nicht akzeptieren wird. Das wissen die Vertragspartner natürlich auch. So läuft das Spiel. Es ist nur schlicht unfair, dass jeder Händler das Spiel kennt, die meisten Verbraucher aber nicht.


Und ja: Die Tatsache, dass bei juristischen Fragestellungen eine juristische Ausbildung erhebliche Vorteile bei der Diskussion dieser bietet ist hoffentlich unstreitig.
Alleine, dass das erwähnt werden muss bzw. von dir in Frage gestellt wird ist doch total absurd. Bist du regelmäßig auch hart überraschend wenn KFZ-Mechaniker mehr Ahnung von Fahrzeugen haben als Köche? Oder dass Ärzte sich mit Krankheiten und deren Heilung besser auskennen als Tontechniker?

Meine Einschätzung, dass du keine Ahnung hast und (in diesem Bereich) über wenig Wissen verfügst liegt aber nicht ausschließlich daran, dass du keine entsprechende Bildung hast. Nein, das ist das Ergebnis deiner Kommentare, die immer wieder darlegen, dass du die verschiedenen juristischen Themen nicht in ihrer Tiefe durchdrungen hast.
 
Der TE hat anscheinend in der Kinderstube gefehlt und erhält ein paar Tage diese Stunden nachzuholen.
 
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