So, dann wollen wir mal.
Es ist ein wenig viel zu lesen, dürfte aber alle Deine Fragen beantworten: (Dies ist allerdings keine rechtsverbindliche Auskunft)
Als Erstes musst Du wissen, daß im Jugendarbeitsschutzgesetz Bestimmungen für Ferienjobs festgelegt sind! Diese gelten sowohl für Dich als Jobsuchender, als auch für Deinen eventuellen Arbeitgeber!
Danach ist Voraussetzung, daß der Schüler mindestens 15 Jahre alt sind.
Dies ist ja nach Deinem Bekunden der Fall.
Bis zur Vollendung der Vollzeitschulpflicht (siehe die Deines Bundeslandes - hier gibt es geringfügige Unterschiede, nach denen Du Dich vielleicht noch mal beimn Kultus erkundigen müsstest), muß der
Ferienjob auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt bleiben. Insgesamt darf maximal nur an
20 Werktagen (5-Tage-Woche) gearbeitet werden. Für Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, ist die Dauer der Ferienarbeit nicht begrenzt.
Täglich darf für alle Schüler, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, die Arbeitszeit auf nur 8 Std./Tag und 40 Std./Woche angesetzt sein. Pausen zählen dabei nicht mit!
Du darfst keine Nachschicht (also 20:00 bis 06:00 Uhr) arbeiten und es muß Dir Freizeit von mindestens 12 zusammenhängenden Stunden gewährt werden.
Für bestimmte Branchen wie Gaststätten, Landwirtschaft, Bäckereien gelten Ausnahmen.
Erkundige Dich dazu bei Deinem für Deinen Landkreis oder Wohnort zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
Pausen während der Arbeitszeit müssen mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Std. und 60 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von über 6 Std. betragen.
Der Ferienjob ist an Sams-, Sonn- und Feiertagen verboten!
In Gaststätten oder Krankenhäusern ist die Ferienarbeit an diesen Tagen zulässig, wenn mindestens 2 Wochenenden im Monat beschäftigungsfrei bleiben.
Geeignet für Schüler sind nur solche Jobs, die keine gesundheitlichen Gefahren.
Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber beinhalten und die das Leistungsvermögen nicht übersteigen (z.B. körperlich sehr schwere Arbeit), die Schüler über die möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Verhinderung am Arbeitsplatz aufklären. (Arbeitschutzbelehrung)
Verboten sind Schülerjobs im Wesentlichen, die einhergehen mit starker Hitze, Kälte und Nässe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Strahlen und Erschütterungen sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen und Krankheitserregern.
Untersagt sind auch Akkordarbeit und Beschäftigung, bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden kann.
Beispiele hierfür sind:
- Beschäftigung an Säge-, Hobel-, Fräs-, Spanschneidemaschinen und Pressen
- Schweißarbeiten
- Führen von Fahrzeugen aller Art und Kranen
- Bedienung von Hebezeugen und Zentrifugen
- Arbeit in Kühl- und Nassräumen (wie in Brauereien oder Schlachthöfen)
- Heben und Tragen schwerer Lasten
- Beschäftigungen in medizinischen Einrichtungen, in denen eine erhöhte Infektionsgefahr besteht.
Schüler, die einen Ferienjob haben, sind über den Betrieb unfallversichert. Bei einem Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber den Schaden über seine gesetzliche Unfallversicherung regulieren. Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) fallen bei Ferienjobs für Schüler nicht an.
Sollte sich jedoch an den Sommerferienjob eine Berufsausbildung anschließen, wird schon die Tätigkeit des Ferienjobs versicherungspflichtig. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse über die Versicherungsbedingungen für Schüler im Ferienjob zu informieren.
Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften ist Aufgabe der Arbeitsschutzbehörden. In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter.
Du kannst natürlich auch im Ausland jobben. Ob das jedoch immer so geregelt ist, wie hier in Deutschland? KEINE AHNUNG!
So, dann wünsche ich Dir viel Spass beim Eintritt in das Berufsleben der "Großen"