Hallo,
ich habe vor etwas mehr als einem Jahr meinen Vertrag mit Kabel Deutschland mit sofortiger Wirkung gekündigt. Der Werdegang:
- 2007 Tarif mit 26 MBit abgeschlossen
- bis 2012 sehr zufrieden
- 2013 seltene Geschwindigkeitseinbußen
- 2014: Nachmittags, Abends und an Wochenenden eine kaum nutzbare Internetverbindung. Von den damaligen 32Mbit gingen zwischen 200kbit und 6 Mbit in den Abendstunden durch die Leitung
Zuerst Störung gemeldet (mehrmals). Ohne Ergebnis. Danach bei den "Kabelhelden" Fall geschildert, Abschluss der Segmentierung zu Mitte 2014 wurde versprochen, dies war Anfang 2014 und mir definitiv zu spät.
Ich begann zu verschiedenen Tageszeiten 14 Tage lang die Geschwindigkeit zu protokollieren. Dazu nutze ich den offiziellen Speedtest von KD, da dieser geloggt wurde und anerkannt. Wichtig dabei: Auf den Screenshots war auch immer sichtbar, dass es sich nicht um eine Wlan Verbindung handelt, sonst schieben sie es sowieso darauf.
Danach habe ich ein Schreiben aufgesetzt mit Fristsetzung von 14 Tagen zur Einhaltung des Vertrages durch Kabel Deutschland mit Ankündigung der fristlosen Kündigung bei einseitig nicht eingehaltener Vertragserfüllung.
Ca. eine Woche später erhielt ich dann das Schreiben, in dem mir die Beendigung des Vertrags zu meinem Wunschtag (den ich telefonisch oder schriftlich durchgeben konnte) bestätigt wurde.
Bin dann in den T-Punkt mit den Schreiben und habe Neuanschluss mit Portierung beantragt. Durch das Schreiben ging es wesentlich schneller als normal, zwei Wochen später war alles erledigt. Damals 6 / 2,4 Mbit bei der Telekom. Jetzt 100 / 40.
Hätte KD die Kündigung nicht akzeptiert und gleichzeitig die Leistung nicht fristgerecht hergestellt wäre das nächste Schreiben durch meinen Anwalt bei KD eingegangen, war aber nicht nötig. Letztlich musst du alles gut nachweisen, dann sitzt du am längeren Hebel.
Die von den Anbietern gern genutzt und den Usern hier gern erwähnte Klausel "bis zu .... Mbit" ist kein Freifahrtschein für den Anbieter. Wenn der Anbieter mit "bis zu 50 Mbit" wirbt muss da schon mehr als 5 Mbit ankommen. In der Regel spricht man von 70-75% Minimum.
Und gerade Internet über Koaxialkabel ist nicht abhängig von Leitungslängen und Dämpfungen, daher kommt dort in der Regel auch das verkaufte an. Außer eben, wenn das Segment (wie so oft bei KD) überlastet ist.
Gibt dazu auch gerade wieder ein Urteil:
Amtsgericht München (Aktenzeichen 223 C 20760/14)
http://www.digitalfernsehen.de/Urte...n-gekuendigt-werden.126939.0.html#pk_newsfeed
Übrigens: Die 100/40 Mbit bei der Telekom liegen bei mir jederzeit an, habe Fullsync. Einfach ein Traum und dank Rabatt durch MA auch noch dauerhaft günstiger als die 100/6er Leitung von KD.