KabelBW will aufeinmal 1,90e pro Rechnungsüberweisung. Üble ABZOCKE!

neo-bahamuth, du willst mir also wirklich erzählen, dass es okay für dich ist, dass der stetig brav und prompt zahlende Kunde A zusätzliche Spesen berappen soll, weil Kunden B, C und E ihre Forderungen nicht rechtzeitig überweisen können? Dafür gibt es schließlich Mahnspesen!
 
ganja_man schrieb:
@neo-bahamuth

es geht nicht nur um den betrag sondern um das prinzip.
wenn du alles mit dir machen läss und immer ja und armen sagst, bitte, dein problem.

ich sehe mich als kritischen bürger und lasse eben nicht alles mit mir machen.
irgendwo sollte ja auch der kleiner verbraucher, von könig kunde kann man ja schon lange nicht mehr sprechen, ein paar rechte haben.

ich hab deine meinung jetzt zur kentniss genommen und hoffe das du mit deiner einschätzung zum sonderkündigungsrecht falsch liegst.
wir werden sehen...

Aha, ich lasse also alles mit mir machen, weil ich einem Dienstleister gestatte, das Geld für erbrachte Leistungen (und meiner erbringt die immer) autom. einzuziehen. Bemerkenswerte Logik. Wenn was nicht passt, kann man eine Lastschrift noch immer zurückbuchen.

Ich kenne das mit den Überweisungen noch aus meiner Studienzeit ganz gut. Das hab ich nur gemacht, wenn ich am Monatsende kein Geld mehr hatte. Wobei das natürlich keine Unterstellung ist.

Und wie gesagt, mein Dienstleister (QSC) zieht die RE erst einen Monat nach Erhalt ein. Kulant genug dafür dass man einen Bankeinzug zulässt.

Mahnungen und Zuordnung von Überweisungen verursachen nunmal einen Mehraufwand.

Karol_ schrieb:
neo-bahamuth, du willst mir also wirklich erzählen, dass es okay für dich ist, dass der stetig brav und prompt zahlende Kunde A zusätzliche Spesen berappen soll, weil Kunden B, C und E ihre Forderungen nicht rechtzeitig überweisen können? Dafür gibt es schließlich Mahnspesen!

Allein die Zuordnung der Überweiseungen ist ein beträchtlicher Aufwand. Wenn KabelBW nun einen hohen Kundenzuwachs hat und gleichzeitig evtl. Personal abgebaut hat kann es durchaus sein, dass denen der Aufwand zu viel wird.
Und warum hat Kunde A ein Problem mit Bankeinzug, wenn er stetig brav und rechtzeitig zahlt? Ich kann den im Onlinebanking widerrufen wenn mir der Sinn danach steht. Wo ist also der Nachteil? Ist ja auch für mich weniger Aufwand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich glaube das das sicherlich in Ordnung ist oder glaubt ihr etwa das so ein Konzern sowas mal zum Spaß einführt was rechtlich anzufechten wäre?! Sicherlich nicht

nein, natürlich nicht. da konzerne nur das machen was rechtlich legitim ist, gibt es ja deshalb auch nie prozesse, verbraucherschutzentralen und anderes.
es sind auch keine prozesse bekannt, wo grobe abzocker eines auf die mütze bekommen haben. alles bestimmt nur einbildung.
in deiner welt muß es wunderbar und plüschig weich und schön sein.
schade nur, das sie mit der realität nicht viel zu tun hat.
wenn du das aber so sehen möchtest, bitte, ist dein gutes recht.
mein gutes recht ist es zum glück, das ich das nicht so sehen muß!

Gruß
gman
 
Hallo,

zum Sinn und Unsinn der Inrechungstellung von Überweisungsgebühren will ich mich nicht äußern, aber:

Aus meiner Erfahrung ist diese Praxis rechtens. Die "Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren" wird von den meisten Dienstleistern in Rechnung gestellt (das macht sogar unsere Hausverwaltung mit dem monatlichen Hausgeld so). Eine solche Regelung steht normalerweise in den AGBs, z.B. in Form einer Preisliste. Wenn man, z.B. im Rahmen einer Vertragsverlängerung, neuen AGBs zustimmt, hat man diese Inrechnungstellung anerkannt. Ist man damit nicht einverstanden hätte man den Änderungen der AGBs ausdrücklich widersprechen müssen.
 
Maxolomeus schrieb:
Weil es für die ja ein Aufwand ist die Überweisungen dem Kunden zuzuordnen. Bei Lastschrift ist das ein automatischer Prozess. Deshalb als Aufwandsentschädigung die Gebühren. Ist das so schwer vorzustellen?

Aber selbst die Überweisungen werden vom SAP automatisch einem Kundenkonto zugeordnet. Manueller Aufwand entsteht da nicht.

Ich denke ehr es geht um eine Risikoumlage. Bei Selbstzahlern ist die Quote derjenigen höher, die mit Verzug zahlen. Und dann kommt mit Mahnaufwand eben doch ein höherer Aufwand auf den Provider zu.

VOn daher kann ich den Provider verstehen dass er dich zum Lastschrifteinzug drängen will.
 
Man sollte den Thread schließen, da es doch einfach keinen Sinn hier macht. Lass deine Wut irgendwo anders aus. Es wurde dir bereits versucht zu erklären, was es damit auf sich hat und das so eine Pauschale durchaus berechtigt ist. Prüfe wie es mit dem Sonderkündigungsrecht aussieht und dann viel Erfolg beim nächsten Anbieter oder lerne halt mit Lastschrift zu leben.
 
ganja_man schrieb:
kabel bw bekommt es nicht auf die reihe, die rechnung zum monats ersten zu erheben, obwohl ich das bei vertragsabschluß so angegeben habe.
wenn die rechnung dann zu einem ungünstigen zeitpunkt kommt, muß ich sehen wie das zu berappen ist und kann per überweisung besser planen

Du hast also bei Vertragsabschluss noch Lastschirft zugestimmt, dann aber auf Überweisung umgestellt? Wie oft hast du schon per Überweisung ohne die 1,90 € bezahlt? Wenn du das schon regelmäßig machst, solltest du kein Problem für KabelBW sein.

Auch wenn du es nicht hören magst, wenn eine Rechnung fällig ist, zahlt man diese. Wenn du "per Überweisung besser planen kannst", lese ich daraus, dass du die Zahlung bei Bedarf verzögerst. Und das passt KabelBW nicht.

Wie oft hast du schon später überwiesen, als KabelBW abgebucht hätte?

PS: Die 1,90 € halte ich auch für aus den Fingern gesogen. Das wird automatisch zugeordnet, ohne "administrativen Aufwand".

PPS: In den AGBs steht drin, dass sie es dürfen, allerdings ohne konkreten Betrag. https://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/downloads/kabel-bw-agb.pdf

8.8 ...Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung (z. B. bei Zahlung per Überweisung oder Scheck), kann Kabel BW für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung jedes zu verbuchenden Zahlungsvorganges nach der entsprechenden bei Vertragsschluss gültigen Preisliste verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kabel BW kein oder ein geringer Schaden als das Zusatzentgelt entstanden ist.
 
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Es ist alles legal was da abläuft...

Wenn das ganze per LSV gemacht wird wird das per Software angestoßen und die Software setzt den Monat auf bezahlt. Wenn eine Überweisung rein kommt muss ein Mensch das agnze anschauen ergo mehr Aufwand als wenn es eine Maschien/Software macht.

Finde ich auch gut so und würde es auch so machen.
 
Nun schaltet doch erst mal Euer Gehirn ein, bevor Ihr hier alle sagt: Das wäre eine Frechheit, ...

Ihr wollt doch alle günstige Tarife beim Internet, Telefon usw., das geht halt nur, wenn der Provider das Geld per Lastschrift einziehen kann. Nur dann kann er die Zahlungsprozesse automatisieren. Wenn jemand überweist, muss die Zahlung jeden Monat geprüft werden und das ist in der Regel mit manueller Arbeit verbunden, wenn dann nicht gezahlt wird, muss gemahnt werden usw. Wer nicht versteht, dass das alles viel Zeit in Anspruch nimmt, der muss eben dafür bezahlen. Zeit ist nun mal Geld.
 
Wenn das nur das Einzigste wäre.
Man läßt den Kunden kaum noch Zeit zum zahlen,bei uns sind es maximal 3 Tage,manchmal kam auch schon eine Rechnung bei der das Datum schon überschritten war.

Dann die übliche Floskel bei Mahnungen:"Wenn sie schon überwiesen haben,ist dies Schreiben gegenstandslos"
Aber die Mahngebühren tauchen bei der nächsten Rechnung dann plötzlich doch auf,obwohl man innerhalb der geforderten Frist bezahlt hat.

Aber das ist auch mir neu.
Wahrscheinlich kann man da nichts machen, wenn die es durch einen "mehr" Verwaltungsaufwand rechtferigen.

Bei mir wollte die BAnk mein Guthaben einziehen,wenn ich nicht binnen 2 Wochen mein Sparbuch auflöse.Es waren nur ca 25 Euro drauf, die Sie bei nicht Auflösung einfach einbehalten hätten.Begründung Gebühr für Ihren Aufwand.
 
4naloCannibalo schrieb:
Also ich glaube das das sicherlich in Ordnung ist oder glaubt ihr etwa das so ein Konzern sowas mal zum Spaß einführt was rechtlich anzufechten wäre?! Sicherlich nicht. Die beschließen ja sowas nicht von heute auf morgen sondern sichern sich da schon ab wo sie welche Gebühren nehmen dürfen und wo nicht. Die sind ja auch nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen

wäre ja das erste mal, dass AGBs als rechtswidrig erklärt werden:rolleyes:
 
Vielleicht noch mal zur Verdeutlichung:

KabelBW macht eine Kostenkalkulation für seine Produkte und versucht, einen möglichst niedrigen Grundpreis für seine Dienstleistungen anzubieten. Also: Wo können wir überall einsparen, damit der Preis runter geht. Alles, was mehr Kosten verursacht, z.B. manuelle Überweisungen, werden dem Kunden dann halt gegen Aufpreis ermöglicht. Ich bin mir fast sicher, dass KabelBW, wenn sie diese Kosten nicht einzeln in Rechnung stellen würden, sie diese auf alle Kunden umlegen müssten.
 
ganja_man schrieb:
kabel bw bekommt es nicht auf die reihe, die rechnung zum monats ersten zu erheben, obwohl ich das bei vertragsabschluß so angegeben habe.
wenn die rechnung dann zu einem ungünstigen zeitpunkt kommt, muß ich sehen wie das zu berappen ist und kann per überweisung besser planen.
ist aber auch egal, den eigentlich muß ich mich vor dir nicht rechtfertigen.

Ist doch unerheblich. Ab der ersten Rechnung weiß ich, wann die Rechnung monatlich kommt und kann durch den regelmäßigen Bankeinzug entsprechend planen. Überweisung planen klingt eher nach "bei Bedarf schieb ich die ne Woche raus". Und genau das will KabelBW (imho zu Recht) verhindern. Ich arbeite in einem Systemhaus und wir haben genug Probleme durch Kunden, die ihre recht großzügigen Zahlungsziele gern mal noch 2-3 Wochen überstrapazieren.
Darauf kann ich gerne verzichten. Die Dienstleistung / Lieferung wurde wie vereinbart erbracht und dann darf man gefälligst auch pünktlich zahlen. Sobald man da mal 1-2 später mit einem Techniker oder der Ware da ist machen die Kunden einem nämlich auch die Hölle heiß.

Ansonsten kann ich zu einem Haushaltsbuch raten.
 
@ neo-bahamuth : Ich habe mich ursprünglich auf den folgenden Satz bezogen: "Die Überprüfung und der Mahnungslauf verursachen natürlich einen höheren Verwaltungsaufwand."

Nun hast du mir aber nicht beantwortet, wieso man als Kunde den Verwaltungsaufwand für Mahnungen finanzieren muss, wenn man selbst immer pünktlich bezahlt.

Davon ganz abgesehen frage ich mich, wie das Onlinebanking bei euch in Deutschland denn aussieht, dass es einer manuellen Zuordnung von Überweisungen bedarf. Hier in Österreich hat fast jeder meiner Zahlscheine eine Zahlungsreferenz - eine 12-stellige Nummer - die beim Telebanking in das passende Feld eingetippt wird und somit dem Empfänger eine automatische Identifizierung meiner Überweisung ermöglicht.
 
möglichst niedrigen Grundpreis
Genau der wird doch immer teurer?Oder meinst Du die Flaterates?
"bei Bedarf schieb ich die ne Woche raus".
Genau auf das sind aber viele Menschen angewiesen, sie retten sich von Monat zu Monat und wenn der Lohn noch nicht drauf ist,zahlt man wegen ein paar Tagen dann Sollzinsen auf der Bank bzw. die Rücklastschrift wird teuer.
Und normal gibt es ja auch eine Zahlungsfrist,die scheint aber immer kürzer zu werden,oder wie teilweiße bei uns ist Sie mit ankommen der Rechnung auch schonmal überschritten.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ ata2core
Als ob man eine Prüfung von Überweisungseingängen nicht automatisiert werden könnte, das geht alles - wenn man will.

@ hardstylerrw
Das hab ich auch schon mitbekommen. Rechnungsdatum vom 15. (oder so) kommt beim Kuden am am 27. und zahlbar bis 23. - schaut mal ins offizielle Forum von K-BW, da gehts rund :D

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BTW: Es gibt doch diese Vorschrift, das der Betreiber Festnetzanschlüsse erst sperren darf wenn der Kunde mit mehr als 75€ im Rückstand ist. (klick mich )
Also das verlinkte Urteil ist nun auf den Fall bezogen wo das Gesetz auch auf Handys übertragen wurde.

Also dürfte KabelBW ja nicht einfach den Zugang sperren, wenn man nur mit eine Rechnung im Rückstand ist und die Summe unter 75€ ist, oder ist das bezüglich dem TV+Internet+Festnetz anderes geregelt? Dem Nachbar meiner Eltern wurde der komplette Anschluss gesperrt, als er eine Rechnung im Rückstand war.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lastschriftverarbeitung ist bei den Banken wahrscheinlich günstiger als Überweisungsverarbeitungen. Demnach weniger Kontoführungsgebühren. Weniger Kosten. Günstiger für den der per Lastschrift zahlt.
 
Beim Grundpreis meinte ich die Flatrates. War aber nur als Beispiel gedacht. Es ging einfach darum aufzuzeigen, dass alle Kosten, die für das Unternehmen vermeidbar sind auch vermieden werden. Das ist bei den Kosten für Überweisungen so und gilt auch für kostenpflichtigte Servicehotlines...nur so bleiben Unternehmen wettbewerbsfähig.
 
Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast frag am besten mal nen Anwalt. Hier geht es eigentlich nur um die AGB Passage die besagt, dass Gebühren bei Überweisung erhoben werden dürfen. Fragt sich, ob dies erlaubt ist oder nicht. Schau mal ob deine AGB diese Passage auch enthält (bei Vertragsschluss), wenn Nein musst du einer Änderung der AGB nicht zustimmen! Die Vertragsbedingungen können nicht einseitig geändert werden, dafür braucht es erneuten Konsens.

8.8 ...Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung (z. B. bei Zahlung per Überweisung oder Scheck), kann Kabel BW für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung jedes zu verbuchenden Zahlungsvorganges nach der entsprechenden bei Vertragsschluss gültigen Preisliste verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kabel BW kein oder ein geringer Schaden als das Zusatzentgelt entstanden ist.
 
Karol_ schrieb:
@ neo-bahamuth : Ich habe mich ursprünglich auf den folgenden Satz bezogen: "Die Überprüfung und der Mahnungslauf verursachen natürlich einen höheren Verwaltungsaufwand."

Nun hast du mir aber nicht beantwortet, wieso man als Kunde den Verwaltungsaufwand für Mahnungen finanzieren muss, wenn man selbst immer pünktlich bezahlt.

Weil man die Kosten intern einfach umlegen kann, wenn das Überhand nimmt und einem der Sinn danach steht? Oder hat KabelBW die Kosten exakt aufgeschlüsselt? Wenn die nun zB 10 Leute fürs Mahnwesen allein benötigen, wird deren Lohn auch nicht aus den Mahngebühren allein bezahlt.

Und wenn man selber immer pünktlich zahlen kann und das auch tut, wo ist dann das Problem beim Bankeinzug? Das ist auch für den Kunden bequemer und widerrufbar.
 
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