Hi,
ohne Jurist zu sein....
Es gilt zunächst einmal die Unverletzlichkeit der Wohnung. D.h. jeder darf selbst bestimmen wen er in seine Wohnung läßt.
Wenn Behörden oder sonst wer meinen, sie müßten da rein dann nur mit einem gerichtlichen Beschluß und mit Gerichtsvolzieher oder Polizei. Alles andere ist schnell mal Hausfriedensbruch.
Das Eigentum von Kabelgesellschaften oder Post oder wer immer per Leitung etwas in das Haus liefert endet meist am Übergabepunkt, d. h. dem Netzbetreiber gehört das Netz bis zu der Stelle, wo es innerhalb des Hauses abgenommen und verteilt wird.
Das ist meist im Keller.
Wenn also eine Kabelgesellschaft meint, sie müsse einen Anschluß sperren, so kann sie das an ihrem Eigentum tun. Das ist aber in den meisten Fällen nicht in der Wohnung sondern am Übergabepunkt.
Ab dem Übergabepunkt gehören die Kabelleitungen und die Dosen zu den Wohnungen oder der Wohneinheit und wurden nicht von den Netzbetreibern bezahlt.
Deine Wasserhähne gehören ja auch nicht deinem Wasserwerk sondern wurden von dir oder dem Vermieter installiert und bezahlt.
Die Stromsteckdosen auch nicht, aber der Zähler gehört dem Stromanbieter usw.
So gesehen hat ein Kabelbetreiber in deiner Wohnung nichts verloren und auch keine Rechte.
ohne Jurist zu sein....
Es gilt zunächst einmal die Unverletzlichkeit der Wohnung. D.h. jeder darf selbst bestimmen wen er in seine Wohnung läßt.
Wenn Behörden oder sonst wer meinen, sie müßten da rein dann nur mit einem gerichtlichen Beschluß und mit Gerichtsvolzieher oder Polizei. Alles andere ist schnell mal Hausfriedensbruch.
Das Eigentum von Kabelgesellschaften oder Post oder wer immer per Leitung etwas in das Haus liefert endet meist am Übergabepunkt, d. h. dem Netzbetreiber gehört das Netz bis zu der Stelle, wo es innerhalb des Hauses abgenommen und verteilt wird.
Das ist meist im Keller.
Wenn also eine Kabelgesellschaft meint, sie müsse einen Anschluß sperren, so kann sie das an ihrem Eigentum tun. Das ist aber in den meisten Fällen nicht in der Wohnung sondern am Übergabepunkt.
Ab dem Übergabepunkt gehören die Kabelleitungen und die Dosen zu den Wohnungen oder der Wohneinheit und wurden nicht von den Netzbetreibern bezahlt.
Deine Wasserhähne gehören ja auch nicht deinem Wasserwerk sondern wurden von dir oder dem Vermieter installiert und bezahlt.
Die Stromsteckdosen auch nicht, aber der Zähler gehört dem Stromanbieter usw.
So gesehen hat ein Kabelbetreiber in deiner Wohnung nichts verloren und auch keine Rechte.