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Kabeltechniker will Dose im Wohnzimmer plombieren
- Ersteller familymember
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Mit einer Zimmerantenne funktionierts auch wunderbar, nur steht dann ja wieder ein zusätzliches Gerät herum.
Und wenn man schon ein Kabel an eine Buchse in der Wand anschliessen kann und der Empfang wunderbar ist, warum dann nicht die Möglichkeit nutzen?
Auf dem Dach ist wie gesagt definitiv eine Sat-Anlage installiert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, dass der Kabeltechniker allgemein die Buchse versiegelt und somit auch den Zugriff auf die Sat-Anlage nimmt. Das angeschlossene Gerät ist ja definitiv nur DVB-T fähig und nicht Kabelfähig.
Im Keller kann er von mir aus gerne das Kabelfernsehen unterbinden, solange die Fernsehbuchse für den DVB-T Receiver zugänglich bleibt.
Und wenn man schon ein Kabel an eine Buchse in der Wand anschliessen kann und der Empfang wunderbar ist, warum dann nicht die Möglichkeit nutzen?
Auf dem Dach ist wie gesagt definitiv eine Sat-Anlage installiert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, dass der Kabeltechniker allgemein die Buchse versiegelt und somit auch den Zugriff auf die Sat-Anlage nimmt. Das angeschlossene Gerät ist ja definitiv nur DVB-T fähig und nicht Kabelfähig.
Im Keller kann er von mir aus gerne das Kabelfernsehen unterbinden, solange die Fernsehbuchse für den DVB-T Receiver zugänglich bleibt.
Tranceport
Captain
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familymember schrieb:ist das technisch möglich, dass dachantenne und kabelfernsehen an einer buchse aus der wand kommen?
Nein. Ist auf dem Dach jetzt eine Antenne oder eine Sat-Schüssel? Eventuell mal beim Hausverwalter fragen, aber so wie es aktuell aussieht nutzt du das Angebot vom Kabelanbieter, ohne dafür zu zahlen. Wunderst du dich dann, dass das keinen positiven Anklang findet?
Denn ein Sat-Signal wirst du mit einem DVB-T Empfänger (Per Definition) definitiv nicht empfangen, da hängt also sicher nicht die Sat-Schüssel dran.
Und wie soll es dann DVB-S empfangen?Das angeschlossene Gerät ist ja definitiv nur DVB-T fähig und nicht Kabelfähig.
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habichtfreak
Captain
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ein Kabeltechnike meint herausgefunden zu haben, dass der DVB-T Receiver eines Fernsehers im Haushalt an die Kabeldose angeschlossen sei.
das klingt für mich nach einem modernen fernseher der integrierte tuner hat. dvb-t und dvb-c sind meist ein und der selbe anschluss am tv. bei der einrichtung am tv stellt man dann ein ob man c oder t hat und der sendersuchlauf beginnt. nun kann es sein, dass jemand einfach einen antennenkabel an den tv anschließt und weil das freie ende zufällig in die dose passt, schließt er es an. dh aber noch lange nicht, dass dvb-t auch über die dose kommt. ich selbst hab einen ca. 6m langen kabel und damit empfange ich 12 von 14 sendern ohne das eine dvb-t antenne angeschlossen ist. man könnte natürlich annehmen, dass die sender durch die dose kommen, tatsächlich werden sie empfangen, weil das kabel lang genug ist.
Daraufhin hat er angekündigt, wiederkommen zu wollen um die entsprechende Kabeldose zu versiegeln um dort den Fernsehempfang zu unterbinden, welcher die Kabelleitung nutze.
Es besteht ein Vertrag für Internet und Telefon ohne Kabelfernsehen.
es mag sein, dass ich mich irre, aber bisher musste ich bei jedem kabelanbieter eine grundgebühr bezahlen. diese grundgebühr ist für die grundversorgung (Tv) und ohne diese konnte ich auch nie inet oder telefon buchen. sollte das bei dir auch so sein, darf der rein gar nichts unterbinden, denn du bezahlst dvb-c.
Darf er das? Einfach so die Kabelfernsehdosen versiegeln??
Der Haushalt zahlt GEZ-Gebühren, also dürfen wir wohl DVB-T Fernsehen empfangen oder etwa nicht.
ich denke mal das müsste er gar nicht, denn nehmen wir an, die würdest über die dose ohne entgeld fernsehsender beziehen und nutzen, dann können die das ganz gemütlich vom arbeitsplatz unterbinden. wenn man weitere tv-pakete dazu bucht kommt ja auch keiner vorbei und schaltet die frei. das wird ein "haken im pc gesetzt" und fertig.
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werde nochmal abklären was da genau auf dem dach ist, irgendeine antennenanlage zumindest.
wie es technisch möglich ist, dass mit einem dvb-t receiver programme empfangen werden können wenn er an der fernsehbuchse in der wand angeschlossen ist, kann ich nicht erklären. erklärungsversuche gabs hier im thread ja schon einige.
kann nur sagen, dass es geht, nicht wie.
wie es technisch möglich ist, dass mit einem dvb-t receiver programme empfangen werden können wenn er an der fernsehbuchse in der wand angeschlossen ist, kann ich nicht erklären. erklärungsversuche gabs hier im thread ja schon einige.
kann nur sagen, dass es geht, nicht wie.
Reglohln
Captain
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@TE: Lies doch nochmal den Beitrag von ByteFax. Dort steht erklärt, warum du DVB-T empfängst.
Es ist zwar theoretisch möglich, dass man eine Kabelanlage mit einer zusätzlichen privaten Einspeißung versehen kann. Aber es macht niemand bzw. nur sehr selten und dann auch eigentlich nur weitere DVB-C-Signale, da SAT ja wieder ganz andere Frequenzen nutzt.
Frag wirklich mal beim Vermieter nach. Wenn dein Kabelanbieter auch TV-Produkte anbietet, dann kann es eigentlich nicht sein, dass dein Vermieter da irgendwas selbst "rumgepfuscht" hat.
Es ist zwar theoretisch möglich, dass man eine Kabelanlage mit einer zusätzlichen privaten Einspeißung versehen kann. Aber es macht niemand bzw. nur sehr selten und dann auch eigentlich nur weitere DVB-C-Signale, da SAT ja wieder ganz andere Frequenzen nutzt.
Frag wirklich mal beim Vermieter nach. Wenn dein Kabelanbieter auch TV-Produkte anbietet, dann kann es eigentlich nicht sein, dass dein Vermieter da irgendwas selbst "rumgepfuscht" hat.
Zuletzt bearbeitet:
Tranceport
Captain
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@habichtfreak:
zumindest bei KD ist es möglich, NUR Internet und/oder Telefon zu buchen, ohne TV. Und der "Haken im PC" geht vermutlich nur bei Digitalen angeboten mit Smartcard.
zumindest bei KD ist es möglich, NUR Internet und/oder Telefon zu buchen, ohne TV. Und der "Haken im PC" geht vermutlich nur bei Digitalen angeboten mit Smartcard.
Reglohln
Captain
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Bei KD kannst du auch ausschließlich Internet/Telefon bestellen.habichtfreak schrieb:es mag sein, dass ich mich irre, aber bisher musste ich bei jedem kabelanbieter eine grundgebühr bezahlen. diese grundgebühr ist für die grundversorgung (Tv) und ohne diese konnte ich auch nie inet oder telefon buchen. sollte das bei dir auch so sein, darf der rein gar nichts unterbinden, denn du bezahlst dvb-c.
Nein können sie nicht. Es geht hier nicht um Pay-TV-Sender, die mit einer Smartcard freigeschaltet werden müssen, sondern es geht um sämtliche TV-Frequenzen (also unverschlüsselte DVB-Sender und auch analog), welche nur vor Ort mittels Filter gesperrt werden können.ich denke mal das müsste er gar nicht, denn nehmen wir an, die würdest über die dose ohne entgeld fernsehsender beziehen und nutzen, dann können die das ganz gemütlich vom arbeitsplatz unterbinden. wenn man weitere tv-pakete dazu bucht kommt ja auch keiner vorbei und schaltet die frei. das wird ein "haken im pc gesetzt" und fertig.
Edit: Hmm - zu langsam
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Reglohln
Captain
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Ja, ich schrieb in einem anderen Post, dass es techn. sehr wohl möglich ist. Aber wer macht sowas? Das gibt es so gut wie garnicht.
Klar könnte man noch höhere, durch den Kabelanbieter nicht genutzte Frequenzen nutzen, aber auch dann würde alles über DVB-C oder gar normales analoges TV gemacht. Aber nicht eine Mischung aus Analog/DVB-C und DVB-T oder -S.
Ich denke aber auch eher, dass der TE das DVB-T-Signal garnicht über die Dose bekommt. Und ich verstehe nicht, was das "zusätzliche Gerät" sein soll. Die Antenne? Wäre schon ein etwas fragwürdiges Argument.
Nochmal die Frage: Bei welchem Kabelanbieter bist du?
Klar könnte man noch höhere, durch den Kabelanbieter nicht genutzte Frequenzen nutzen, aber auch dann würde alles über DVB-C oder gar normales analoges TV gemacht. Aber nicht eine Mischung aus Analog/DVB-C und DVB-T oder -S.
Ich denke aber auch eher, dass der TE das DVB-T-Signal garnicht über die Dose bekommt. Und ich verstehe nicht, was das "zusätzliche Gerät" sein soll. Die Antenne? Wäre schon ein etwas fragwürdiges Argument.
Ergänzung ()
Und zu der hast du mit ziemlicher Sicherheit keine Verbindung!familymember schrieb:Auf dem Dach ist wie gesagt definitiv eine Sat-Anlage installiert.
Nochmal die Frage: Bei welchem Kabelanbieter bist du?
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S
S3veny
Gast
Ich versteh nicht ganz...
Wie kommt der Betreiber darauf das über die Dose genutzt wird ?!
Soweit mir bekannt ist, kommt auch nichts aus der Dose sofern noch kein Vertrag besteht.
Also gibt es auch keinen Grund diese zu versiegeln, vorallem wenn schon Jemand Mieter der Wohnung ist.
Kann mir höchstens vorstellen das dort noch analoges TV empfangbar ist.
Aber sofern da auch über die Miet-Nebenkosten gezahlt wird, stellt das doch kein Problem da!
Also entweder hat der Techniker einen an der Waffel oder der Vermieter hat irgendwie murkts gemacht.^^
Wie kommt der Betreiber darauf das über die Dose genutzt wird ?!
Soweit mir bekannt ist, kommt auch nichts aus der Dose sofern noch kein Vertrag besteht.
Also gibt es auch keinen Grund diese zu versiegeln, vorallem wenn schon Jemand Mieter der Wohnung ist.
Kann mir höchstens vorstellen das dort noch analoges TV empfangbar ist.
Aber sofern da auch über die Miet-Nebenkosten gezahlt wird, stellt das doch kein Problem da!
Also entweder hat der Techniker einen an der Waffel oder der Vermieter hat irgendwie murkts gemacht.^^
Zuletzt bearbeitet:
Reglohln
Captain
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Es besteht doch ein Vertrag für Internet und Telefon. Zudem gibt es genügend Häuser, in denen nicht abgeklemmt wird, wenn die Wohneinheit leer steht, denn in vielen Objekten ist das gar nicht möglich, da die Hausanlage dem Eigentümer gehört. Dann wäre nur eine Abklemmung am Hauptanschluss am Haus für alle Wohneinheiten gleichzeitig möglich.X373N schrieb:Soweit mir bekannt ist, kommt auch nichts aus der Dose sofern noch kein Vertrag besteht.
S
S3veny
Gast
Beim Kabel-Anbieter oder anderem ?Reglohln schrieb:Es besteht doch ein Vertrag für Internet und Telefon.
Dann hätte das verplomben spätestens schon beim ausziehen des Vormieters passieren müssen.Reglohln schrieb:Dann wäre nur eine Abklemmung am Hauptanschluss am Haus für alle Wohneinheiten gleichzeitig möglich.
Also hat der Vermieter wohl murkst gemacht und der TE trägt weniger die Schuld.
Reglohln
Captain
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Der TE hat einen Internet/Telefon-Vertrag beim Kabelanbieter. Steht doch im Startpost.X373N schrieb:Beim Kabel-Anbieter oder anderem ?
Da du dich auf meine Aussage zum Ablemmen des Hauptanschlusses beziehst: Was, wenn noch andere Mieter mit einem TV-Vertrag im Haus wohnen?Dann hätte das verplomben spätestens schon beim ausziehen des Vormieters passieren müssen.
Also hat der Vermieter wohl murkst gemacht und der TE trägt weniger die Schuld.
Der Vermieter muss gar nichts tun. Der Kunde hat einen Umzug zu melden bzw. kündigt seinen Vertrag. Dann wird evtl. die Wohneinheit abgeklemmt. Wenn die Hausanlage aber dem Eigentümer gehört und nicht durch den Kabelanbieter mit betreut wird, dürfen sie nicht abklemmen, da sie dazu in fremdes Eigentum eingreifen müssten.
S
S3veny
Gast
Reglohln schrieb:Der TE hat einen Internet/Telefon-Vertrag beim Kabelanbieter. Steht doch im Startpost.
Daraus wurd jetzt nicht ersichtlich ob der Vertrag beim Kabelanbieter besteht.Es besteht ein Vertrag für Internet und Telefon ohne Kabelfernsehen.
Daher ja nur das plombieren der einen Dose in der Wohnung bei den einem Mieter.Reglohln schrieb:Was, wenn noch andere Mieter mit einem TV-Vertrag im Haus wohnen?
Von wem ? - Vom Vermieter!Reglohln schrieb:Dann wird evtl. die Wohneinheit abgeklemmt.
Geht das nicht aus Gründen nicht, wie du erklärt hast - Plombierung/etc.
Versäumt das der Vermieter rückt eben ein Kabel-Techniker aus, so interpretiere ich das.
Zuletzt bearbeitet:
Reglohln
Captain
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Ich glaube kaum, dass ein Vermieter einen Internetanschluss übers Kabel anbieten kannX373N schrieb:Daraus wurd jetzt nicht ersichtlich ob der Vertrag beim Kabelanbieter besteht.
Richtig - aber das will der TE ja scheinbar vermeiden und deswegen versuchen ja alle hier zu klären, was für Signale denn nun tatsächlich aus der Dose rauskommen. Und zu 99% kommt da kein DVB-T-Signal raus, wenn über die gleiche Dose auch Signale eines Kabelanbieters kommen.X373N schrieb:Daher ja nur das plombieren der einen Dose in der Wohnung bei den einem Mieter.
In Objekten, in denen der Kabelanbieter bis hoch zu den Dosen zuständig ist, wird vom Anbieter abgeklemmt. Alles andere wäre Eingriff in fremdes Eigentum. Daher gibt es eben auch genügend Objekte, in welchen Mieter Empfang haben, obwohl keinerlei Vertrag mit dem Anbieter besteht, es sei denn, der Vermieter klemmt im Hausverteilerkasten, welcher ihm gehört, ab.X373N schrieb:Von wem ? - Vom Vermieter!
Geht das nicht aus Gründen nicht, wie du erklärt hast - Plombierung/etc.
Versäumt das der Vermieter rückt eben ein Kabel-Techniker aus, so interpretiere ich das.
Eine Plombe bzw. ein Filter an der Dose selbst (wobei ich eigentlich noch nie von einem Filter an der Dose selbst gehört habe, sondern nur von Sperraufsätzen, die das gesamte Signal stilllegen bzw. das physische Anschließen eines Kabels an die Buchsen unmöglich macht) ist nur nötig, wenn ein Baumnetz existiert. In einem Sternnetz wird der Filter im Hausverteilerkasten eingebaut.
S
S3veny
Gast
Er hätte aber auch Internet und Telefon von einen anderen Anbieter haben können.Reglohln schrieb:Ich glaube kaum, dass ein Vermieter einen Internetanschluss übers Kabel anbieten kann![]()
Das "ohne Kabelfernsehen" darauf bezogen sein das eben der Techniker fürs kabel kam.
Naja ist aber auch total wursch nun oder ?
Also um mögliches SAT z.B also..Reglohln schrieb:Richtig - aber das will der TE ja scheinbar vermeiden und deswegen versuchen ja alle hier zu klären, was für Signale denn nun tatsächlich aus der Dose rauskommen. Und zu 99% kommt da kein DVB-T-Signal raus, wenn über die gleiche Dose auch Signale eines Kabelanbieters kommen..
Ja interessant wäre auch zu wissen ob der TE für Analoges Kabel mitzahlt.
Aber irgendwer wird da sicher scheiße gemacht haben, da bin ich sicher.
Alles so umständlich geregelt das nachträglich irgendwas zugelötet werden muss.. - Ohman.
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