Käufer behauptet Ware defekt (Grafikkarte), Paypal sperrt Geld - Was tun?

Den Gedanken hatte ich auch schon.
Blöde Situation, normalerweise versuche ich so Sachen vernünftig zu regeln.
 
@Ricomat, um welches Gerät handelt es sich denn genau? Ist ein Bedienerfehler (z.B. durch Arretierung der Nivellierung) möglich? In dem Fall könntest du ja darüber nachdenken, das Teil zu überprüfen, sofern der Paketbote es z.B. bei dir vor die Tür legt. Zumindest könntest du dem Käufer in dieser Hinsicht einen Verweis auf die Bedienungsanleitung schicken. Unter Umständen steht dort sogar eine Fehlertabelle, an die er sich erstmal halten soll.

Thema Gerät vom Käufer gegen defektes Gerät ausgetauscht: hast du vorm Verkauf ein Foto vom Typenschild gemacht?
 
Es handelt sich um ein Hilti PML 32.
Ein Foto von dem Typenschild mit der Gerätenummer habe ich.
Er hatte wohl das gleiche Gerät, was wohl defekt ist.
Er meinte das da etwas verklemmt ist.
 
Mit der Seriennummer/Typenschild kannst du jedenfalls versuchen nachzuvollziehen, ob es sich um dasselbe Gerät handelt. Generell würde ich ihn, wie schon erwähnt, auf die Bedienungsanleitung verweisen und das erstmal aussitzen.

Die Fehlerbeschreibung ist zudem einfach zu dürftig. Was genau funktioniert da nicht?
 
Also grundsätzlich wäre ich ja auch geneigt, das Gerät einmal zu prüfen ob es nicht nur ein Bedienerfehler ist. Natürlich nachdem ich die Seriennummer gecheckt habe. Aber das wäre dann abgesprochen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, damit ich nicht wieder in der Sachmängelhaftung lande.
Wenn jemand aber unabgesprochen das Gerät schon wieder zurückschickt wäre das Thema für mich durch und ich würde es ungeöffnet zurückgehen lassen.

Ricomat schrieb:
Ich habe Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Ob das Teil noch 100% funktioniert hat, kann ich nicht belegen.

Hier kommt es in beiden Punkten allerdings auf die genaue Formulierung an, ob die Sachmängelhaftung rechtssicher ausgeschlossen wurde und zudem nicht eine Eigenschaft zugesichert wurde (wie es bei "verkaufe 100% funktionsfähigen Kreuzlinienlaser" der Fall wäre).
 
Das steht im Verkaufstext:

Inclusive Tasche, rote Schutzbrille und Anleitung als PDF.
Top Zustand, funktioniert einwandfrei.


Verkauf von privat ohne Garantie, Gewährleistung, und Rücknahme
 
Damit ist AFAIK "funktioniert einwandfrei" schon mal eine zugesicherte Eigenschaft, unabhängig vom Gewährleistungsausschluss. Der ist meiner Kenntnis nach so allerdings auch unzureichend und demnach im Zweifel nicht gültig.
 
Ich wollte auch mal meinen Senf zum Thena allgemein abgeben.

Hab letztens problemlos eine 3090 über Kleinanzeigen verkauft mit PP Dienstleistungen.

Überweisung wurde abgelehnt von vielen Interessenten beim Käufer hab ich nicht gefragt.

Wie soll man es denn "richtig" machen, wenn es abgelehnt wird weil nachvollziehbar mMn kein Käuferschutz besteht...


Danke für eure Erklärungen!
 
Da hat Madcat69 natürlich recht, wenn du die volle Funktion zugesichert hast, muss diese auch gegeben sein.

 
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