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Käufer behauptet Ware defekt (Grafikkarte), Paypal sperrt Geld - Was tun?
- Ersteller Palitore
- Erstellt am
lowrider20
Captain
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 3.332
Naja, wenn er eigenmächtig handelt, solls nicht deine Schuld sein. Nur nicht annehmen, denn sonst könntest du ja irgendwas austauschen.
@Ricomat, um welches Gerät handelt es sich denn genau? Ist ein Bedienerfehler (z.B. durch Arretierung der Nivellierung) möglich? In dem Fall könntest du ja darüber nachdenken, das Teil zu überprüfen, sofern der Paketbote es z.B. bei dir vor die Tür legt. Zumindest könntest du dem Käufer in dieser Hinsicht einen Verweis auf die Bedienungsanleitung schicken. Unter Umständen steht dort sogar eine Fehlertabelle, an die er sich erstmal halten soll.
Thema Gerät vom Käufer gegen defektes Gerät ausgetauscht: hast du vorm Verkauf ein Foto vom Typenschild gemacht?
Thema Gerät vom Käufer gegen defektes Gerät ausgetauscht: hast du vorm Verkauf ein Foto vom Typenschild gemacht?
Mit der Seriennummer/Typenschild kannst du jedenfalls versuchen nachzuvollziehen, ob es sich um dasselbe Gerät handelt. Generell würde ich ihn, wie schon erwähnt, auf die Bedienungsanleitung verweisen und das erstmal aussitzen.
Die Fehlerbeschreibung ist zudem einfach zu dürftig. Was genau funktioniert da nicht?
Die Fehlerbeschreibung ist zudem einfach zu dürftig. Was genau funktioniert da nicht?
Also grundsätzlich wäre ich ja auch geneigt, das Gerät einmal zu prüfen ob es nicht nur ein Bedienerfehler ist. Natürlich nachdem ich die Seriennummer gecheckt habe. Aber das wäre dann abgesprochen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, damit ich nicht wieder in der Sachmängelhaftung lande.
Wenn jemand aber unabgesprochen das Gerät schon wieder zurückschickt wäre das Thema für mich durch und ich würde es ungeöffnet zurückgehen lassen.
Hier kommt es in beiden Punkten allerdings auf die genaue Formulierung an, ob die Sachmängelhaftung rechtssicher ausgeschlossen wurde und zudem nicht eine Eigenschaft zugesichert wurde (wie es bei "verkaufe 100% funktionsfähigen Kreuzlinienlaser" der Fall wäre).
Wenn jemand aber unabgesprochen das Gerät schon wieder zurückschickt wäre das Thema für mich durch und ich würde es ungeöffnet zurückgehen lassen.
Ricomat schrieb:Ich habe Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Ob das Teil noch 100% funktioniert hat, kann ich nicht belegen.
Hier kommt es in beiden Punkten allerdings auf die genaue Formulierung an, ob die Sachmängelhaftung rechtssicher ausgeschlossen wurde und zudem nicht eine Eigenschaft zugesichert wurde (wie es bei "verkaufe 100% funktionsfähigen Kreuzlinienlaser" der Fall wäre).
redjack1000
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2022
- Beiträge
- 17.695
Stimmt diese Beschreibung?Ricomat schrieb:Top Zustand, funktioniert einwandfrei.
CU
redjack
https://www.it-recht-kanzlei.de/bgh-unwirksamer-ausschluss-gewaehrleistung-sachmaengelrechte.html
Also wenn das Teil tatsächlich Deins ist und kaputt - ja, meiner Ansicht nach musst Du es zurücknehmen weil Du ja die Funktion explizit zugesichert hast. Ein späterer Ausfall wäre vom Ausschluss der Sachmängelhaftung gedeckt (sofern der wirksam ist), aber nicht dass es sofort defekt ist.
Also wenn das Teil tatsächlich Deins ist und kaputt - ja, meiner Ansicht nach musst Du es zurücknehmen weil Du ja die Funktion explizit zugesichert hast. Ein späterer Ausfall wäre vom Ausschluss der Sachmängelhaftung gedeckt (sofern der wirksam ist), aber nicht dass es sofort defekt ist.
Ich wollte auch mal meinen Senf zum Thena allgemein abgeben.
Hab letztens problemlos eine 3090 über Kleinanzeigen verkauft mit PP Dienstleistungen.
Überweisung wurde abgelehnt von vielen Interessenten beim Käufer hab ich nicht gefragt.
Wie soll man es denn "richtig" machen, wenn es abgelehnt wird weil nachvollziehbar mMn kein Käuferschutz besteht...
Danke für eure Erklärungen!
Hab letztens problemlos eine 3090 über Kleinanzeigen verkauft mit PP Dienstleistungen.
Überweisung wurde abgelehnt von vielen Interessenten beim Käufer hab ich nicht gefragt.
Wie soll man es denn "richtig" machen, wenn es abgelehnt wird weil nachvollziehbar mMn kein Käuferschutz besteht...
Danke für eure Erklärungen!
Restart001
Rear Admiral
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- Sep. 2021
- Beiträge
- 5.224
Mit was hast du denn die überschüssigen Leerräume in der Kiste ausgefüllt? Schon mal kein Kunststoff verwenden.