Käufer sagt Ware kaputt, Amazon fordert nun Geld

I.Ü. ist auch das Unsinn:

Wenn mir ein Verkäufer schreiben würde: Schick zurück, ich will prüfen und dann entscheiden, was ich mache, dann würde ich darauf gar nicht erst eingehen und direkt das Geld zurückfordern. Denn das ist ja quasi Verweigerung der Nachbesserung.

Der Verkäufer hat selbstverständlich ein Prüfungsrecht.
 
Doc Foster schrieb:
Der Verkäufer hat selbstverständlich ein Prüfungsrecht.

Und das steht wo?

Wenn wir davon ausgehen, dass § 476 ausgeschlossen werden kann, da der TE als Privatverkäufer verkauft hat, dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Da ich aber nicht weiß, ob der TE als Privatverkäufer - für jeden direkt sichtbar - handelt, lass ich es gut sein.
 
als privaverkäufer soll man also einfach so das geld zurückgeben???

never würd ich das tun, wenn hier schon auf garantie oder sowas gepocht wird hat der verkäufer zumindest das recht auf prüfung seinerseits, evtl kann er ja dann das ganze als garantiesache abwickeln wo ers gekauft hat

oder fordert ihr von nem shop auch das geld im garantiefall zurück bevor ihrs in RMA schickt???
 
Tambay schrieb:
Und das steht wo?

Wenn wir davon ausgehen, dass § 476 ausgeschlossen werden kann, da der TE als Privatverkäufer verkauft hat, dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Da ich aber nicht weiß, ob der TE als Privatverkäufer - für jeden direkt sichtbar - handelt, lass ich es gut sein.

Das wenigste steht im Gesetz, sonst bräuchten wir ja keine Juristen.

http://www.it-recht-kanzlei.de/sachmängelhaftung-kauf-untersuchung-ermöglichen.html

Wenn wir davon ausgehen, dass § 476 ausgeschlossen werden kann, da der TE als Privatverkäufer verkauft hat, dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Der Verkäufer, der kein Unternehmer ist, muss die Anwendbarkeit von § 476 BGB nicht ausschließen.
 
Tambay schrieb:
Wenn mir ein Verkäufer schreiben würde: Schick zurück, ich will prüfen und dann entscheiden, was ich mache, dann würde ich darauf gar nicht erst eingehen und direkt das Geld zurückfordern. Denn das ist ja quasi Verweigerung der Nachbesserung.

Wenn mir ein Käufer sowas schreiben würde erst Geld ohne jegliche Prüfung, würde ich mich entspannen und zurück lehnen. Soll er mal klagen.

Heretic Novalis schrieb:
der käufer muss einen sachmangel nachweisen. es wird innerhalb der ersten 6 monate lediglich angenommen, dass dieser (sofern vorhanden) schon bei gefahrenübergang vorhanden war...

Bei Privat ist die Beweislastumkehr nicht vorhanden. Genauso bei B2B.
 
also Laut amazon bin ich privat Verkäufer und habe mich auch als solcher angemeldet, da kann der Käufer doch sagen was er will, wenn selnbst Amazon sagt, ich bin privatverkäufer?

Ach und der Käufer hat sich noch nicht wieder gemeldet.
 
jetzt kommt der Knaller..Amazon will ihm das Geld zurück überweisen, ohne dass ich die wii vorher sehe und amazon antwortet mir nicht per mail und per telefon gibt es keine KOntaktmöglichkeit..ich werde nun klagen müssen, damit kann er doch nicht durch kommen oder?!
 
per telefon gibt es keine KOntaktmöglichkeit
Dein ernst? Amazon ist eines der wenigen Unternehmen, die zuverlässig per E-Mail und Telefon erreichbar sind.
Impressum -> "Kontaktieren Sie uns"
 
wenn dich was an der Abwicklung an sich stört, dann solltest du Amazon verklagen, viel spaß.
meiner Meinung nach hast du dich mit deinem 200€ Angebot aber mal sowas von ins abseits geschossen, klar glaubt Amazon so jemandem nichts mehr, die wollen das der Käufer zu frieden ist, da hat dann so ein zwielichtiger Verkäufer nichts mehr zu melden.
 
Anno schrieb:
Dein ernst? Amazon ist eines der wenigen Unternehmen, die zuverlässig per E-Mail und Telefon erreichbar sind.
Impressum -> "Kontaktieren Sie uns"

Das ist aber kein Support für Verkäufer, ich wurde da 3 fach abgewimmelt.
@ Florian

Ich habe dem Käufer angeboten die Konsole zu Nintendo oder zu amazon zurück schicken, er lehnt ab. Ich wollte dann die Konsole erst mal sehen, er lehnt ab. Deshalb habe ich ihn eben das vorgeschlagen von daher finde ich deine Meinung über mich , "zwielichtiger Verkäufer" sehr unangebracht, vorallem da ich als privatverkäufer handel und nicht gestzlich gezwungen werden kann und ich glaube, dass deutsche Gesetz steht über den popeligen AGB`s von Amazon.
 
Als Privat muss man keine Rücknahme bzw. Gewährleistung anbieten, also ich weiß nicht was das Problem ist ^^
 
S!lent Death schrieb:
Nur wenn du es ausdrücklich ausgeschlossen hast.

Selbst das reicht nicht!
Das ist ein Rechtsirrtum von vielen die eher weniger Ahnung haben...
Wenn jmd. z.B. Schrott verkauft dann darf man das auch mit dieser Klausel eintauschen bzw. auf sein Geld verklagen.
 
Eben.. du kannst kein defektes Teil als neuwertig verkaufen und wenn sich der Käufer an dich wendet auf die ausgeschlossene Gewährleistung pochen. Genauso kannst du dem Verkäufer nicht mit weniger Geld kommen als er bezahlt hat, noch kannst du ihn bitten das über Garantie laufen zu lassen. Du - und nur du allein stehst dafür gerade wenn das Dingen kaputt ist und als "nicht kaputt" verkauft wurde.

Deswegen nutzt man für sowas ebay Kleinanzeigen... :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Benzer schrieb:
Eben.. du kannst keine defektes Teil als neuwertig verkaufen und wenn sich der Käufer an dich wendet auf die ausgeschlossene Gewährleistung pochen.

Aber wenn mir Sachen falsch beschrieben werden, dann greift da doch nicht die Gewährleistung, sondern § 123, oder nicht?
 
Natürlich greift da nicht die Gewärleistung - es ist ja Betrug. Das ist hier ja - zumindest aus sich des Käufers - der Fall.
Dazu kommt das - aus Sicht des Käufers - der TE dann noch die Dreisitgkeit besitzt 40€ weniger zurückgeben zu wollen oder Alternativ anbietet "schicks doch auf Garantie ein - ist jetzt dein Problem".

Aber glaub mal das es genug Leute gibt Dinge als "hat bis zu letzt noch funktioniert" verkaufen, die Gewährleistung ausschließen und wissentlich Schrott verschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung aber wirksam ausschließen, oder? Nur damit der Käufer mir nicht plötzlich nach 4 Monaten ankommt und Nachbesserung verlangt.

Wenn ich falsch beschriebene Sachen verschicke, dann kann ich natürlich nicht auf die ausgeschlossene Gewährleistung pochen, weil die in dem Falle ja gar nicht greift, sondern die arglistige Täuschung.
 
Arwin Eh schrieb:
Als Privat muss man keine Rücknahme bzw. Gewährleistung anbieten, also ich weiß nicht was das Problem ist ^^
Das Problem ist, dass du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast (wenn ich mich recht entsinne steht das hier irgendwo am Anfang***). Und es bewahrt dich nicht davor, die Ware so zu versenden, wie sie beschrieben wurde (wäre ja noch schöner).

Du kannst nicht einfach schreiben "technisch und optisch einwandfrei und funktionstüchtig" und dann eine versiffte und durchgeschmorte Konsole hinschicken.

Vorstellungen haben die Leute... aber irgendwoher muss ja die Überlastung der Gerichte kommen ;)

€dit
***https://www.computerbase.de/forum/t...mazon-fordert-nun-geld.1186478/#post-13651430

Dazu kommt noch, dass du über Marketplace verkauft hast. Dessen Bedingungen kenne ich nicht en detail, was sich aber in Bezug auf Gewährleistungspflicht sowieso erübrigt haben dürfte.

€dit2
http://services.amazon.de/programme/online-verkaufen/faq.html schrieb:
Das A-bis-Z-Garantieprogramm findet Anwendung, wenn der Kunde z. B. ein Produkt nicht erhält oder ein Produkt erhält, das sich von der Bestellung oder Erwartung maßgeblich unterscheidet. Wir bitten Kunden, sich bei Problemen zunächst mit dem Händler in Verbindung zu setzen. Wenn der Händler das Problem nicht behebt, kann der Kunde einen A-bis-Z-Anspruch geltend machen. Wenn eine entsprechende Forderung bei Amazon.de eingeht, senden wir dem Verkäufer eine automatische E-Mail-Nachricht mit den Einzelheiten dieser Forderung und bitten ihn um grundlegende Informationen zur Bestellung und zur gewählten Versandart. Amazon.de bestimmt dann, wie der Anspruch befriedigt wird, z. B. durch eine Rückerstattung auf Kosten des Händlers.

das kommt ja noch dazu und hat nichts mit der gesetzlichen gewährleistung zu tun (die du nicht ausgeschlossen hast) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben