Käufer sagt Ware kaputt, Amazon fordert nun Geld

das ist doch einfach nur dreist, wenn er die ware zerschrottet und ich dann mit leeren Händen da stehe..
 
Das steht ja auf einem anderen Blatt :) ! Aber eben genau deswegen KEIN! Paypal und kein Amazon, zumindest als Verkäufer. Als Käufer ist es genau anders herum.
 
Wie immer besser kein ebay und kein Amazon , ich warte noch heute auf fast 2000€ die amazon eingefroren hat , wegen überprüfung des VK Kontos .
Näste Woche stelle ich Anzeige wegen unterschlagung , dann ist meine gedult am ende .
 
Das blöde ist, solltest du tatächlich kein Widerrufsrecht ausgeschlossen haben, hat der Käufer eins. Genauso sieht es mit der Gewährleistung aus. Aber ist die Konsole kaputt und das durch den Käufer, dann hast du Anspruch auf Schadensersatz.

Zuerst schließt du aus das es ein Transportschaden ist. Falls es einer ist, prüfst du wie du verpackt hast. Ist es gleich wie bei dem Versand ursprünglich als du der Käufer warst? Würde ich dem Transporteur einen Schaden melden.

Ist kein Transport Schaden dann lässt du dir die Konsole zurück schicken und prüfst diese. Sollte die Konsole keine Transportschäden aufweisen, dann muss der Käufer dir beweisen das die Konsole von Anfang an defekt war.

Solange zahlst du niemanden nichts aus. Du hast einen Anspruch das die Ware bei dir ist damit du den gemeldeten Schaden auch prüfen kannst.

Amazon selbst erinnerst du das du auch ein Kunde bist und man doch dementsprechend mit dir umzugehen hat. Auch hat Amazon keine Befugnisse dir Anweisunge zu geben. Höhstens kann dich Amazon von seiner Plattform ausschließen.


@ Quad-core: Strafrechtliche wege bringen dir dein Geld nicht. Du musst also Zivilrechtlich handeln und das fängst du am besten mit einer Frist an bis wann du dein Geld willst.
 
ich habs in einer normalen verpackung geschikt, genauso wie ich es von amazon bekommen hatte und extra zerbrechlich drauf geschrieben...ich habe bei Amazon gemeldet und jetzt mich beschwert über diese Umgehensweise mit dem Verkäufer..ich halte euch am laufenden.
 
Xyn schrieb:
Ist kein Transport Schaden dann lässt du dir die Konsole zurück schicken und prüfst diese. Sollte die Konsole keine Transportschäden aufweisen, dann muss der Käufer dir beweisen das die Konsole von Anfang an defekt war.

Transportschäden müssen nicht zwingend äußerlich erkennbar sein. Gerade bei elektronischen Bauteilen geht
gerne mal was im Innenleben des Gerätes kaputt.

Fakt ist doch folgender: die Wii ist kaputt. Sollte nun der VK nachweisen können, dass er ordentlich verpackt hat,
ist er raus aus der Geschichte, da dann der K nachweisen müßte, dass der Schaden schon vor dem Versand
bestanden hat. Diesen Beweis wird er aber schwer führen können.
 
wie kann ich denn beweisen, dass es gut verpackt war? Hab ein Foto,allerdings ohne Datum. Und wie will er beweisen, dass es schlecht verpackt ist ? Erkann ja alle Sicherheitszeug entfernen und sagen, hier alles lose.
 
Im Grunde hat die Prüfung durch die DHL Prüfstelle ja schon ergeben, dass
es nicht ausreichend verpackt war. Ich wüßte jetzt auch keinen Weg das Gegenteil
zu beweisen.
Vielleicht solltest du dir zuerstmal das Schreiben der DHL zuschicken lassen und dort
anfragen ob die Fotos von der Verpackung gemacht haben. So könntest du u.U. festellen
ob der Käufer auch wirklich alles mit abgegeben hat.
 
Im Grunde hat die Prüfung durch die DHL Prüfstelle ja schon ergeben, dass
es nicht ausreichend verpackt war
. Ich wüßte jetzt auch keinen Weg das Gegenteil
zu beweisen.
(Unterstreichung durch mich)

... nachdem das Paket mit Sicherheitsmaßnahmen/Polster/Zeitung/... die Zeit X bei dem Käufer Daheim rumlag.
Das jetzt als Beweis zu sehen, finde ich ...naja.
Hätte man das direkt in der Packstation mit dem "Packmeister" (kA wie die Leute da heissen :)) geöffnet und er mit seinem "Gutachten" die unzureichende Sicherung festgestellt, ist das (für mich) was anderes (ob selbst das nicht reicht, weiss ich aber nicht).

Ich könnte ja theoretisch auch bei jedem Paket sagen, es waren Steine drin/es war kaputt und lass den ganzen Polsterkrempel daheim.

Wobei selbst das Foto vom Verkäufer ja auch nichts zu sagen hat. Ich kann alles mögliche fotografieren, so ists nicht ;)

Am Ende steht dann doch (nach meinem Verständnis) Aussage gegen Aussage (was die Verpackung betrifft).
 
Zuletzt bearbeitet:
Taltos du hast natürlich recht mit den Schäden das die auch nicht sichtbar sein können.
 
erstmal solltest du wissen was Defekt ist.
zumindest wir wissen bisher nur: "geht halt nicht"

und Ja, wenn es blöd läuft, dann bist du dein Geld los und hast eine Defekte Konsole vor dir liegen die womöglich vom Kunden noch mutwillig zerstört wurde. man sollte sich eben zweimal überlegen ob man Verkäufer spielt ;)
 
SaarL schrieb:
(Unterstreichung durch mich)

... nachdem das Paket mit Sicherheitsmaßnahmen/Polster/Zeitung/... die Zeit X bei dem Käufer Daheim rumlag.
Das jetzt als Beweis zu sehen, finde ich ...naja. [...]

Vollkommen richtig. Aber diesen Beweis muß der VK m.E. jetzt erstmal widerlegen. Ein Foto kann dabei sicher
nicht schaden, da kaum ein Richter davon ausgehen dürfte, dass man etwas gut verpackt, dann ein Foto macht
und danach die Polsterung wieder entfernt um den Käufer zu ärgern.

Aussage gegen Aussage hat halt den Nachteil, dass entweder einer der Vertragspartner nach gibt oder die ganze
Sache vor Gericht landet und dabei noch viel mehr Kosten verursacht, welche nachher beide tragen dürfen, da
sowas nicht selten in einem Vergleich endet.


@TE: Lass dir alles zuschicken was die DHL geschrieben hat. Der K kann ja viel erzählen ;)
Und bestehe darauf, dass du die Wii zurückgeschickt haben möchtest, bevor du eine Rückzahlung vornimmst.
Denn immerhin hast du auch das Recht zur Nachbesserung. Vielleicht handelt es sich ja um einen reparierbaren
Schaden oder Fehler am OS o.ä.

Und noch ein Hinweis am Rande: Egal mit wem du kommunizierst - mach alles schriftlich. So hast du am Ende auch
etwas in der Hand, denn nachher will keiner mehr etwas gesagt haben.
 
Taltos schrieb:
Und bestehe darauf, dass du die Wii zurückgeschickt haben möchtest, bevor du eine Rückzahlung vornimmst.
Denn immerhin hast du auch das Recht zur Nachbesserung. Vielleicht handelt es sich ja um einen reparierbaren
Schaden oder Fehler am OS o.ä.

Vor allem würde ich dem Käufer es auch so schreiben, also in der Art "Bitte zurückschicken. Ich möchte nachbessern (Defekt beheben) und schicke die Konsole anschließend wieder zurück".

Und danach würde ich schauen, wie der Käufer reagiert.

Es kann natürlich sein, dass die Konsole wirklich defekt ist. Es kann aber auch sein, dass der Käufer die Konsole jetzt nicht mehr will und so versucht, den Kauf rückgängig zu machen.

Wenn es nicht mehr anders geht, würde ich aber erst zurücküberweisen, wenn die Konsole bei dir ist. Und vorher dann gut prüfen, ob die Konsole geöffnet wurde, ob die Seriennummer stimmt (wenn du sie dir vorher aufgeschrieben hast), und was genau nicht funktioniert.

Aber grundsätzlich würde ich bei Amazon als Privatmann auch gar nicht erst verkaufen, außer evtl. Kleinigkeiten wie Games o.ä.
 
Tambay schrieb:
Vor allem würde ich dem Käufer es auch so schreiben, also in der Art "Bitte zurückschicken. Ich möchte nachbessern (Defekt beheben) und schicke die Konsole anschließend wieder zurück".

Und damit den Sachmangel womöglich anerkennen? Ja bitte schreib nur wenn du Ahnung von dem Thema hast. Nichts für ungut. Auf keinen Fall sowas schreiben.

Konsole zurück schicken lassen, prüfen und dann erst weiter entscheiden!
 
Xyn schrieb:
Und damit den Sachmangel womöglich anerkennen? Ja bitte schreib nur wenn du Ahnung von dem Thema hast. Nichts für ungut. Auf keinen Fall sowas schreiben.

Konsole zurück schicken lassen, prüfen und dann erst weiter entscheiden!
Er MUSS hier nachbessern, und nicht prüfen und dann ggf. nichts mehr machen.
Da kommt er nun mal nicht drum herum.

Wenn mir ein Verkäufer schreiben würde: Schick zurück, ich will prüfen und dann entscheiden, was ich mache, dann würde ich darauf gar nicht erst eingehen und direkt das Geld zurückfordern. Denn das ist ja quasi Verweigerung der Nachbesserung.
 
@tambay
praktisch. dann bestell dir mal irgendeine konsole, schlag sie mit nem hammer zu brei und verlang dann "nachbesserung" :rolleyes:

der käufer muss einen sachmangel nachweisen. es wird innerhalb der ersten 6 monate lediglich angenommen, dass dieser (sofern vorhanden) schon bei gefahrenübergang vorhanden war...

genauso sind transportschäden bei privatgeschäften sache des käufers. der VK muss nur nachweisen, dass er die ware ordentlich und vereinbarungsgemäß versendet hat.
 
Heretic Novalis schrieb:
der käufer muss einen sachmangel nachweisen. es wird innerhalb der ersten 6 monate lediglich angenommen, dass dieser (sofern vorhanden) schon bei gefahrenübergang vorhanden war...
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Eine durch einen Hammer zerstörte Konsole fällt wohl eher unter:
es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar

Ein "normaler" Defekt, wie ein kaputtes Laufwerk, fällt wohl eher unter:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war
 
@ Tambay

Das mit §476 wäre so, wenn der TE als gewerblicher Händler aufgetreten wäre. Dem ist wohl nicht so, daher kann man das knicken. Der KÄUFER muss es nachweisen.
 
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