Kann er mir für Ausbildung weniger Geld geben?

xanthos1

Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen,

und zwar habe ich einen Realabschluss und mache auf einen Berufskolleg zurzeit meinen Realabschluss nach mit der Fachrichtung Elektrotechnick.

Ich will IT-Assistent werden. Mein Nachbar der einen eigenen Laden etc. hat und diese Beruf gelernt hat, will mich ausbilden.

Er meinte aber zu mir, dass er mir nicht viel Geld monatlich geben kann, was eigentlich normal ist.

Er meinte jetzt zu mir, dass er morgen bei der IHK anruft und fragt, ob er mir ein weniger Geld monatlich geben kann.

Also ich wäre damit einverstanden ein wenig weniger Geld monatlich zu bekommen, solange ich meine Ausbildung so machen kann. (mit einem Hauptschulabschluss)

Kann er das ? Weiß jemand ob er mir monatlich weniger geben kann?

Man braucht nämlich für die Ausbildung als IT-Assistenten einen Realabschluss.

Ich wäre dann mit 19 Jahren mit meiner Ausbildung fertig obwohl ich nur einen Hauptschulabschluss gemacht habe.


Mit freundlichen Gruß
Xanthos
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Realschulabschluß nötig ist,kannst du den auf der Berufsschule nachmachen.Das dauert,glaube ich, ein Jahr. Somit erfüllst du dann alle Voraussetzungen.Und klar kann er dir weniger bezahlen.
 
Jupp ein Jahr. Aber wenn ich die Ausbildung bei ihm mache und ich mich beispielsweise bei größeren Firmen bewerbe, wollen die ja nicht meine schulische Ausbildung wissen sondern wie meine Ausbildung war, oder nicht ?
 
Zu einer ordentlichen Bewerbung gehören insbesondere bei Berufseinsteigern natürlich auch die schulischen Zeugnisse.
 
wenn du den abschluss nicht hast, wirst du normalerweise von der ihk nicht zu den prüfungen zugelassen ...
 
Oben schreibst du doch, du hättest einen realschulabschluss? Und du machst ihn jetzt schon wieder? Drück dich bitte mal verständlicher aus.

Und als allererstes ist deine Ausbildungsvergütung gesetzlich geregelt. Einen Mindestbetrag muß er dir zahlen. egal ob er dein nachbar ist, oder was auch immer.
Zweitens ist die Schulvorraussetzung meines Wissens nach freiwillig und keine Pflicht. Wenn du deine Ausbildung besser 3,0 machst, kriegst du die mittlere reife gratis dazu. Was sie wert ist, kann ich dir als Abiturient und Azubi sagen. Sie steht auf dem zettel, mehr nicht!

Darüberhinaus finde ich Ausbildung im bekanntenkreis bedenklich. es besteht die Gefahr, das man aneinandergerät, und dann freundschaftliche Abmachungen nicht mehr gelten (nur als beispiel). ich trenne beruf und privates, wollte auch keine Stelle beim Arbeitgeber meines Vaters..
Zum anderen entwickelst du dich menschlich nicht weiter. Du stellst dich nicht der herausforderung dich neu zu integrieren und musst dich nicht behaupten, da ja sicher dann deine Eltern alles mit dem nachbarn bereden... das werden hundertttpro auch alle zukunftigen Chefs bei einer bewerbung ins Gesprächs einbringen. Dann musst du ne gute Antwort wissen.

ich würde es mir asehr gut überlegen!
 
Ich habe einen Hauptschulabschluss und mache zurzeit auf ein Berufskolleg den Realabschluss nach...hmm, hast Recht. Ich werds mir mal überlegen.

Aber wie gesagt: Es ist mein alter Nachbar. Ich bin schon längst umgezogen und wenn ich mich bewerbe steht ja nirgends, dass er mein Nachbar ist.
 
Da gibts glaub ich ne Möglichkeit, dass dein Arbeitgeber einen Zuschuss vom Arbeitsamt bekommt. Bzw, dass deine Ausbildungsvergütung zum Teil vom Arbeitsamt gezahlt wird.
Wir hatten damals ein paar solcher "Fälle" in der Berufsschule. Soll dem Arbeitgeber helfen Leute auszubilden ohne, dass er gleich pleite geht.
Ansonsten gibts natürlich einen Mindestlohn für Auszubildende.

Ansonsten würde ich halt darauf achten, dass dein zukünftiger Arbeitgeber dich auch ausreichend ausbilden kann. Es gibt genug Leute die sich im IT-Bereich selbstständig gemacht haben, obwohl sie gradmal so nen Schraubenzieher gerade halten kann. Das musst du selbst wissen ;)

Gruß
Tobi
 
Japp, vielen Dank für die Info. Mal schauen was er sagt.
 
Richtig, du kannst vom Arbeitsamt, zuschüsse bekommen. Das sind meines Wissens aber nicht mehr als 100 €

@SaM: Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn. Wenn der Betrieb bereit ist dich auszubilden ist der Abschluss schnuppe. Wichtig ist, wie die Zeugnisse der Berufsschule sind.

Gruß Andy
 
Du solltest den Abschluß , den du ja scheinbar schon angefangen hast auf jedenfall zuende machen. Das kann dir dann keiner mehr nehmen. Und mit weniger Geld als gesetzlich würd ich micht nicht abspeisen lassen! Da sieht ja fast nach Ausbeutung aus. Dein alter Nachbar will wohl bloß ne billige Arbeitskraft. Übernehmen wird er dich bestimmt nicht oder?
 
wieviel geld ist denn gestzlich hmm ja richtig es gibt keine gesetz was die ausbildungvergütung festschreibt allerhögstens tarifliche abschlüsse
 
Wichtig ist, wie die Zeugnisse der Berufsschule sind.

Auch das ist schlicht und ergreifend falsch. nach Diskussion mit meinem Meister, über die Rolle der zeugnisse, haben wir auf der IHK nachgefragt. zeugnisse sind egal und können auch voller Sechsen sein. Einzige prüfungsbedingung ist, das der Betrieb jemanden anmeldet und nachweisbar ist, das er eine gewisse zeit ausgebildet wurde (schulisch und betrieblich).
 
Man muss dazu sagen, dass manche Betriebe die Berufsschulzeugnisse von allen 3 Lehrjahren bei der Bewerbung sehen wollen. Und mit 3x 6er Zeugnissen werden sich die Firmen bestimmt nicht um dich schlagen ;). Aber zur Zulassung der Prüfung sind die Noten egal, das ist richtig.

Edit: Damit meine ich natürlich nicht die Abschlussprüfungen die in der Berufsschule absolviert werden. (siehe Post von Andy4)

Gruß
Tobi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ehhmmm xanthos1 - bist du dir sicher das du IT-Assistent werden willst?
Damit findest du später nieee nen Job (zumindest nicht ohne weitere Qualifikationen - die aber aus eigener Tasche kaum zu bezahlen sind).

Ich hatte bei mir in der IT-Systemelektroniker Klasse 8 Leute sitzen die schon ihren IT-A in der Tasche hatten... die haben alle nur gekotzt und gesagt das der IT-A Zeitverschwendung war...

Lass dich als ITSE Ausbilden wenn es in die technische Computerrichtung gehen soll!
 
woogie schrieb:
Und klar kann er dir weniger bezahlen.

Nein kann er nicht, zumindest nicht unbegrenzt

BOBderBAGGER schrieb:
wieviel geld ist denn gestzlich hmm ja richtig es gibt keine gesetz was die ausbildungvergütung festschreibt allerhögstens tarifliche abschlüsse

Und genau von den tariflichen Abschlüssen leitet sich das gesetzliche ab, der AG darf nur einen bestimmten Prozentsatz (weiß ihn jetzt nicht auswendig) vom Tarifvertrag in der Entsprechenden Branche abweichen.



Zur Information ich beziehe mein Informationen aus dem Berufsschulunterricht bei meiner Ausbildung (1. Lehrjahr Industriekaufmann)

Hoffe ich konnte wenigtens Irrtümer aufklären wenn schon nicht wirklich weiterhelfen.


@Threadersteller: Würde dir aber auch empfehlen, ne Ausbildung zu machen, die nicht nur zum Assistenten, sondern was "richtiges" ist. Außerdem würde ich auf jeden Fall die Mittlere REife noch machen, ist aber nur meine persönliche Meinung
 
Sero1989 schrieb:
Nein kann er nicht, zumindest nicht unbegrenzt

Kannst Du diese Aussage auch begründen bzw. belegen?
Oder irgendjemand anders, der die These vertritt, es müsste ein bestimmter Lohn gezahlt werden?

Gäbe es bereits gesetzliche Mindestlöhne, gäbe es doch jetzt nicht den Trubel um das Gesetz, das genau diese einführen soll. Und ich glaub nicht, daß die IT-Branche im Entsende-Gesetz berücksichtigt ist.
 
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