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kann ich oem key verkaufen?
- Ersteller Dayteker
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theLoo
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 616
Shir-Khan schrieb:Den Key kannst du getrost verkaufen, wenn du ihn danach nicht mehr selber nutzt. Die Klausel, das der Key nur mit der gleichzeitig erworbenen Hardware genutzt werden darf, ist in Deutschland ungültig.
Wenn das stimmt, kannst du ihn nat. ohne weiteres verscherbeln - wusste ich aber bis jetzt auch nicht - ^^
surfix
Commodore
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 4.911
Laut diesem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 darf ein OEM Betriebssystem ohne die dazugehörige Hardware verkauf werden.
http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/290-BGH-Az-I-ZR-24497-OEM-Version.html
http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/290-BGH-Az-I-ZR-24497-OEM-Version.html
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J
JePe
Gast
Eine eventuelle Registrierung ist unerheblich, wenn die Software nicht weiter vom Verkaeufer genutzt wird.
Ausschlaggebend ist, was verkauft wird - die Seriennummer alleine darf nicht verkauft werden, wohl aber das gesamte Betriebssystem, also Seriennummer (als intakter Aufkleber!), Datentraeger und alle eventuell beigelegten Handbuecher.
Waere das Betriebssystem nur als Recovery-Version beigelegt, wird es komplizierter. Prinzipiell ist auch hier der Weiterverkauf rechtens, allerdings sollen Versionen in Umlauf sein, die sich nur auf der Hardware aktivieren lassen, auf der sie ausgeliefert wurden: das OS wuerde maximal 30 Tage funktionieren und dann den Dienst verweigern. Hier waere also Aerger vorprogrammiert.
Ausschlaggebend ist, was verkauft wird - die Seriennummer alleine darf nicht verkauft werden, wohl aber das gesamte Betriebssystem, also Seriennummer (als intakter Aufkleber!), Datentraeger und alle eventuell beigelegten Handbuecher.
Waere das Betriebssystem nur als Recovery-Version beigelegt, wird es komplizierter. Prinzipiell ist auch hier der Weiterverkauf rechtens, allerdings sollen Versionen in Umlauf sein, die sich nur auf der Hardware aktivieren lassen, auf der sie ausgeliefert wurden: das OS wuerde maximal 30 Tage funktionieren und dann den Dienst verweigern. Hier waere also Aerger vorprogrammiert.
F_GXdx
Captain
- Registriert
- März 2006
- Beiträge
- 4.028
Du darfst "die Lizenz" verkaufen, das heißt, etwas nicht materielles. Key und CD sind halt irgendwie daran gebunden.
Meine Adobe Photoshop Lizenz kann ich zB in der Software ausschalten und die Lizenz auf andere PCs übertragen, bei Windows hab ich das noch nie gesehen. Wenn es allerdings schon registriert wäre, müsste es der Käufer wohl per Telefon anmelden, da ja eine andere Hardware erkannt wird. Dann wird es auf dem Lizenzserver auf den neuen PC umgemeldet. Der alte PC ist dann höchst wahrscheinlich inaktiv, aber wie das genau funktioniert wäre mal interessant. Wäre schön, wenn da jemand genaueres weiß.
Aber ja, verkaufen darfst du immer, egal welche Version und egal ob neu oder gebraucht. Der einzige Streitpunkt war lange Zeit, ob man aus Volumenlizenzen Einzellizenzen herausbrechen und einzeln verkaufen darf, und scheinbar sogar das ist erlaubt.
Meine Adobe Photoshop Lizenz kann ich zB in der Software ausschalten und die Lizenz auf andere PCs übertragen, bei Windows hab ich das noch nie gesehen. Wenn es allerdings schon registriert wäre, müsste es der Käufer wohl per Telefon anmelden, da ja eine andere Hardware erkannt wird. Dann wird es auf dem Lizenzserver auf den neuen PC umgemeldet. Der alte PC ist dann höchst wahrscheinlich inaktiv, aber wie das genau funktioniert wäre mal interessant. Wäre schön, wenn da jemand genaueres weiß.
Aber ja, verkaufen darfst du immer, egal welche Version und egal ob neu oder gebraucht. Der einzige Streitpunkt war lange Zeit, ob man aus Volumenlizenzen Einzellizenzen herausbrechen und einzeln verkaufen darf, und scheinbar sogar das ist erlaubt.
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J
jodd
Gast
eine komplette lizenz besteht aus: CD/DVD, Aufkleber und Handbuch. einzelteile davon dürfen nicht verkauft werden.
damit ist auch alles gesagt. ende.
damit ist auch alles gesagt. ende.
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