Der Daedalus
Commander
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 2.266
Hallo,
hab was bei EBay ersteigert, das ist nicht angekommen. 3 Wochen warte ich schon.
Der Händler ist Powerseller und defintiv als gewerblich einzustufen. Im Schnitt gute Bewertungen, aber auch eingige Kritiken.
Jetzt will ich sofort, ohne setzten einer Frist vom Kaufvertrag zurück treten, da ich den Artikel garnicht mehr will (lieber ein paar € mehr für was besseres ausgeben).
Der Händler hat gegen seine Informationspflichten verstoßen.
Er hat kein Impressum angegeben. Es fehlen Informationen zum Gerichtsstand und zu seiner Identität. All das ist laut BGB-Info V vorgeschrieben.
Jetzt die Frage:
Hat der Kaufvertrag überhaupt noch bestand? Der Verkäufer hat von vorn herrein ja schon gegen seine Pflichten als Händler verstoßen.
hab was bei EBay ersteigert, das ist nicht angekommen. 3 Wochen warte ich schon.
Der Händler ist Powerseller und defintiv als gewerblich einzustufen. Im Schnitt gute Bewertungen, aber auch eingige Kritiken.
Jetzt will ich sofort, ohne setzten einer Frist vom Kaufvertrag zurück treten, da ich den Artikel garnicht mehr will (lieber ein paar € mehr für was besseres ausgeben).
Der Händler hat gegen seine Informationspflichten verstoßen.
Er hat kein Impressum angegeben. Es fehlen Informationen zum Gerichtsstand und zu seiner Identität. All das ist laut BGB-Info V vorgeschrieben.
Jetzt die Frage:
Hat der Kaufvertrag überhaupt noch bestand? Der Verkäufer hat von vorn herrein ja schon gegen seine Pflichten als Händler verstoßen.