Hallo,
ich habe eine Frage an sie aus dem Bereich Wirtschaftsrecht. Es geht um den Kaufvertrag. Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann oder sagen wo ich darüber nachlesen kann.
A hat Ärger mit seinem Kunden N. Dieser hatte eine Schrankwand bestellt, deren Farbton doch nicht seinen Vorstellungen entspreche und zudem weise sie eine unsymmetrische Maserung auf. Kostenpunkt 2000 €. A hält die Vorwürfe für unberechtigt, da der bestellte Farbton stimme und Holz als Naturprodukt immer eine ungleichmäßige Maserung zeige.
Bei der Antwort auf die folgende Frage traten einige Schwierigkeiten auf. Die Frage lautet: Welche Schritte sind einzuleiten, damit A nicht irgendwelche Fristen versäumt bzw. am Ende seine Arbeit bezahlt bekommt?
Ich weiß, dass dass der Käufer bei einem Mangel sowohl Rechte auf den Rücktritt aus dem Vertrag und Preisminderung, als auch Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadenersatz und Aufwendungsersatz gemäß § 437 hat. Ich habe auch darüber nachgelesen. Da geht es um die Rechte und Ansprüche des Käufers. Aber in der oben genannten Frage handelt es sich um den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises aus Sicht des Verkäufers bzw. A
Wünsche euch einen schönen Tag und freue mich auf die Antwort.
Grüße
ich habe eine Frage an sie aus dem Bereich Wirtschaftsrecht. Es geht um den Kaufvertrag. Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann oder sagen wo ich darüber nachlesen kann.
A hat Ärger mit seinem Kunden N. Dieser hatte eine Schrankwand bestellt, deren Farbton doch nicht seinen Vorstellungen entspreche und zudem weise sie eine unsymmetrische Maserung auf. Kostenpunkt 2000 €. A hält die Vorwürfe für unberechtigt, da der bestellte Farbton stimme und Holz als Naturprodukt immer eine ungleichmäßige Maserung zeige.
Bei der Antwort auf die folgende Frage traten einige Schwierigkeiten auf. Die Frage lautet: Welche Schritte sind einzuleiten, damit A nicht irgendwelche Fristen versäumt bzw. am Ende seine Arbeit bezahlt bekommt?
Ich weiß, dass dass der Käufer bei einem Mangel sowohl Rechte auf den Rücktritt aus dem Vertrag und Preisminderung, als auch Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadenersatz und Aufwendungsersatz gemäß § 437 hat. Ich habe auch darüber nachgelesen. Da geht es um die Rechte und Ansprüche des Käufers. Aber in der oben genannten Frage handelt es sich um den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises aus Sicht des Verkäufers bzw. A
Wünsche euch einen schönen Tag und freue mich auf die Antwort.
Grüße