Kaufvertrag_Ansprüche aus Sicht des Verkäufers

Natali

Newbie
Registriert
Jan. 2013
Beiträge
1
Hallo,
ich habe eine Frage an sie aus dem Bereich Wirtschaftsrecht. Es geht um den Kaufvertrag. Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann oder sagen wo ich darüber nachlesen kann.
A hat Ärger mit seinem Kunden N. Dieser hatte eine Schrankwand bestellt, deren Farbton doch nicht seinen Vorstellungen entspreche und zudem weise sie eine unsymmetrische Maserung auf. Kostenpunkt 2000 €. A hält die Vorwürfe für unberechtigt, da der bestellte Farbton stimme und Holz als Naturprodukt immer eine ungleichmäßige Maserung zeige.

Bei der Antwort auf die folgende Frage traten einige Schwierigkeiten auf. Die Frage lautet: Welche Schritte sind einzuleiten, damit A nicht irgendwelche Fristen versäumt bzw. am Ende seine Arbeit bezahlt bekommt?

Ich weiß, dass dass der Käufer bei einem Mangel sowohl Rechte auf den Rücktritt aus dem Vertrag und Preisminderung, als auch Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadenersatz und Aufwendungsersatz gemäß § 437 hat. Ich habe auch darüber nachgelesen. Da geht es um die Rechte und Ansprüche des Käufers. Aber in der oben genannten Frage handelt es sich um den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises aus Sicht des Verkäufers bzw. A

Wünsche euch einen schönen Tag und freue mich auf die Antwort.
Grüße
 
Na der Verkäufer hat, genau wieder Käufer, erst mal das Recht auf 2 malige Nachbesserung. Erst dann kann ein Rücktritt vom KV vollzogen werden mit eventuellem Schadensersatz (bei bezifferbarem Schaden!)

Sonst hat der Verkäufer eben auch sein Recht auf Bezahlung. Sprich der Käufer darf ihm das Geld nicht vorenthalten. Weitere Fallen mir jetzt aus dem Kopf aber nicht ein, da müsste ich meine Büchlein welzen ^^
 
Dieser hatte eine Schrankwand bestellt, deren Farbton doch nicht seinen Vorstellungen entspreche und zudem weise sie eine unsymmetrische Maserung auf. Kostenpunkt 2000 €. A hält die Vorwürfe für unberechtigt, da der bestellte Farbton stimme und Holz als Naturprodukt immer eine ungleichmäßige Maserung zeige.

Man ist sich also offenbar uneinig über das Vorliegen eines Mangels. Wenn ein Sachmangel vorliegt, kann der Käufer zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückhalten, 320 I BGB.

Darüber hinaus hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung nach seiner Wahl, 439 I BGB.

Sollte das eine irgendwie geartete Ausbildungsaufgabestellung sein, dann ist sie ziemlich schlecht formuliert, bzw unverständlich ausgedrückt.

Grds. und losgelöst von der Frage hat der Verkäufer einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises und Abnahme der Kaufsache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben