Kein BAFÖG kein HARTZ IV FOS 11. Klasse was tun?

Bedarfsgemeinschaft
Nachtrag darunter:
Eine Bedarfsgemeinschaft liegt auch bei Bewohnen der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. Danach muss jeder für sich selbst einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein und jeder muss sein Leben im wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten.
Und das trifft hier nicht zu. Alles andere wäre gelogen.

Siehe weiter:
Da diese Personen nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, bilden sie eine Haushaltsgemeinschaft. Diese können wiederum bei Bedürftigkeit auch eine Bedarfsgemeinschaft bildet und so kann es passieren, dass innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft mehrere Bedarfsgemeinschaften existieren.Übergang von Bedarfsgemeinschaft in Haushaltsgemeinschaft
Beispiel: Vollendet der Sohn, der bei seinen Eltern lebt das 25. Lebensjahr, so scheidet er automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft aus. Er selbst bildet eine Haushaltsgemsinschaft.

Dass der Regelsatz in einer Bedarfsgemeinschaft geringer ist, ist eine Sache. Der andere Punkt ist aber, wie bereits oben geschrieben, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in der Bedarfsgemeinschaft untereinander Unterhalt geleistet wird. So wird also nicht nur das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt, sondern das gesamte Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft, was zu erheblichen Leistungskürzungen führen kann. Einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch bei nicht verheirateten Personen gibt es aber nicht!

@#56
Schriftlich habe ich das leider nciht mit der zusicherung auf Bafög.
Also hast du nichts in der Hand. Alles Wichtige immer schriftlich geben lassen mit Unterschrift.

Das Arbeitsamt sagt schulische Ausbildungen sind von Leistungsansprüchen ausgeschlossen eine dritte option ausser schnellstmöglich nen job zu bekommen gibt es nicht.
Richtig. Weil das Arbeitsamt und die ARGE getrennt sind. Du bekommst kein Arbeitslosengeld, weder 1 noch 2. Aber du kannst H4 beantragen als Lebensgrundlage. Aber eben nur... siehe oben. Eigene Bedarfsgemeinschaft bei eigener Haushaltsführung mit den Eltern zusammen lebend.

@#58
Mach einen Mietvertrag und du bekommst auch die Miete vom Amt, wenn sie nicht zahlen wollen, nimm dir einen kostenlosen Rechtsbeistand und klage dagegen, das gewinnst du 100%.Glaub mir, das läuft so wie ich geschrieben habe, du brauchst keine Angst zu haben, dir steht das zu.
Und er wäre krankenversichert. (wie ist er es jetzt?) Natürlich müssten seine Eltern dann die Miete für sich steuerlich Aktenkundig machen, aber das ist ja nicht das Problem des TE. ;)

@#59
Und genau deshalb sollst du in das andere Forum gehen und dort fragen, denn die haben solche und ähnliche Fälle schon zigmal gehabt....

@#60
Hartz4 steht einem auch als Grundsicherung zu, auch wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
 
Richtig. Weil das Arbeitsamt und die ARGE getrennt sind. Du bekommst kein Arbeitslosengeld, weder 1 noch 2. Aber du kannst H4 beantragen als Lebensgrundlage. Aber eben nur... siehe oben. Eigene Bedarfsgemeinschaft bei eigener Haushaltsführung mit den Eltern zusammen lebend.
Dir ist schon klar, dass Arbeitslosengeld 2 = Hartz4 ist?

Die Grundsicherung ist im SGB XII verankert und nennt sich Sozialhilfe. Es gibt gebauer gesagt zwei Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) mit gleichen Regelsätzen wie bei Hartz4, die aber an entweder vorübergegend oder dauerhaft nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gerichtet sind. Erwerbsfähigkeit ist ein medizinisches oder altersabhängiges (Renteneintrittsalter) Kriterium. Wer eine Ausbildung macht und deswegen keine Erwerbstätigkeit annehmen kann, fällt nicht unter die Anspruchsvoraussetzungen des SGB XII. Zudem leistet das SGB XII nach dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. als unterstes Netz, wenn keine anderen Leistungen möglich sind. In diesem Fall ist dem Grunde nach aber das SGB II vorrangig zuständig, muss aber nach § 7 Abs. 5 SGB II nicht leisten, wenn sich der Nachfrager in einer Ausbildung befindet.

Es gibt keine reguläre Möglichkeit, im Alter 31 eine Ausbildung über öffentliche Mittel zu finanzieren oder zu bezuschussen. Im Normall fällt das noch unter die elterliche Unterhaltsverpflichtung und kann in jüngeren Jahren noch durch Bafög ergänzt werden. Mehr auch nicht. Deine Pläne, lieber TE, sind zwar löblich, aber reines Privatvergnügen.

P.s.
Sozialarbeiter wird man nur durch ein Hochschulstudium. Eine Umschulung zu diesem Berufsbild gibt es nicht.
 
Exar_Kun schrieb:
Deine Pläne, lieber TE, sind zwar löblich, aber reines Privatvergnügen.

P.s.
Sozialarbeiter wird man nur durch ein Hochschulstudium. Eine Umschulung zu diesem Berufsbild gibt es nicht.

Danke ob das reines Privatvergnügen ist sei mal dahingestellt. ich mach die Fachoberschulreife nicht weil mir sonst zu langweilig ist, sondern weil ich ein Ziel vor augen habe das ich auch umsetzen werde.
mag sein das bei einigen die das hier mitverfolgt haben, sich die augen zu einer Achterbahn formen aber ich denke bevor ich für 7€ irgendwo bis zur rente als hilfsarbeiter lande, bilde ich mich weiter und entlaste dadurch auch die staatskasse als wenn ich mal ein jahr hier und ein halbes jahr dort arbeite in einem Berufsbild das überhaupt nicht meinen Vorstellungen entspricht.

Das Praktikum das ich 3x die woche mache, ist natürlich auch reines Privatvergnügen dort bin ich natürlich auch nur wenn ich gerade nichts aufregendes zu tun habe.
schaut euch mal im psychologie studium um, dort findet man auch eher ältere studenten weil die wartezeit sehr lange ist und man nicht sofort den platz bekommt.

Danke auch an alle beteiligten ich habe es soweit es in meinem ermessen möglich war, klären können und konzentriere mich nun voll und ganz auf mein Privatvergnügen in meiner Schulischen Ausbildung.

PS: wäre ja ziemlich fatal wenn sich jeder ohne studium zum pädagogen Umschulen lassen könnte.
danke aber an die poster die nicht nur von hören sagen etwas gepostet haben sondern es mir durch hintergrundwissen näher gebrahct haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soziale Arbeit studieren auch viele ü30/40 und haben danach - einen vernüftigeren Abschluss vorausgesetzt - sogar bessere Karten auf dem Arbeitsmarkt als junge Absolventen, die frisch vom Gymnasium ins Studium rübergewechselt sind.

Ich selber bin auch Sozialarbeiter und habe es auch erst spät studiert, nachdem ich schon einen Beruf erlernt und länger darin gerarbeitet hatte. Bin nach dem Studium gleich mit der ersten Bewerbung an einen Behördenjob gekommen und arbeite da immer noch, übrigens auch in enger Kooperation mit den Jobcentern. Der Weg ist wie gesagt empfehlenswert. Man verdient zwar nicht wie Krösus aber nach Tvöd durchaus solide, es reicht mir z.B. für Wohneigentum und Familiengründung. Dazu kommen die Vorzüge des öffentlichen Dienstes.

Ich wollte dich auch nicht entmutigen , sondern nur desillusionieren, da hier in einigen Beiträgen hanebüchener Unsinn verbreitet wird. Wenn dein Ziel verwirklicht werden soll, muss der Realität ins Auge gesehen werden, und die sieht so aus, dass du es ohne staatliche Förderung packen musst. Es ging mir im Studium (auch ü30) nicht anders. Hatte zwei Nebenjobs und ab dem 5. Semester zusätzlich einen Bildungskredit von der KfW. Ein Zuckerschlecken war das nicht, aber es ging irgendwie. Bei dir gibts auch einen Weg dorthin. Wenn du es wirklich willst, ist das Ziel erreichbar.

Achso
Falls du Fragen zum Beruf oder zum Studium hast, kannst du mich gerne auch per PN anschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nicht um eine staatliche Förderung, es geht um eine Existenzgrundlage. Und für diese gibt es Hartz 4.

Dir ist schon klar, dass Arbeitslosengeld 2 = Hartz4 ist? Die Grundsicherung ist im SGB XII verankert und nennt sich Sozialhilfe. Es gibt genauer gesagt zwei Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) mit gleichen Regelsätzen wie bei Hartz4, die aber an entweder vorübergegend oder dauerhaft nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gerichtet sind.
Und das ist er. Weil eben kein anderes Geld zu seinem Einkommen zählt. Er hat kein Einkommen und er hat kein Erspartes (davon gehen wir aus, hätte er Erspartes, müsste er es augeben). Um demnach krankenversichert zu sein und Leistungen zu bekommen, ist die Grundsicherung immer das niedrigste mögliche Einkommen. Darunter kann man nicht fallen. Da er aber dem Arbeitsmarkt, wie schon angemerkt wurde, nicht zur erfügung steht, bekäme er auch kein ALG2 (heute H4) sondern Grundsicherung (ebenfalls dank Schröder H4).

Zudem leistet das SGB XII nach dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. als unterstes Netz, wenn keine anderen Leistungen möglich sind. In diesem Fall ist dem Grunde nach aber das SGB II vorrangig zuständig, muss aber nach § 7 Abs. 5 SGB II nicht leisten, wenn sich der Nachfrager in einer Ausbildung befindet.
Und daher, da er überhaupt keine Leistung zum Leben hat gekäme er H4. ;)

Es gibt keine reguläre Möglichkeit, im Alter 31 eine Ausbildung über öffentliche Mittel zu finanzieren oder zu bezuschussen. Im Normall fällt das noch unter die elterliche Unterhaltsverpflichtung und kann in jüngeren Jahren noch durch Bafög ergänzt werden. Mehr auch nicht. Deine Pläne, lieber TE, sind zwar löblich, aber reines Privatvergnügen.
Wie du oben schon geschrieben hast, unter H4 geht nicht. Und da ist er, weil er nichts bekommt. Er hat überhaupt kein Einkommen. Daher ist das das absolute Minimum. Mit Wohnung wäre es einfacher, aber so würde es ebenfalls gehen. Dass er sich das so ausgesucht hat, das ist tatsächlich ein Privatvergnügen, und sollte er Ersparnisse haben (inkl. Rentenversicherungen/Lebensversicherungen und deren Rückkaufswert), dann muss er die aufbrauchen und bekommt nichts. Hat er aber nichts, muss ihm geholfen werden. Das kann beantragt werden, das kann mit einem Härtefall frühzeitig ausgezahlt werden, bei Ablehnung Einspruch erhoben werden, und in letzter Instanz zum Sozialgericht gehen. Aber gar nichts als Einkommen ist in Deutschland nur möglich, wenn man die vorhandenen Sozialsysteme nicht ausnutzen kann (weil man noch Besitz hat) oder will (weil man aufgibt und meint, man bekäme ja eh nichts).
 
Natürlich kann sich der TE Hartz4 holen, aber das läuft unter der Bedingung, dass er sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur sofortigen Verfügung stellt. Eine (schulische) Ausbildung oder ein Studium zu bestreiten, also alles, was dem Grunde nach durch Bafög gefördert werden kann, ist zugleich ein Ausschlusskriterium für den Leistungsbezug nach dem SGB II = Hartz 4. Die Formulierung "dem Grunde nach" ist auf die Ausbildungsform abgestellt, die grundsätzlich förderungsfähig sein muss, und schließt Leistungen auch dann aus, wenn im Einzelfall kein Bafög gewährt wird.

Das Ausschlusskriterium nach §7 Abs. 5 SGB II gilt auch dann, wenn er sonst nichts zum Leben hat. Um dies zu ändern, müsste er sich drm Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, was mit einem Schulabbruch einherginge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Er muss sich nur bewerben und den Stellenangeboten des Amtes unterordnen. Ich wüsste keinen Grund, warum er gezwungen werden könnte die Schule abzubrechen.
 
Dass du kein Alg2 bekommst is ja wohl klar. Und beim Bafög bist du allein schon wegen deines Alters ein Sonderfall. Daher würde ich dir raten zum Bafög-Amt zu gehen und dort deine Situaion genauer zu schildern, denn die haben zumindest die möglichkeit dir über die KfW einen günstigen Kredit zu geben, mit dem du dir deine weitere Ausbildung finanzieren kannst.
 
@Exar
Eben. Und da er kein Geld bekommt ist er auch nicht förderungsfähig. Und daher H4 befugt.
 
Das hast du schon einmal geschrieben. Und ich wiederhole es. Er ist laut dem Eingangspost nicht berechtigt, Bafög zu bekommen. Ich zitiere und markiere dick:
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Siehe §§51. Er hat keine Förderung bekommen, weil er den Hauptschulabschluss hat.
§§57 trifft nicht zu, weil es keine Ausbildung ist sondern ein Fachabitur. §§58 trifft nicht zu, da er nicht im Ausland ist.

Ferner: Anspruch auf Hartz4 , da keiner der Punkte auf ihn zutrifft.
 
Lipovitan schrieb:
Er ist krankenversichert denn es ist eine Pflicht versichert zu sein. Wie soll er auch aus der GKV raus kommen wenn man bei Kündigung der Mitgliedschaft die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse nachweisen muss.

Nein, es gibt genügend Fälle, bei denen jemand eben nicht krankenversichert ist; zum Beipiel wenn er familienversichert war und die Familienversicherung endet; oder wenn jemand im Ausland seinen ständigen Aufenthalt hatte und jetzt zurückkehrt, da wird die Krnakenversicherung auch nicht an der Grenze kontrolliert; oder jemand ist selbständig und war noch niemals krankenversichert, ..... und und und ......
 
Onkelhitman schrieb:
Das hast du schon einmal geschrieben. Und ich wiederhole es. Er ist laut dem Eingangspost nicht berechtigt, Bafög zu bekommen. Ich zitiere und markiere dick:

Siehe §§51. Er hat keine Förderung bekommen, weil er den Hauptschulabschluss hat.
§§57 trifft nicht zu, weil es keine Ausbildung ist sondern ein Fachabitur. §§58 trifft nicht zu, da er nicht im Ausland ist.

Ferner: Anspruch auf Hartz4 , da keiner der Punkte auf ihn zutrifft.

Das hatte ich doch auch schon beantwortet. Es geht nicht darum, ob jemand Bafög bekommt oder nicht, sondern um die Ausbildung dem Grunde nach (!!!) förderungsfähig ist. Und das ist sie. Daher gibt es hier keinen Anspruch. Ich klinke mich hier nun aus.
 
(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von

weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,
Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
Höheren Fachschulen und Akademien,
Hochschulen.

Der TE befindet sich also in einer Ausbildungsform, die im Grunde nach förderungsfähig ist.
Ergo hat er keinen Anspruch auf Hartz4. Das er kein Bafög bekommt ist dafür völlig unerheblich.

Nach der Logik müsste sonste jeder Student, der kein Bafög mehr erhält weil er beispielsweise die Regelstudienzeit überschritten hat, Hartz 4 beziehen. Tut aber keiner.
 
Ratterkiste schrieb:
Nach der Logik müsste sonste jeder Student, der kein Bafög mehr erhält weil er beispielsweise die Regelstudienzeit überschritten hat, Hartz 4 beziehen. Tut aber keiner.

Amen

und wie gesagt, geh zum bafög-amt, wenn du glück hast bekommst n günstigen kfw-kredit ;)
 
Hier in ausführlich

Verstehe. Danke für die hartnäckigkeit von dir Exar_Kun.

Ihm bliebe daher wirklich nur übrig die Schule zu schmeißen, dann hätte er Anspruch darauf als Mensch in Deutschland überlebensfähig gemacht zu werden. Ansonsten darf er sich ruhig überschulden oder.... naja sterben wäre hart ausgeddrückt, nicht wahr?
 
Um das einordnen zu können, muss man sich den neoliberalen Geist der Agenda 2010 vor Augen führen. Hartz4 ist dahingehend gestaltet worden, um den Dumpinglohnsektor auszuweiten. Im SGB II gibt es weitere Regelungen, mit denen die Zumutbarkeitskriterien für Arbeit quasi völlig aufgehoben werden und zugleich Sanktionierungsinstrumente geschaffen wurden, so dass Leistungen bei Ablehnung eines Jobangebotes stark gekürzt und sogar auf Null gesetzt werden können. Theoretisch könnte z.B. ein Ingenieur, der ü60 lanzeitarbeitslos geworden ist, in eine einfachste Hilfstätigkeit mit Dumpinglohnbezahlung hineingezwungen werden. Das ging in vorherigen Leistungssystemen nicht.

Eigentlich ist Hartz4 ein staatliches Subventionsprogramm für prekäre Jobs mit Dumpinglöhnen. Andererseits kann man aber auch sagen, dass es viele dieser Jobs aufgrund der Globalisierung sonst gar nicht mehr geben würde, da sie woanders billiger erledigt werden könnten. Es gibt Für und Wider bei diesem Gesetz, aber sicher ist erstmal nur, dass Betroffenen ein wesentlich schärferer Wind ins Gesicht weht als vor der Agenda.
 
Zuletzt bearbeitet:
Neinnein, das meinte ich noch nichtmals. Ich meine nur, hätte er eine eigene Wohnung, bekäme er wohl Bafög. Würde er arbeitssuchend sein, bekäme er Hartz 4.

Da er aber zu hause wohnt und eine schulische Ausbildung macht, bekommt er gar nichts,völlig unabhängig davon, ob oder wieviel die Eltern verdienen.
 
Seit wann braucht man für Bafög eine eigene Wohnung? Die braucht man nur die BAB.

Daher wie schon gesagt, dem Bescheid widersprechen.
 
Zurück
Oben