News Keine Bagatellklausel im Urheberrecht

Toxid, ich weiß es ncht, ich weiß es wirklich nicht. Ich weiß nur, daß es auch nicht so weitergehen kann, wie es bisher gelaufen ist und das seit Jahren. Ich denke, da sind wir uns einig oder?

User-Schutz in allen Ehren. Auch ich bin dafür. Aber man darf nicht vergessen, daß auch der Urheber einen Schutz genießt und auch Rechte geltend macht.

Ich kann ja auch die Beschwerden über zu hohe Preise verstehen und stimme dem sogar zu! Aber Raubkopieren kann nicht die Antwort darauf sein und wird an den Preisen auch nichts ändern, sondern nur konsequentes Konsumentenverhalten.

Und genau das ist das Problem. Es gibt immer noch genügend Leute, die überteuerte Ware kaufen. Diese Ware ist nun aber auch wirklich so einem Teil so teuer, weil die Musikindustrie das, was sie an Raubkopien-Versionen im Umlauf schätzt, auf den Preis obendraufschlägt. Daher werden Raubkopien auch nicht den Preis drücken.

Stattdessen sollten dann wirklich mal die Masse der Konsumenten die Musikindustrie - oder Bereiche der Musikindustrie - boykottieren. Und stattdessen vielleicht auf kleinere, unabhängige Labels, zurückgreifen, die gute Musik für viel weniger Geld anbieten.

Ich war neulich im Laden und habe eine äußerst gute Jazz-CD eines kleinen Labels für 5,19 Euro in den Händen gehalten. Wird die gekauft? Nein! Obwohl sie billig ist. Warum nicht? Weil der Konsumetn faul ist und sich nicht einmal die Mühe macht zu suchen.

Bezüglich Kopierschutz:

Du brauchst wirklich niemandem zu erzählen, es gäbe einen wirksamen dauerhaften Kopierschutz. Den gibt es nicht, das ist klar.
Jedoch, Starforce hat den Spielen, die sie verwendet haben zumindestens in den Anfangsmonaten - bis er geknackt wurde - einen doch deutlichen Verkaufszahlenschub gewährleistet.
Das bestärkt die Industrie natürlich, Kopierschutzmaßnahmen auszubauen und belegt auch, daß sich eben nicht jeder Konsument rechtmäßig ein Original erwirbt, wenn er eine Version auch für lau erhalten kann und den Kopierschutz einfach umgehen kann.
 
Muss dir mit dem Starforce rechtgeben Natan. Allerdings gab es auch ziemliche viele Rückgaben der Spiele, da der Kopierschutz teilweise selber die installierte CD nicht mehr erkennt. Beispiel ist Syberia. Ich spiel gekauft, bin Adventurefan und freute mich dementsprechend, aber als dann die Meldung kam, das die CD nicht im Laufwerk liegt, blieb mir schon die Kinnlade unten hängen. Das ist mir bei Syberia2 auch noch passiert und bei Black Mirror auch noch. Still Life kam mit der Version von Black Mirror nicht klar und so musste ich hin- und herinstallieren was mit Starforce anbetraf. Also was ICH wieder der gearschte...

Boykottieren sollte man! Unbedingt sogar. Und die kleinen Labels haben schon höheren Umsatz gemacht. Nur warscheinlich nicht in Deutschland (was weiss ich) Aber angestiegen ist da einiges.

Quelle: http://blog.handelsblatt.de/dezentrale/eintrag.php?id=65
Jetzt nochmal gaaanz langsam. Zurückgegangen ist also der Umsatz von Labels, die im Phonoverband organisiert sind. Das sind die Großen, die Majors, die Industrie. Zählt man die nicht organisierten Firmen hinzu, also die Kleinen, die Indies, die Liebhaber- und Nischen-Labels, verringert sich das Minus plötzlich auf magere 0,4 Prozent.

Die Umsatzrückgänge sind Arschtritte der Verbraucher, auch wenn die MI es sich schönredet.
 
@all
Der Titel dieses Threads „Keine Bagatellklausel im Urheberrecht“ ist zwar formal richtig gewählt, trotzdem möchte ich einige zusätzliche Informationen hier loswerden, um deutlich zu machen, daß „die Kartoffeln möglicherweise nicht so heiß gegessen werden, wie sie gekocht werden“.

Der ursprüngliche Referentenentwurf (Stand 26. Januar 2006) hatte noch den folgenden Strafausschließungsgrund vorgesehen:
㤠106 Absatz 3:
Nicht betraft wird, wer Werke oder Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch oder zum privaten Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt oder an solchen Vervielfältigungen teilnimmt (§§ 26, 27 des Strafgesetzbuchs).
Satz 1 gilt nicht für die Vervielfältigung von Computerprogrammen (§69a).“

Die jetzt beschlossene Novelle des Urheberrechts hat im Regierungsentwurf diesen Zusatz jedoch nicht übernommen, d.h. es gibt in der Tat keine Bagatellklausel.

Interessant ist in diesem Zusammenhang jedoch die Begründung der Bundesregierung:
„Unverändert bleiben sollen auch die Regelungen zur Strafbarkeit des unerlaubten Vervielfältigens. Der Entwurf greift den Gedanken der Einführung einer Bagatellklausel,..., nicht auf. Denn schon nach der geltenden Rechtslage werden Bagatellfälle mit geringem Unrechtsgehalt in der Praxis der Staatsanwaltschaften nicht verfolgt.“

Vermutlich hatte die Regierung im letzten Moment doch noch Angst vor der eigenen Courage, denn die Begründung im Referentenentwurf hatte noch folgenden Wortlaut:
„Der Strafausschließungsgrund entspricht auch der bisherigen Praxis der Staatsanwaltschaften, im privaten Bereich nicht jede einzelne unzulässige Kopie zu verfolgen. Verfolgungsaktivitäten in diesem Umfang sind weder möglich noch wünschenswert.“

Schade, daß ihnen im letzten Moment der eigene Mut verließ. Aber im Grunde genommen bleibt die strafrechtliche Praxis bei ihrer bisherigen „Bagatellklausel“, auch wenn sie nicht ausdrücklich ins Gesetz übernommen wurde.
 
@Natan

ich stimme Dir zu dass illegaler Download den Künstlern schadet
ich stimme Dir zu dass jeder für seine Arbeit fair bezahlt werden sollte

a b e r

ich möchte zuerst einmal eine Statistik sehen, inder wirklich ersichtlich ist wieviele Millionen Verlust der Musikindustrie durch illegale Downloads entstanden ist und nicht immer diese Milchmädchenrechnungen - wo sind denn nun diese ? Ausser plakativen Aussagen habe ich noch nie eine wirklich aussagekräftige Statistik gesehen und werde sie vermutlich auch nie sehen

Das etwas grundsätzlich falsch läuft, kannst Du den Kommentaren im Formu entnehmen. Es hat sicherlich viele ehrliche Käufer hier, die wirklich eine CD nur für den Privatgebrauch oder als Sicherungskopie gebrauchen möchten. Genau diese Zielgruppe macht man nun aber sauer.

Auch in der Schweiz wird gegenwärtig das Urheberrecht revidiert und weisst Du welche Lösung vorgeschlagen wird:

1. Der Download (auch aus illegalen) Quellen bleibt straffrei

2. Das Umgehen von Kopierschutzsperren wird verboten (also analog Deutschland)

Das Fazit:

Als ehrlicher Käufer einer CD mit Kopierschutz ist es mir nicht erlaubt diese auf meinen MP3 Player zu kopieren. Jedoch kann ich völlig legal den Song aus einer 'illegalen' Quelle ohne Strafe downloaden.

Ist diese Lösung nicht völlig deppert? Ich werde also faktisch gezwungen illegal (bzw. eben in der Schweiz dann nicht illegal) Songs downzuloaden und liefer so der Musikindustrie wieder absolut stichhaltige Argumente, dass Musik en masse schwarz downgeloadtet wird.

Das kann es doch nicht sein. Wieso lädt die Musikindustrie nicht einmal ein paar Nutzer ein? Wieso wird nicht gemeinsam an einer Lösung gearbeitet?

Ich kann es nicht verstehen.

Gruss
Marti
 
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@ Marti:

Jepp, das ist nun völliger Käse... euer Schweizer Urhebergesetz.

Ich persönlich würde eine Zusammenarbeit von Konsumenten und Industrie aufs herzlichste begrüßen.
 
@MacII
MacII schrieb:
Aber im Grunde genommen bleibt die strafrechtliche Praxis bei ihrer bisherigen „Bagatellklausel“, auch wenn sie nicht ausdrücklich ins Gesetz übernommen wurde.
Nein, bleibt es nicht !

Spiegel Online 22. März 2006: Kabinett kriminalisiert Kopierer
http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,407246,00.html
"...In Deutschland dürfen sich Musik- und Filmkopierer künftig darauf gefasst machen, mit bis zu zwei Jahren Haft wahrhaft abschreckend bestraft zu werden."
"Als "Privatkopie",..., bleibt sie laut Zypries auch erlaubt. Es sei denn, die betreffende CD wäre durch einen Kopierschutz, ein DRM-System, geschützt - also ist sie in Wahrheit schon bald so gut wie grundsätzlich verboten. In diesem Augenblick macht sich der Kunde nicht erst strafbar, wenn er eine Kopie an seine Mutter, seinen besten Freund oder auf eine Party mitnimmt, sondern schon bei der Kopie für den Hausgebrauch."
"Die "Bagatellfallregelung" für gelegentliche Kopierer ohne kommerzielle Absichten soll es nun doch nicht geben. Statt klar zu definieren, was wie bestraft werden könnte, überlässt es das Gesetz den Staatsanwälten, ob sie ein Verfahren einleiten oder nicht. Prinzipiell ist so auch der einmalige CD-Kopierer ein Missetäter, der allenfalls auf Gnade hoffen kann - wie einst zu Kaisers Zeiten. Aus Kunden, vor allem aber aus den meisten Schulkindern, werden also per Definition potenzielle Kriminelle."
"In Deutschland sieht der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle mittlerweile vor, den Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung Datentauschender Kunden zu gewähren ("zivilrechtlicher Auskunftsanspruch"). Sprich: Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei der Telekom den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co."
"Diese gewachsene Drohung, für alltägliche Vergehen hart bestraft zu werden, diese Einschränkung von Rechten auf Seiten der Verbraucher einerseits und dieser Machtzuwachs auf Seiten der Industrie andererseits verkauft die Regierung heute als verbraucherfreundlich."
"Dass das Kopieren von CDs, der Download aus dem Internet, grundsätzlich eine Verletzung des Urheberrechtes darstellt, soll mit all dem gar nicht bestritten werden. Aber ist es realistisch, einen Straftatbestand zu definieren und ihn mit heftigen Strafen zu verbinden, wenn sich die absolute Mehrheit der Bevölkerung ganz alltäglich strafbar macht? Kann man ein Unrechtsbewusstsein für ein Vergehen erzeugen, das so gut wie jeder als Bagatelle empfindet..."
"Und dass Zypries tatsächlich plant, der Industrie selbst Auskunftsrechte gegenüber Internetprovidern zuzugestehen, ist schlicht ein Skandal..."

@Natan

Das findest du also alles richtig - ach, sei doch einfach ruhig. :mad:

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Was aber leider nie vorkommen wird, wenn die Industrie sieht sich als gross an (was sie ja auch ist) und will mit uns kleinen scheiss drecks bauern (laut derem denken) nichts zu tun haben... So komme ich mir vor und so fühle ich mich von der Industrie behandelt
 
Natan schrieb:
User-Schutz in allen Ehren. Auch ich bin dafür. Aber man darf nicht vergessen, daß auch der Urheber einen Schutz genießt und auch Rechte geltend macht.

Ich kann ja auch die Beschwerden über zu hohe Preise verstehen und stimme dem sogar zu! Aber Raubkopieren kann nicht die Antwort darauf sein und wird an den Preisen auch nichts ändern, sondern nur konsequentes Konsumentenverhalten.
Wenn der Musikindustrie der Plattenabsatz zu niedrig ist, dann ist das wohl mehr als konsequentes Konsumentenverhalten. Illegales Kopieren als eine Antwort auf zu hohe Preise ist, ist vielleicht nicht die feine Art, aber ist es denn die feine Art was dem Konsument da heute noch angeboten wird ?

Und genau das ist das Problem. Es gibt immer noch genügend Leute, die überteuerte Ware kaufen. Diese Ware ist nun aber auch wirklich so einem Teil so teuer, weil die Musikindustrie das, was sie an Raubkopien-Versionen im Umlauf schätzt, auf den Preis obendraufschlägt. Daher werden Raubkopien auch nicht den Preis drücken.
Und genau hier passt die ganze Argumentation der Musikindustrie nicht. Wenn es genug Leute gibt die 'überteuerte' Ware kaufen, wo ist dann das Problem. Die Raubkopierer würden die Musik dennoch nicht kaufen, also warum muß man dann den ehrlichen Käufer belasten (sowohl preislich als auch in der Beschaffenheit der angebotenen Datenträger)?
Stattdessen sollten dann wirklich mal die Masse der Konsumenten die Musikindustrie - oder Bereiche der Musikindustrie - boykottieren. Und stattdessen vielleicht auf kleinere, unabhängige Labels, zurückgreifen, die gute Musik für viel weniger Geld anbieten.
Passiert das denn nicht bereits ?
Ich war neulich im Laden und habe eine äußerst gute Jazz-CD eines kleinen Labels für 5,19 Euro in den Händen gehalten. Wird die gekauft? Nein! Obwohl sie billig ist. Warum nicht? Weil der Konsumetn faul ist und sich nicht einmal die Mühe macht zu suchen.
Du bist Konsument und hast sie gefunden, und genauso kannst du davon ausgehen, daß auch der Kunde der diese CD sucht sie findet, und er wird sie suchen wenn ihm etwas an dieser Musik liegt, sie ihm etwas wert ist.

Bezüglich Kopierschutz:

Du brauchst wirklich niemandem zu erzählen, es gäbe einen wirksamen dauerhaften Kopierschutz. Den gibt es nicht, das ist klar.
Jedoch, Starforce hat den Spielen, die sie verwendet haben zumindestens in den Anfangsmonaten - bis er geknackt wurde - einen doch deutlichen Verkaufszahlenschub gewährleistet.
Das bestärkt die Industrie natürlich, Kopierschutzmaßnahmen auszubauen und belegt auch, daß sich eben nicht jeder Konsument rechtmäßig ein Original erwirbt, wenn er eine Version auch für lau erhalten kann und den Kopierschutz einfach umgehen kann.
Wenn der Konsument sich aber ein 'raubkopiertes' Medium bezieht, dann ist der Kopierschutz bereits umgangen, und für ihn stellt sich das Problem gar nicht mehr mit einem Kopierschutz umgehen zu müssen. Umgehen müssen damit nur noch diejenigen die das Original besitzen, und die haben damit große Probleme.
 
Wegen Starforce-habe POP Two Thrones gekauft-da macht diese Starforce nur Probleme auf mein Rechner-ist das in SINNE DIE VERBRAUCHERS wohl nicht oder?

Wegen die neue Urheberrechtgesetzt-wie viele Knaste will Deutschland bauen-für die Millionen"Kriminelle "da reicht unsere Knaste wohl nicht ist das in Deutschlands sinne?
 
pookpook schrieb:
Wegen die neue Urheberrechtgesetzt-wie viele Knaste will Deutschland bauen-für die Millionen"Kriminelle "da reicht unsere Knaste wohl nicht ist das in Deutschlands sinne?

Komm Junge, hör mal auf mit dem ewigen Polemisieren.
Im Übrigen: Gibt ja auch noch Geldstrafen ;)
 
der cartoon hier trifft die situation recht gut finde ich :D

rahman.jpg
 
Gut, nun gehen wir das Thema bitte wieder mit Argumenten an und wenn es möglich ist, ohne die Polemik, die pookpooks Beitrag auszeichnet.

Gruß

olly3052
 
hm, ich wollte eigentlich nichts zu dem Thema sagen weil die Emotionen immer gleich so hoch kochen, aber auf eine Sache möchte ich doch mal hinweisen. Es wird immer wieder der angebliche zivile Auskunftsanspruch der Unterhaltungsindustrie gegenüber den Providern angeführt (was wirklich skandalös wäre). Dazu mal folgendes: das hat am 22. zuerst Heise gebracht. Die haben sich aber auch nicht erblödet, den zugehörigen Artikel mit "Bundesregierung will bis zu drei Jahre Haft für illegale Filesharer" zu überschreiben. Ich mag Heise eigentlich, aber an der Stelle kann man ihnen nur dazu gratulieren, geltendes Recht als neue Forderung der Regierung ausgelegt zu haben. Spiegel Online hat dann fleißig abgeschrieben, sogar mit Quellenangabe. So macht die Sache jetzt die Runde. Ich habe die Änderungen am Urheberrecht 2 mal quergelesen, und davon absolut nichts gesehen. Sollte mir jemand das Gegenteil beweisen können, nehme ich alles zurück. Es kann also durchaus sein, dass entsprechende Pläne irgendwo in den Schubladen des BMJ liegen, aber einen direkten Zusammenhang mit dem Urheberrechtsgesetz, wie es jetzt dem Parlament vorgelegt werden soll, sehe ich nicht.
Überhaupt: die ganz Diskussion hier ist inhaltlich sicher nicht falsch, aber in direktem Zusammenhang mit der Gesetzesänderung steht sie eigentlich nicht. Es ist nämlich wirklich so, dass sich im Bereich des Filesharing nichts geändert hat (von einem Satz abgesehen) und auch die Paragraphen, die sich mit Verstößen und Strafen beschäftigen ( § 97-119) haben sich nicht geändert. Im Wesentlichen drehen sich die 82 Seiten um die Neuregelung von Pauschalabgaben, die Verfügbarkeit von geschütztem Material zu Lehrzwecken und dem Rechtsverhältnis in bezug auf neue Verbreitungswege, die bei z.B. Vertragsabschluss noch nicht existiert haben (ziemlich viel blabla, das ich aber auch nicht vollständig gelesen habe).

So, jetzt dürft ihr auf mich eindreschen,
aber nicht vergessen, immer schön sachlich bleiben und nicht immer alles glauben, was bei BILD, äh Spiegel Online steht :evillol:


mfg

Finkenelch


PS: lest das Dokument mal, es lohnt sich!
 
http://www.golem.de/0603/44276.html

Wenig erfreut zeigt sich die GEMA derweil über die Pläne für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle. Diese würden zu einer radikalen Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Musikautoren führen, insbesondere im Bereich der Vergütungsansprüche für private Vervielfältigung: "Die in der GEMA zusammengeschlossenen Musikautoren und -verleger können sich bei der Diskussion um den zweiten Korb des Eindrucks nicht erwehren, dass die Bundesregierung den Lobbyisten der Herstellerindustrie mehr Gehör schenkt als den musikalisch kreativen Menschen, die mit ihrer Arbeit ja erst alle weiteren Stufen der Wertschöpfungskette im Musikgeschäft ermöglichen. Auch hier muss die GEMA beklagen, dass die Wirtschaftsmacht von Herstellerfirmen offenkundig mehr Gewicht hat als der Auftrag des Staates, das geistige Eigentum zu schützen", so GEMA-Vorstandssprecher Jürgen Becker.
 
Sehr geehrter [..]
vielen Dank für Ihre E-Mail zur Reform des Urheberrechts, dem so genannten „Zweiten Korb“. Das Thema „Privatkopie“ ist bei der Vorbereitung der Reform ausführlich mit allen Beteiligten erörtert worden. Dabei haben wir uns gerade mit den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv auseinander gesetzt. Was für die Privatkopie gilt, lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die Privatkopie ist und bleibt zulässig, egal ob analog oder digital kopiert wird. Daran ändert sich durch die Urheberrechtsnovelle nichts. Nach wie vor dürfen Sie zum privaten Gebrauch einzelne Vervielfältigungen von Musikstücken, Filmen oder sonstigen Vorlagen herstellen. Dies gilt sowohl für Kopien von CDs als auch anderen Speichermedien. Sie dürfen auch Kopien für den engen Familien- oder Freundeskreis anfertigen. Da es sich um einzelne Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch handeln muss, liegt die erlaubte Zahl der Kopien im einstelligen Bereich.

Für die Privatkopie gibt es aber zwei wichtige Einschränkungen: Sie dürfen dann keine Kopie herstellen, wenn die Vorlage, die Sie verwenden, offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist. Das steht heute so schon im Urheberrechtsgesetz. Künftig wird es auch verboten sein, Dateien, die offensichtlich rechtswidrig im Internet angeboten werden, herunter zu laden. Dies betrifft die so genannten Peer-to-Peer-Tauschbörsen. Wenn dort wenige Tage nach dem Kinostart ein aktueller Kinofilm von einem privaten Nutzer zum Download angeboten wird, muss jedem klar sein, dass es sich hierbei um ein illegales Angebot handelt. Denn kein Privater verfügt über die Rechte zum Angebot eines fremden Kinofilms im Internet. Klar ist auch, dass private Nutzer in Tauschbörsen nicht das Recht haben, kommerziell vertriebene Musik zum Download anzubieten. Sie dürfen also solche Filme und Musik nicht aus Tauschbörsen herunterladen. Nutzen Sie bitte stattdessen die legalen Download-Möglich-keiten, die es inzwischen im Internet gibt.

Außerdem ist die Herstellung einer Privatkopie dann nicht erlaubt, wenn hierfür ein wirksamer technischer Kopierschutz umgangen werden muss. Dies ist geltendes Recht seit mehr als 2 Jahren. Das Knacken von Kopierschutz ist also in jedem Fall verboten. Rechtsinhaber dürfen ihr geistiges Eigentum durch technische Schutzmaßnahmen vor ungewollten Nutzungen schützen. Denn geistiges Eigentum ist nach unserem Grundgesetz wie das Eigentum an Sachen geschützt. Kopiergeschützt sind heute die meisten DVDs und ein Teil der CDs. Die Hersteller sind verpflichtet, den Kopierschutz auf dem Produkt deutlich zu kennzeichnen. Dementsprechend können Sie als Käufer eine informierte Entscheidung darüber treffen, ob Ihnen eine kopiergeschützte CD den Preis wert ist, zu dem sie verkauft wird.

Wer das Urheberrecht verletzt, macht sich strafbar und muss mit dem Risiko einer Strafanzeige rechnen. Das ist schon nach dem geltenden Recht so. Mit dem Zweiten Korb wird also keine Kriminalisierung eingeführt. Schon bisher hat sich strafbar gemacht, wer mehr als für den privaten Gebrauch kopiert oder wer von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage kopiert, und – auch das war schon immer geltendes Recht – gerade auch wer fremde Filme oder Musik zum Download einstellt.

In der Praxis ist es aber so – und das wird auch zukünftig so bleiben –, dass die Staatsanwaltschaft geringfügige Fälle nicht verfolgt, auch wenn dazu nicht die ausdrückliche Regelung getroffen werden wird, wie sie unter dem Stichwort „Bagatellklausel“ diskutiert wurde. Dazu gehören alle Fälle einzelnen illegalen Kopierens oder Downloadens durch Endverbraucher. Das ist in der Begründung zu dem Gesetz noch einmal besonders klargestellt.

Zum Thema Urheberrecht und Privatkopie hat das Bundesministerium der Justiz viele weitere Informationen auf der Webseite www.kopien-brauchen-originale.de zusammengestellt. Dort finden Sie in der Rubrik Urheberrecht/FAQ („Frequently Asked Questions“) auch konkrete Antworten zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Privatkopien und dem Download von Dateien.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

Das war die Reaktion auf eine Mail.
Bin ja richtig erstaunt, das unsere Regierung in der Lage ist auf E-mails zu antworten :freaky:

Aber:
In der Praxis ist es aber so – und das wird auch zukünftig so bleiben –, dass die Staatsanwaltschaft geringfügige Fälle nicht verfolgt, auch wenn dazu nicht die ausdrückliche Regelung getroffen werden wird, wie sie unter dem Stichwort „Bagatellklausel“ diskutiert wurde. Dazu gehören alle Fälle einzelnen illegalen Kopierens oder Downloadens durch Endverbraucher. Das ist in der Begründung zu dem Gesetz noch einmal besonders klargestellt.

Keine Bagatellklausel, aber es wird klargestellt, das einzelfälle ned relevant sind?
Wie jetzt :confused_alt:
 
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