Inzwischen liegen uns weitere Informationen zu dem Thema vor.
Zunächst einmal muss man grundsätzlich zwischen so genannter „Boxed“ und „Tray“- Ware unterscheiden. Bei den Komplettangeboten (Boxed), werden Prozessor und Kühler (mit Heatpad) als Bundle verkauft. Diese Zusammenstellung ist von AMD zertifiziert und unterliegt im Schadensfall der vollen Herstellergarantie. Diese Garantie bzw. Gewährleistung bezieht sich jedoch ausschließlich auf nicht manipulierte Ware.
Wer also z.B. das Heatpad eines „Boxed“ Kühlers entfernt und stattdessen Wärmeleitpaste verwendet, verliert den Garantieanspruch. Dies gilt auch für anderweitige Manipulationen, wie Übertaktung. Wird ein Prozessor nicht ordnungsgemäß verwendet und kommt es dadurch zum Ausfall, erlischt der Anspruch gegenüber AMD. Pressesprecher Jan Gütter betonte gegenüber dslteam.de, dies sei gängige Praxis und so auch in den Garantiebestimmungen festgelegt.
Wie verhält es sich aber nun mit der „Tray“- Ware, also CPUs die einzeln beim „Händler an der Ecke“ oder im Versand bezogen werden? Hierfür übernimmt AMD grundsätzlich keine Garantie. Im Schadensfall muss sich der Kunde dann vor Ort mit dem Händler auseinander setzen. Diesem obliegt dann auch eine eventuelle Regulierung.
Nach dem wir uns bei verschiedenen Einzel- und Versandhändlern um eine Klärung bemüht haben, kann folgendes als sicher gelten: Bei „Tray“ -Ware ist der Kunde auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Tritt der Händler in die Gewährleistung ein, hat der Kunde Glück gehabt. Hierbei gilt allerdings auch, wie zuvor erwähnt, wurde der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht, kann und wird der Händler eine Rücknahme oder einen Umtausch verweigern. In jedem Fall hat man es ausschließlich mit dem Händler bzw. dessen Distributor zu tun hat. Hierauf sollte bei einer eventuellen Kaufentscheidung geachtet werden. Lehnt ein Händler die Regulierung ab, ist er nicht mehr greifbar oder geht in Konkurs, hat der Kunde das Nachsehen.
Wie AMD- Pressesprecher Gütter betonte, seien entsprechende Regelungen bereits seit Jahren in den Garantiebestimmungen festgelegt.
Ein weiteres Faktum soll ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Moderne Prozessoren sind relativ robuste Bauteile. Schäden treten meistens dann auf, wenn beim Einbau Fehler gemacht werden. Sei es durch Übertaktung, falsches Aufsetzten des Kühlers, Überhitzung oder ähnliches.
Die Krux bei der Sache liegt darin, dass einige Anwender sich nicht an die Vorgaben der Hersteller halten. Und diese Vorgaben beziehen sich auf Erfahrungen der Hersteller, die oft weitreichender sind als noch so umfangreiche Tests, die von Dritten durchgeführt werden.
Wer sein Auto statt mit Benzin mit Diesel betankt um Geld zu sparen, wird die Kosten einer Reparatur wahrscheinlich auch selbst tragen müssen
Ähnlich verhält es sich bei CPUs. Wer meint, aus welchen Gründen auch immer, sich außerhalb der vorgegebenen Parameter bewegen zu müssen, hat eventuelle Konsequenzen auch zu tragen.
In Bezug auf AMD- Prozessoren gilt:
Dauerbetrieb nur mit Heatpad,
Keine Übertaktung.
Nur zertifizierte Lüfter verwenden.
„Tray“- Ware unterliegt nicht der Hersteller-Garantie
Quelle:
http://www.dsl-team.de/