Hi, wollte fragen ob ich das Kindergeld auf mein Konto übertragen kann. Gemeldet bin ich bei meinen Eltern und wollte deswegen fragen, ob das möglich wäre, Kindergeld auf mein Konto fließen zu lassen. Oder muss ich dafür einen anderen Wohnsitz haben, damit das Geld auf mein Konto kommt. Kindergeld steht doch dem Kind zu oder den Eltern?
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Kindergeld übertragen?!
- Ersteller byte56
- Erstellt am
-oSi-
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2003
- Beiträge
- 14.115
Du willst doch eh nur hören, dass das Geld dir zusteht und du es verwenden kannst... 
Hättest auch Google fragen können.
Du bist nicht der erste, der diese Frage stellt.
Einiges bei unseren Kollegen von 3DCenter...
http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03303
allgemein was zum Lesen...
- http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#allgemein
- http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
oder hier
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020575.HTM
Hättest auch Google fragen können.
Du bist nicht der erste, der diese Frage stellt.
Einiges bei unseren Kollegen von 3DCenter...
http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03303
"Sofern die Eltern ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht nachkommen, kann auf Antrag der Studierende das Kindergeld an sich selbst auszahlen lassen (§ 74 EStG). Der Antrag ist an die Familiengeldkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen."
allgemein was zum Lesen...
- http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#allgemein
- http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
oder hier
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020575.HTM
Zusammenfassend kann man sagen:
1. Das Kindergeld gehört den Erziehungsberechtigten.
2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung an die Kinder, auch dann nicht, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.
3. In ganz speziellen Einzelfällen (siehe oben) kann das Kindergeld direkt an die Kinder gezahlt werden.
Zuletzt bearbeitet:
Skoll
Ensign
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 173
Wieso eigentlich? Denkt der Gesetzgeber, dass man als ausgezogenes Kind nicht in der Lage ist das Geld selbst zu verwalten oder wie?2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung an die Kinder, auch dann nicht, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.
M
Müs Lee
Gast
Es geht darum, dass wenn das Kind auszieht, meist volljährig ist und für sich selbst sorgt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Heretic Novalis
Banned
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
schlimm was es heute alles für geier gibt ... :/
leiste was, dann brauchst du deinen eltern kein geld abzugreifen!
leiste was, dann brauchst du deinen eltern kein geld abzugreifen!
Sobald du ausziehst kannst du das Kindergeld auch auf deinen Konto überweisen lassen
steht dir voll und ganz zu aber es gibt da paar Punkte die du beachten solltest
- Kindergeld steht dir bis zum 27. Lebensjahr zu
- Du darfst aber nicht glaub über 7000 oder 8000 € im Jahr verdienen
- Deine Eltern (Mutter oder Vater) müssen es schriftlich beantragen das das Geld auf dein Konto überwiesen werden sollte
@-oSi-
LOL eine Unterschrift genügt und gut ist
- Kindergeld steht dir bis zum 27. Lebensjahr zu
- Du darfst aber nicht glaub über 7000 oder 8000 € im Jahr verdienen
- Deine Eltern (Mutter oder Vater) müssen es schriftlich beantragen das das Geld auf dein Konto überwiesen werden sollte
@-oSi-
2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung an die Kinder, auch dann nicht, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.
LOL eine Unterschrift genügt und gut ist
-oSi-
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2003
- Beiträge
- 14.115
Das sind nicht meine Worte, ich habe nur zitiert.
Wenn du dem Link zu 3DCenter gefolgt wärst, hättest du das gesehen...
Die entsprechenden Stellen prüfen ggf. nach, ob Kindergeld in der Konstellation hier überhaupt noch zusteht.
So kann in der Sache eh nur geraten werden.
Wenn du dem Link zu 3DCenter gefolgt wärst, hättest du das gesehen...
Die entsprechenden Stellen prüfen ggf. nach, ob Kindergeld in der Konstellation hier überhaupt noch zusteht.
So kann in der Sache eh nur geraten werden.
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